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Unternehmergesellschaft - RV-Befreit ???

von Neugründer17.11.2008 | 16:01
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich für die Gründung der neuen Unternehmergesellschaft (sog. 1 Euro GmbH), die ab dem 01.11.2008 gegründet werden kann. Da ich gem. § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI als Einzelunternehmer gesetzlich in der RV Pflichtversichert bin (noch keine 18 Jahre voll), interessiere ich mich für die Gründung der besagten Gesellschaft. Wäre ich dann als Gesellschafter Geschäftsführer dieser UG voll von der RV befreit ??? (wie bei einer normalen GmbH) ??? Wo steht das genau im SGB VI ??? Ich finde dazu leider keinen Verweis o.ä. . Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rechtlich bedeutsam ist die Umwandlung einer Personengesellschaft oder eines Einzelbetriebes in eine Kapitalgesellschaft, da die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht der Versicherungspflicht unterliegen.

Bei der Umwandlung einer Personengesellschaft oder eines Einzelbetriebes in eine GmbH unterliegen die mitarbeitenden Gesellschafter bis zur Löschung der Eintragung der Personengesellschaft oder des Einzelbetriebes in der Handwerksrolle der Versicherungspflicht nach § 2 S. 1 Nr. 8 SGB 6.

Gewerbetreibende, die eine Ein-Personen-GmbH gründen, sind nach Wegfall der Versicherungspflicht nach § 2 S. 1 Nr. 8 SGB 6 unter den Voraussetzungen des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB 6 versicherungspflichtig. Die Voraussetzungen des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB 6 müssen dann von der Gesellschaft erfüllt werden, wobei als Auftraggeber nicht die Gesellschaft, sondern die Auftraggeber der Gesellschaft gelten.

2 Antworten

Knut Rassmussenam 17.11.2008 | 16:14
rvliteratur.prod.bfa Das ist das Rechtshandbuch der DRV. Oder die LVA- Anweisungen http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/ § 2 SGB VI - Handwerker Wenn eine Kapitalgesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen ist, kann für die Gesellschafter daraus keine Versicherungspflicht nach Nr. 8 entstehen. Solange die RV-Träger nichts gegenteiliges beschliessen, gilt dies auch für eine UG (haftungsbeschränkt).
Neugründeram 19.11.2008 | 10:51
Vielen Dank für die Antworten. Also das Fazit ist: Als alleiniger Gründer einer Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) ist die GmbH nicht RV-Pflichtig (und der Gesellschafter somit auch nicht). Nur wenn "Scheinselbständigkeit" gem. § 2 Nr. 9 SGB VI vorliegt, entsteht eine RV-Pflciht ! Stimmt doch oder ?
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