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Experten-Antwort

Unterschied BU-Rente / teilweise EMR

von Hans04.08.2025 | 08:28
216 Ansichten
9 Antworten
Guten Morgen, ich habe seit 2002 eine BU-Rente, die 2017 im Zuge Flexirentengesetz in eine Teilweise EM-Rente überführt wurde. Leider gibt es daher wohl Unterschiede zur orginären TEM, die für Betroffene nicht bekannt bzw. schwer ersichtich sind. Ich bin knapp 60 und mein Teilzeit-Arbeitsverhältnis endet demnächst (gesundheitliche Gründe). Was gilt denn für mich hinsichtlich der Arbeitsmarktrente. Ist diese ebenso (wenn ich nicht mehr vermittelbar sein sollte) beantragbar und welche Höhe hätte sie denn (in Bezug auf meine TEM-Rente? MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.08.2025 | 10:23

Guten Tag,

 

zunächst wäre zu klären, ob es sich tatsächlich um eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht geht. Dafür spricht Ihre Aussage, dass sie zum 01.07.2017 in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgedeutet wurde (§ 302b Absatz 1 SGB 6). Diese müsste dann aber vor dem 01.01.2001 begonnen haben. Wenn die Rente, wie von Ihnen angegeben, erst 2002 begonnen hat, kann es keine Berufsunfähigkeitsrente gewesen sein, da Sie (jetzt knapp 60 Jahre alt) wohl nicht vor dem 02.01.1961 geboren sind.

Eine BU-Rente nach altem Recht betrug (und beträgt nach § 302b SGB 6 auch weiterhin) 2/3 der Vollrente (damals Erwerbsunfähigkeitsrente) und nicht wie die teilweise Erwerbsminderungsrente nach neuem Recht die Hälfte der vollen EM-Rente.

Ob bei einer BU-Rente nach altem Recht eine Arbeitsmarktrente in Höhe einer vollen EM-Rente in Betracht kommt, hängt vom Leistungsvermögen ab, das der BU-Rente zu Grunde lag. 

Ihre Frage kann also hier im Forum nicht abschließend beantwortet werden.

Zur Klärung Ihrer Frage empfehlen wir Ihnen, sich -möglichst schriftlich- direkt an die für Sie zuständige Sachbearbeitung bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Schreiben, die Sie von dort erhalten haben.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Kurtam 04.08.2025 | 09:31
Das Doppelte. Wie immer. Und wenn Sie einen Grad der Behinderung von 50 haben, können Sie alternativ mit 62 auch in die Schwerbehindertenrente gehen. Auch dann gibt es das Doppelte ohne weitere Abzüge wegen des Bestandsschutzes.
Praxisam 04.08.2025 | 10:14
Der Unterschied zwischen einer originären Teilweisen EMR und einer umbenannten BU-Rente liegt in der Rentenhöhe. Die alte BU-Rente betrug 66,67% einer EU-Rente, und die Teilweise EMR beträgt 50% einer Vollen EMR. Die Umbenennung führte aber nicht zur Änderung der Rentenhöhe. Sie liegt weiter 66,67%.
Einschränkungam 04.08.2025 | 10:39
Eine teilweise EM-Rente aufgrund Berufsunfähigkeit führt niemals zu einer Arbeitsmarktrente. Eigentlich gab es 2002 keine gesetzlichen BU-Renten mehr, höchstens wenn der Leistungsfall davor eingetreten ist. Finden Sie erst einmal genau raus, um welche Rentenart es sich handelt!
Praxisam 04.08.2025 | 11:21
D schrieb

Wie kann denn aus einer 2/3 Rente eine halbe werden? 🤔

Gar nicht. Hat auch niemand behauptet.
Hansam 04.08.2025 | 11:41
Einschränkung schrieb

Eine teilweise EM-Rente aufgrund Berufsunfähigkeit führt niemals zu einer Arbeitsmarktrente. Eigentlich gab es 2002 keine gesetzlichen BU-Renten mehr, höchstens wenn der Leistungsfall davor eingetreten ist. Finden Sie erst einmal genau raus, um welche Rentenart es sich handelt!

Entschuldigung, es war tatsächlich ab 1999. Beantragung (und Bescheid sowieso) erfolgten jedoch später. 2000 war das. Also habe ich keine halbe EM-Rente, sondern sogar 2/3. Das ist schon einmal wichtig zu wissen, speziell für eine eventuelle Arbeitsmarktrente.
Dam 04.08.2025 | 12:28
Praxis schrieb

Gar nicht. Hat auch niemand behauptet.

Doch natürlich. Wenn eine Rente Berufsunfähigkeitsrente heißt und in Höhe 2/3 beträgt, kann daraus keine teilweise EM-Rente werden, die nur mit 1/2 veranschlagt ist. Wo Zucker drauf steht, kann nicht Salz drin sein!
Schadeam 04.08.2025 | 14:49
Wenn Sie meinen inzwischen voll erwerbsgemindert zu sein müssen Sie das beantragen und die Entscheidung abwarten. Oder Sie suchen eine andere Arbeit die gesundheitlich passt. Oder melden sich ganz normal arbeitslos. Die alte BU Rente hieß, dass Sie den erlernten Beruf nicht mehr, aber was anderes auch in Vollzeit machen können - das spricht gegen eine Arbeitsmarktrente. Bei der kann man, egal was nur noch unter 6 Stunden arbeiten.
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