Hallo Ingwer,
die Unterlagen für die Beantragung des Übergangsgeldes müssen nicht immer standardmäßig im Reha-Antragspaket enthalten sein.
Hierfür benötigen Sie die Formulare G0510 - G0518, den entsprechenden Link zu den Formularen hat Ihnen DRV in seiner Antwort bereits hinterlegt.
Sollten Sie bei Sichtung der Formulare immer noch Zweifel hegen, diese bereits ausgefüllt zu haben, kann eine kurze telefonische Rückfrage bei der zuständigen Sachbearbeitung sicher eine schnelle Klärung herbeiführen.
Sollte die DRV Übergangsgeldzahlungspflichtig sein und Sie bereits die Unterlagen ausgefüllt haben, nützt Ihnen eine telefonische Klärung gar nichts. Dort werden sie unhöflich zusammengemotzt und mit Fehlinformationen gefüttert. Im Zweifelsfall lässt die DRV alles verschwinden was eine Zahlung begründet.
Sollte die DRV Übergangsgeldzahlungspflichtig sein und Sie bereits die Unterlagen ausgefüllt haben, nützt Ihnen eine telefonische Klärung gar nichts. Dort werden sie unhöflich zusammengemotzt und mit Fehlinformationen gefüttert. Im Zweifelsfall lässt die DRV alles verschwinden was eine Zahlung begründet.
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