Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDem Beitrag von "Cleo" wird zugestimmt. Allerdings sei noch darauf hingewiesen, dass jeder Rentenversicherungsträger andere Arbeitsabläufe hat. So gibt es Träger, die auch bei einer Dauerrente konsequent alle zwei Jahre eine Überprüfung vornehmen, andere Träger setzten sich im Einzelfall Überprüfungstermine.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Tarif- und Arbeitsrechts nicht abschließend positionieren kann. Allerdings ist den Ausführungen von "Cleo" zuzustimmen, dass kein Automatismus besteht. Im konkreten Fall sollte sich der Betroffene daher z.B. bei seinem Personalbüro, Betriebsrat oder seiner Gewerkschaft erkundigen, ob sein Arbeitsverhältnis fortbestehen bleibt oder aber erlischt.
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