Guten Tag,
die Nachweise für die Ausbildung sind nicht erforderlich, falls diese bereits vollständig gespeichert und entsprechend gekennzeichnet ist.
Die Geburtsurkunden der Kinder werden zur Vermeidung des Beitragszuschlags in der Pflegeversicherung benötigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn Ihre Ausbildungszeiten schon enthalten sind, müssen Sie nicht nochmals nachgewiesen werden.
Die mitzubringenden Unterlagen sind i.d.R allgemein gehalten.
Aber:
Bitte darauf achten, ob bei der Berufsausbildung auch tatsächlich "Pflichtbeiträge für berufliche Ausbildung" steht. Wenn da nur Pflichtbeiträge steht, muss die Berufsausbildung doch noch nachgewiesen werden.
Geburtsurkunden werden bei den Vätern in der Regel nicht wg. den Kindererziehungszeiten sondern dem Zuschlag in der Pflegeversicherung benötigt.
Eltern zahlen weniger Pflegeversicherungsbeiträgen. Bei den Müttern lagen durch die Kindererziehungszeiten schon mal Geburtsurkunden der Kinder vor, bei den Vätern i.d.R. nicht
Das ist ja alles ganz zart in Deutschland geregelt. In der Regel erhält der Vater das Kindergeld. Wenn das Kind 18 wird, bekommt man sofort eine Aufforderung, ob das Kind noch in der Schule/Ausbildung ist, sonst kein Kindergeld…
Da klappt das mit den staatlichen Einrichtungen….
Super
Hat das irgendwas mit der Ausgangsfrage zu tun?
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