Der Katalog von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist vielfältig. Sie können durch die Rentenversicherung erbracht werden, wenn die persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine sog. Ausschlussgründe vorliegen. Zur allgemeinen Information wird auf die Broschüre der Rentenversicherung "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance" verwiesen.
Eine Arbeitserprobung ist eine Maßnahme, die im "Vorfeld" durchgeführt wird. Sie hat zum Ziel, bei weitgehend geklärter Eignung für einen Beruf, Zweifelsfragen bezüglich bestimmter Ausbildungs- und Arbeitsplatzanforderungen zu klären.