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Experten-Antwort

Unterschied befristete und unbefristete volle Erwerbsminderungsrente

von EMR07.10.2021 | 15:49
976 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, meine ursprüngliche Frage, "bekanntlich gibt es die befristete und die unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Beide Renten können meines Wissens nach jederzeit nachgeprüft werden und entzogen werden. Meine Frage ist, wo ist dann der Unterschied?" wurde nur ansatzweise beantwortet. Ein Nutzer schreibt, dass "Rechtliche Hintergründe, Beweislastumkehr... Was noch?" zu den Unterschieden zählen. Aber was noch und was bedeutet "Rechtliche Hintergründe, Beweislastumkehr... überhaupt"? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und Ihr Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, erhalten Sie diese Rente unbefristet.

Die Befristung erfolgt auf einen Zeitpunkt, der längstens 3 Jahre nach Beginn der Rente liegt. Besteht nach Ablauf dieser 3 Jahre weiterhin teilweise bzw. volle Erwerbsminderung, kann auf Antrag wiederholt eine Zeitrente für längstens 3 Jahre geleistet werden. Bei der Zeitrente aufgrund der medizinischen Prognose darf allerdings die Gesamtdauer von 9 Jahren nicht überschritten werden; besteht nach einer Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren weiterhin teilweise bzw. volle Erwerbsminderung, muss die Rente als Dauerrente weitergezahlt werden.

Ist Ihr Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage gegeben, kommt die Zahlung einer unbefristeten Rente allerdings nicht in Betracht.

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4 Antworten

Schadeam 07.10.2021 | 15:56
Vielleicht verrät Ihnen der user @ohne Worte, der diese Phrasen gestern gedroschen hat, was er Ihnen damit sagen wollte? LG
Ex-EM-Rentneram 07.10.2021 | 16:24
Mit Beweisumkehr ist vermutlich das folgende gemeint: Bei einer befristeten EM-Rente muss der EM-Rentner am Ende der Befristung den Antrag stellen und nachweisen, dass er weiterhin erwerbsgemindert ist. Bei einer unbefristeten EM-Rente geht die Initiative von der Rentenversicherung aus, in dem sie einen Fragebogen schickt(vermute ich, da bei mir nie überprüft worden ist) und dann evt. weitere Gutachten fordert.
Grobiam 07.10.2021 | 16:30
Befristete Renten werden von... bis gewährt,dabei ist der Zeitraum zeitnah begrenzt (wenige Monate bis max. 3 Jahre). Es ist bei weiterhin vorliegender Erwerbsminderung ein Verlängerungsantrag zu stellen. Geschieht dies(mit Ausnahme der sog. Arbeitsmarktrente) 9 Jahre lang, ist davon auszugehen, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden konnte, wovon man bei der befristeten Rente noch nicht ausgeht, und es wird eine unbefristete Rente gewährt. Diese muss nicht nach einem bestimmten Zeitraum verlängert werden, sondern läuft längstens bis zur Erreichung der Altersrente,kann jedoch von Zeit zu Zeit oder bei Aufnahme einer Tätigkeit überprüft werden.
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