Hallo bauer,
für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kommt es (wenn man nach dem 01.01.1961 geboren ist) nicht darauf an, wie das Leistungsvermögen im erlernten Beruf ist, sondern in welchem Umfang man noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, also in allen auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Tätigkeiten arbeiten kann.
Maßgebend für die Entscheidung über die Erwerbsminderung ist aber nicht allein der Reha-Entlassungsbericht, sodass ein Rentenantrag auch dann Sinn macht, wenn in diesem Bericht das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit 6 Stunden ausgewiesen ist - die Erfolgschancen sind allerdings geringer.