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Unterhaltsgeld-Darlehen versicherungspflichtig ?

von King Arthur04.04.2007 | 18:48
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Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Ich habe meinen Versicherungsverlauf erhalten und festgestellt, dass im Jahre 1992 /1993 neben meine Fachschulausbildung als Anrechnungszeit, die Zeit in der ich Leistungen vom Arbeitsamt erhalten habe fehlt. Ich habe in der Zeit Unterhaltsgeld-Darlehen nach § 44 Abs. 2a AFG (lt. Bescheid Arbeitsamt) erhalten. War diese Zeit nicht rentenversicherungspflichtig nach § 3 SGB VI, und müsste vom Rentenversicherungsträger berücksichtigt werden ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Zeit in der Unterhaltsgeld nach § 44 AFG gewährt wurde kann möglicherweise auch als Darlehen rentenversicherungspflichtig gewesen sein und wurde ggf. versehentlich nicht in Ihr Versicherungskonto übermittelt.

Konkret kann ich jedoch ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts keine rechtliche Stellungnahme dazu abgeben. Ich empfehle Ihnen diese Zeit unter Vorlage einer vollständigen Kopie des damaligen Bescheids vom Arbeitsamt bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger geltend zu machen.

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