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Unterschied aktueller Rentenwert Ost, West

von Jürgen22.02.2010 | 21:13
6228 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe folgende 2 Fragen: 1.)z.Z. bin ich in Sachsen-Anhalt rentenversicherungspflichtig, damit beträgt der aktuelle Rentenwert 24,13. Wenn ich nun meinen Arbeitsplatz nach Hessen verlege (aktueller Rentenwert dort 27,29), den Wohnsitz aber in Sachsen-Anhalt beibehalte, welcher Rentenwert wird denn dann für die Ermittlung der Rentenanwartschaften genommen, der aktuelle Rentenwert Ost, oder West? 2.) wie verhält sich das, wenn ich jetzt ganz nach Hessen ziehe. Werden dann die bis dahin in Ost erworbenen Rentenansprüche mit 27,20 ermittelt, oder mit 24,13, da sich daraus schon eine unterschiedliche Rentenhöhe ergibt? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jürgen,

Ihre Frage wurde schon umfassend beantwortet.

Solange Ihr Beschäftigungsort in den neuen Bundesländern liegt oder lag, werden die aus der Tätigkeit resultierenden Beitragszeiten mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bewertet. Für diese Bewertung ist es folglich irrelevant, wo Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Beschäftigung oder während des Rentenbezugs liegt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Entgeltpunkte (EP) für die Rente werden ja ermittelt, indem der Verdienst durch das Durchschnitteinkommen geteilt wird. Je nachdem, ob der eigene Verdienst über oder unter dem Durchschnittsverdienst liegt, ergibt das für das Jahr mehr als 1 EP oder weniger als 1 EP (oder genau 1 EP, wenn eigener Verdienst = Durchschnittsverdienst).

Bei Beschäftigungszeiten im Beitrittsgebiet wird nun vor dieser Rechnung der eigene Verdienst mit dem Wert der Anlage 10 des SGB VI multipliziert. Dieser Wert gibt das Verhältnis der Einkommen in Ost und West wieder und liegt für dieses Jahr vorläufig bei 1,1889.

Damit wird der Ost-Verdienst "hochgewertet" und erst dann durch das (gesamtdeutsche) Durchnittsentgelt geteilt. Dadurch ergibt sich also bei gleichem Verdienst im Osten ein etwas höherer EP-Wert als im Westen.

(Hintergrund des Ganzen ist die Annahme, dass für die gleiche Tätigkeit im Osten ein geringerer Verdienst gezahlt wird - das stimmt nicht mehr für alle Beschäftigungen, aber leider immer noch für viele...)

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo honk,

in den bisherigen Beiträgen wurden Entgeltpunkte Ost bzw. West erklärt und wann welche Entgeltpunkte vergeben werden. Von einem Rentenfaktor war nicht die Rede. Ich verweise daher auf die Antworten des Experten.

8 Antworten

Wolfgangam 22.02.2010 | 21:29
Hallo Jürgen > 1.) Grundsätzlich West, der Wohnort ist nicht von Bedeutung - eher der Beschäftigungsort. > 2.) Ost-Werte bleiben Ost-Werte. Vielleicht sind Sie ja sogar mehr wert, als West-Werte (gleiches (!) SV-Einkommen im Osten hat zwar aufgrund des geringeren Ost-aktuellen Rentenwerts zunächst ein kleineres Gegen/Punktverhältnis, ist aber durch den Umrechnungsfaktor mehr an ausgezahlter Rente wert). Gruß w.
-_-am 23.02.2010 | 00:07
Entgeltpunkte (Ost) erhalten nach dem Grundsatz des § 254d Abs. 1 SGB 6 grundsätzlich * Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und * Beitragszeiten im Reichsgebiet Als Ausnahme regelt Abs. 2, dass für Beitragszeiten vor dem 19.05.1990 keine Entgeltpunkte (Ost) ermittelt werden, wenn der Versicherte am 18.05.1990 seinen Wohnsitz in den alten Bundesländern hatte. Aus der Regelung ergibt sich im Umkehrschluss, dass Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 18.05.1990 stets Entgeltpunkte (Ost) erhalten, sofern nicht ein Sonderfall (SGB 6 § 254d) vorliegt. Maßgeblich ist der Beschäftigungsort (§ 9 SGB 4) bzw. Tätigkeitsort (§ 11 SGB 4). Entgeltpunkte (Ost) bleiben solche, auch wenn Sie in die alten Bundesländer ziehen. Wenn Sie im Beitrittsgebiet wohnen, aber in Hessen arbeiten, erzielen Sie Entgeltpunkte. Wenn Sie in den alten Bundesländern wohnen, aber im Beitrittsgebiet arbeiten, erzielen Sie Entgeltpunkte (Ost).
Jürgenam 23.02.2010 | 08:55
Zunächt vielen Dank für Ihre kompetenten Antworten. Könnten Sie mir noch bitte sagen, wie das genau mit dem Umrechnungsfaktor funktioniert, von dem Wolfgang spricht. Vielen Dank. Jürgen
Nicht zu glaubenam 23.02.2010 | 17:05
Also doch !
Gerhardam 24.02.2010 | 11:54
Zur Antwort von User: -_- soll das bedeuten, dass für all diejenigen, die vor der Wiedervereinigung unter Repressalien und persönlichem Verzicht nach Westdeutschland umgesiedelt sind für die im Beitrittsgebiet erworbenen Rentenzeiten einen geringeren Rentenfaktor bekommen, als all diejenigen, die "brav zur Stange gehalten" haben?? Danke! Gruß Gerhard
honkam 24.02.2010 | 14:19
Was meinen Sie mit Rentenfaktor?
honkam 24.02.2010 | 17:30
Ich zitiere mal eben die Antwort von Gerhard: Zur Antwort von User: -_- soll das bedeuten, dass für all diejenigen, die vor der Wiedervereinigung unter Repressalien und persönlichem Verzicht nach Westdeutschland umgesiedelt sind für die im Beitrittsgebiet erworbenen Rentenzeiten einen geringeren R e n t e n f a k t o r bekommen, als all diejenigen, die "brav zur Stange gehalten" haben?? Danke! Gruß Gerhard" Ich meine da doch einen Rentenfaktor zu entdecken, daher auch meine Frage an Gerhard-wie im thread zu erkennen-: was ist ein Rentenfaktor?
Gerhardam 25.02.2010 | 08:48
Ich möchte mich korrigieren: ich meine anstatt "Rentenfaktor" den Umrechnungsfaktor! Gruß Gerhard
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