Wie bereits "L." schrieb, sind die Zeiten der Berufsausbildung früher häufig pauschal bzw. nicht als solche erfasst worden. Dies kann sich auf die Rentenberechnung auswirken. Deshalb erfolgt diesbezüglich eine Korrektur.
Infolge der verbindlichen Feststellung kann der Rentenversicherungsträger Ihre rentenrechtlichen Zeiten nur noch unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Korrekturvorschriften ändern. Das heißt, wenn Sie wissentlich keine falschen Angaben gemacht haben, können Sie sich darauf verlassen, dass die Wartezeitmonate stimmen.