m.W. wird eine Geburtsurkunde (Kopie) von Ihnen selbst nicht benötigt, und auch keine Meldebescheinigung.
Eine Geburtsurkunde (Kopie) fügen Sie aber bitte bei, wenn Sie Kind/er haben (dann die der Kinder).
Falls Sie einen GdB >=50 haben, fügen Sie eine Kopie des Ausweises mit bei.
Wenn Sie den Antrag online stellen, dann würden Sie nach Übermittlung Ihres Antrages eine 'Sendebestätigung' erhalten, die gleichzeitig als 'Eingangsbestätigung' gilt. Wenn Sie den Antrag per Post schicken wollen, dann sollten Sie dies unbedingt per Einschreiben machen, haben damit aber lediglich den Nachweis, dass Sie 'irgendetwas per Einschreiben' an die DRV geschickt haben, denn eine gesonderte Eingangsbestätigung erhalten Sie nicht.
Im Falle eines online-Antrages müssten Sie dann nur Seiten per Post nachschicken, auf denen zwingend Ihre Unterschrift gefordert wird. Aber auch die könnten Sie online-nachreichen (müssten dazu diese Seiten ausdrucken/unterschreiben/einscannen/übersenden).
Wenn Ihnen das alles zu kompliziert erscheint, können Sie den Antrag auch telefonisch (oder per Video-Chat) bei Ihrer zuständigen DRV stellen, da erhalten Sie dann per Post ein 'Protokoll' Ihres Antrages und es wird Ihnen auch genau gesagt, was noch per Post nachgereicht werden muss. Bereits das Datum für die Terminvereinbarung dieses 'Beratungsgespräch zur Aufnahme eines Rentenantrages' gilt dann bereits als Antragsdatum (auch wenn die eigentliche Beratung dann später stattfindet).
Sie können auch alles ausfüllen und wo notwendig unterschreiben und fertigen dann für sich selbst Kopien Ihres Antrages und geben dann das Original bei einer Beratungsstelle vor Ort ab und lassen sich auf Ihrer Kopie den Eingang bestätigen.
Und falls @Sebastian Ihnen vorschlägt, irgend etwas zu faxen, ignorieren Sie das einfach.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…