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Unterschied

von Maike03.05.2010 | 12:36
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6 Antworten

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Ich habe mal eine Frage:Was ist der Unterschied zwischen befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente und einer Dauerrente wegen Erwerbsunfähigkeit!!!Keine Untersuchungen,keine Reha,keine Überprüfungen unsoweiter!!!Oder ist das Falsch? Danke für Antworten. PS:Ich frage für Opa,ist 59 Jahre.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 04.05.2010 | 10:00

Dem Beitrag von "Cleo" wird zugestimmt. Allerdings sei noch darauf hingewiesen, dass jeder Rentenversicherungsträger andere Arbeitsabläufe hat. So gibt es Träger, die auch bei einer Dauerrente konsequent alle zwei Jahre eine Überprüfung vornehmen, andere Träger setzten sich im Einzelfall Überprüfungstermine.

Moderatoren-Antwortam 04.05.2010 | 16:48

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Tarif- und Arbeitsrechts nicht abschließend positionieren kann. Allerdings ist den Ausführungen von "Cleo" zuzustimmen, dass kein Automatismus besteht. Im konkreten Fall sollte sich der Betroffene daher z.B. bei seinem Personalbüro, Betriebsrat oder seiner Gewerkschaft erkundigen, ob sein Arbeitsverhältnis fortbestehen bleibt oder aber erlischt.

4 Antworten

Cleoam 03.05.2010 | 13:07
Eine befristete EM-Rente läuft automatisch zum Ende der Befristung aus, wenn nicht rechtzeitig vorher ( ca. 4-5 Monate ) ein Verlängerungsantrag gestellt wird. Im Verlängerungsverfahren ist dann grundsätzlich alles denkbar ( von einer med. Reha, über ein oder mehrere Begutachtungen bis hin zur Einholung von aktuellen Befundberichten der behandelnden Ärzte sowie andere Massnahmen ) Im Gegensatz dazu wird eine sog. " Dauerrente " - also eine unbefristete EM-Rente - grundsätzlich bis um Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Aber auch eine unbefristete EM-Rente kann JEDERZEIT von seiten der Rentenversicherung überprüft werden und wenn sich dann herausstellt , das keine Erwerbsminderung mehr vorliegt, auch wieder entzogen werden ! Ob eine Überprüfung einer unbefr. EM-Rente aber überhaupt stattfindet oder nicht, wird aber von den einzelnen Rentenversicherungsträgern völlig unterschiedlich und je nach medizinsich gelagertem Einzelfall gehandhabt. Manche unbefristeten EM-Renten werden nie mehr überprüft - andere wiederum alle 2 Jahre oder in anderen ( auch völlig unregelmässigen ) Abständen. Die Überprüfung geschieht bei einer unbefristeten EM-Rente aber - in der Regel - erstmal nur anhand eines Gesundheitsfragebogens.. In dem Zusammenhang ist auch die Einholung eines aktuellen Befundberichtes des behandelnden Arztes durch die RV durchaus denkbar und gängige Praxis. Sollten sich dann daraus Erkenntnisse geben, das ebentuell keine Erwerbsminderung besteht, wird ein sog. Rentenentziehungsverfahren eingeleitet. Die unbefristete EM-Rente muss aber auf jeden Fall dann bis zur rechtkräftigen Entscheidung über die Entziehung erstmal weiter gezahlt werden. Im Rahmen eines Rentenentziehungsverfahrens, ist dann aber auch von einer med. Reha bis hin zur Begutachtung/en etc. alles denkbar. Der Vorteil einer unbefristet gezahlten EM-Rente liegt also vor allem daran, das man bis zur Regelaltersgrenze dann keinen Verlängerungstrag mehr stellen muss und damit so ein manches Mal antrengendes und auch oft sehr langwieriges Verlängerungsverfahren nicht mehr durchlaufen muss.
mabuam 04.05.2010 | 11:08
Hallo! Wichtig zu erwähnen ist, dass bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente ein Arbeitsvertrag bestehen bleibt und man die Möglichkeit hat, anschließend weiterbeschäftigt werden zu müssen. Bei einer unbefristeten Rente erlischt automatisch der Arbeitsvertrag. Sollte die unbefristete Rente aus irgendeinem Grunde entzogen werde, ist man arbeitslos !!!
Cleoam 04.05.2010 | 11:57
Die Aussage bezüglich der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während einer befristeteten oder unbefristeten EM-Rente ist absolut unkorrekt , zu pauschal und darf deshalb keinesfalls so stehen bleiben. Selbstverständlich kann bei Zuerteilung oder auch noch während des laufenden Bezuges einer befristeten EM-Rente das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber - jederzeit ! -gekündigt werden. Und zwar aus persönlichen Gründen wegen lang andauernder Erkrankung und schlechter Zukunftsprognose und natürlich unter Einhaltung der individuellen Kündigungsfrist . Die Zuerteilung einer EM-Rente ob befristet oder unbefristet, hat mit dem Arbeitsverhältnis erstmal rein gar nichts zu tun - es sei denn , der persönliche Arbeitsvertrag oder/und der Tarifvertrag sagt dazu etwas anderes aus bzw. sieht eine entsprechende Regelung für diesen Fall vor. Die Regelung kann lauten : Kündigung oder Ruhend stellen Dies ist im ÖVD zum Beispiel entsprechend der Fall und klar geregelt, in der freien Wirtschaft jedoch nicht oder relativ selten. Auch erlischt bei einer unbefristeten EM-Rente der Arbeitsvertrag eben nicht automatisch, sondern es Bedarf zur Auflösung immer einer Kündigung. Ausnahmen eben entsprechende Regelungen im Tarifvertrag/Arbeitsvertrag. Wenn nicht M U S S seitens des Arbeitegebers eine Kündigung ausgesprochen werden. Dies nur mal zur Klarstellung. Nicht, das sich jemand der eine EM-Rente bezieht in falscher Sicherheit bezüglich eines automatischen und selbstverständlichen weiterbestehen's des Arbeitsverhältnisses wiegt...
Cleoam 04.05.2010 | 16:55
Ja, die DRV Bund Berrlin z.b. prüft automatisch alle 2 Jahren . So steht es in einem mir vorliegendem Schreiben der DRV Bund.
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