Hallo,
eine pauschale Aussage ist an dieser Stelle schwierig, weil viele Rentenversicherungsträger etwas unterschiedlich verfahren. Üblicherweise startet das Verfahren der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit einem Grundbescheid, in dem der Anspruch auf LTA festgestellt wird. Im Anschluss setzt sich meistens ein Reha-Fachberater/eine Reha-Fachberaterin mit Ihnen in Verbindung, um herauszufinden, welche Maßnahme für Ihren Gesundheitszustand passend ist.
Im Normalfall arbeitet jeder Rentenversicherungsträger mit verschiedenen Bildungsträgern zusammen, die eine große Bandbreite an Integrationsmaßnahmen und Umschulungen anbieten. Um feststellen zu können, welche Maßnahme zu Ihren gesundheitlichen Einschränkungen passt, kann im Einzelfall ggf. auch eine Eignungsabklärung/Arbeitserprobung durchgeführt werden. Im Anschluss werden Sie zusammen mit der zuständigen Reha-Fachberatung sicherlich eine für Sie geeignete Maßnahme finden.
Unabhängig davon können Sie selbstverständlich ein Praktikum durchführen. So können Sie schon vor einem eventuellen Maßnahmestart herausfinden, welche Berufsfelder Ihnen zusagen. Welche Unterlagen Sie genau vorlegen sollen, ist hier schwer zu beurteilen. Für eine konkrete Aussage wenden Sie sich am besten an Ihren zuständigen Reha-Fachberater.
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