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Experten-Antwort

Unterlagen für Reha-Antrag

von Miriam17.11.2025 | 15:19
259 Ansichten
5 Antworten
Hallo, die Krankenkasse hat mich aufgefordert, eine Reha zu beantragen und hat mir die Formulare G0100, G0110 und G0115 geschickt. Dazu hätte ich vier Fragen: - Stimmt es dass der Selbsteinschätzungsbogen G0115 freiwillig ist und dass ich keine Nachteile habe, wenn ich ihn weglasse? - Im G0100 ist der Befundbericht S0051 erwähnt, das Formular S0051 war aber nicht dabei, muss ich es ausdrucken und vom Arzt ausfüllen lassen? - Genügt es zur Wahrung der 10-Wochen Frist der Krankenkasse wenn ich den Antrag nur mit den Formularen G0100 und G0110 innerhalb der Frist stelle und den Befundbericht nachreiche, eventuell nach der Frist? - Zu welchem Datum gilt der Antrag dann als gestellt? Zu dem Termin, an dem die Deutsche Rentenversicherung Bund die Formulare G0100 und G0110 erhält, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rentenversicherung das nachgereichte Formular S0051 erhält? vielen Dank für die Antwort viele Grüße Miriam

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2025 | 16:11

Hallo Miriam,

 

zu Einzelheiten bezüglich der gesetzten Frist durch die Krankenkasse wenden sie sich bitte an diese. 

Richtig ist, dass kein Nachteil entsteht wenn sie ein freiwilliges Formular weglassen.

Den Befundbericht können sie oder evtl. ihr Arzt hier herunterladen und ausfüllen:

Homepage | Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung | Deutsche Rentenversicherung

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

4 Antworten

KKam 17.11.2025 | 15:26
Da die Aufforderung von Ihrer KK kam, ist die KK auch Ihr erster Ansprechpartner, insbesondere zu Fragen, die die Frist betreffen. Der DRV kann es egal sein, wann Ihre Unterlagen dort eintreffen.
Falsch hieram 17.11.2025 | 16:00
Wollen Sie unbedingt die letzten Stunden der 10-Wochenfrist ausnutzen? Falls ja, fragen Sie Ihre Krankenkasse. Der DRV ist das vollkommen egal.
Miriam (Ergänzung)am 17.11.2025 | 16:16
Falsch hier schrieb

Wollen Sie unbedingt die letzten Stunden der 10-Wochenfrist ausnutzen?

Falls ja, fragen Sie Ihre Krankenkasse.

Der DRV ist das vollkommen egal.

Hallo, ich weiß nicht, wie ich etwas hinzufügen kann, aber ich versuche es mit dieser Funktion und ergänze noch etwas: Die Fragen, die sich darauf beziehen, mit welchen Unterlagen und zu welchem Datum der Reha-Antrag bei der Rentenversicherung als gestellt gilt, betreffen meiner Meinung nach die Rentenversicherung, und nicht die Krankenkasse. Schließlich bestätigt die Rentenversicherung ja auch, ob und wann der Antrag eingegangen ist. viele Grüße Miriam
Nixam 17.11.2025 | 16:43
Miriam (Ergänzung) schrieb

Hallo,

ich weiß nicht, wie ich etwas hinzufügen kann, aber ich versuche es mit dieser Funktion und ergänze noch etwas: Die Fragen, die sich darauf beziehen, mit welchen Unterlagen und zu welchem Datum der Reha-Antrag bei der Rentenversicherung als gestellt gilt, betreffen meiner Meinung nach die Rentenversicherung, und nicht die Krankenkasse. Schließlich bestätigt die Rentenversicherung ja auch, ob und wann der Antrag eingegangen ist.

viele Grüße

Miriam

Ergänzungen sind hier nicht im Ursprungsbeitrag möglich. Wenn Sie den Reha-Antrag über das Konatktformular als Dreizeiler stellen ( Hiermit beantrage ich eine medizinische Reha-Maßnahme) und absenden, bekommen Sie sofort nach dem Absenden die Sendungsbestätigung mit Datum. Diese können Sie herunterladen und ggf. ausdrucken. Damit hätten Sie einen Nachweis, wenn Sie innerhalb dieser 10-Wochen-Frist bleiben. Mehr brauchen Sie zur Fristwahrung erstmal nicht. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… (Kontaktformular für persönliche Anliegen anklicken) Allerdings würde ich persönlich nie eine Frist bis zum Anschlag ausreizen. Aber letzten Endes ist es ihr Krankengeld und ihre Verantwortung Sobald der Antrag bei der DRV eingeht, gilt er als gestellt. Wenn Sie den Postweg nutzen kann aber die DRV doch vorher nicht wissen, wann der Antrag ankommt. Der Postlauf beträgt seit 1.1.25 vier Tage, d.h., die Post ist länger unterwegs, kann auch mal 6 Tage oder länger brauchen, das ist zulässig
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