Die Entgeltpunkte (EP) für die Rente werden ja ermittelt, indem der Verdienst durch das Durchschnitteinkommen geteilt wird. Je nachdem, ob der eigene Verdienst über oder unter dem Durchschnittsverdienst liegt, ergibt das für das Jahr mehr als 1 EP oder weniger als 1 EP (oder genau 1 EP, wenn eigener Verdienst = Durchschnittsverdienst).
Bei Beschäftigungszeiten im Beitrittsgebiet wird nun vor dieser Rechnung der eigene Verdienst mit dem Wert der Anlage 10 des SGB VI multipliziert. Dieser Wert gibt das Verhältnis der Einkommen in Ost und West wieder und liegt für dieses Jahr vorläufig bei 1,1889.
Damit wird der Ost-Verdienst "hochgewertet" und erst dann durch das (gesamtdeutsche) Durchnittsentgelt geteilt. Dadurch ergibt sich also bei gleichem Verdienst im Osten ein etwas höherer EP-Wert als im Westen.
(Hintergrund des Ganzen ist die Annahme, dass für die gleiche Tätigkeit im Osten ein geringerer Verdienst gezahlt wird - das stimmt nicht mehr für alle Beschäftigungen, aber leider immer noch für viele...)