Guten Morgen,
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und Ihr Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, erhalten Sie diese Rente unbefristet.
Die Befristung erfolgt auf einen Zeitpunkt, der längstens 3 Jahre nach Beginn der Rente liegt. Besteht nach Ablauf dieser 3 Jahre weiterhin teilweise bzw. volle Erwerbsminderung, kann auf Antrag wiederholt eine Zeitrente für längstens 3 Jahre geleistet werden. Bei der Zeitrente aufgrund der medizinischen Prognose darf allerdings die Gesamtdauer von 9 Jahren nicht überschritten werden; besteht nach einer Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren weiterhin teilweise bzw. volle Erwerbsminderung, muss die Rente als Dauerrente weitergezahlt werden.
Ist Ihr Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage gegeben, kommt die Zahlung einer unbefristeten Rente allerdings nicht in Betracht.