Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Unterschied der Rentenantragsart

von Grashüpfer12.04.2011 | 15:07
3831 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Gibt es in irgend einer Hinsicht einen Unterschied in der Art der beantragten Rente? Folgender Sachverhalt: Es wurde ein Antrag auf Erwebsminderungsrente gestellt. Auf dem Antragsformular R100, Seite 1 wurde Kennziffer 75 angekreutzt und so abgegeben. Von der DRV wurde nun ein "Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236 a SGB VI"daraus gemacht. Warum wird ein Mensch zum " schwerbehinderten Menschen" umbenannt, obwohl keine schwerbehinderung vorliegt? Für eine Erklärung dieser vorgehensweise danke ich im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grashüpfer,

weshalb Ihnen statt der beantragten Rente wegen Erwerbsminderung eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen gem. § 236a SGB VI gewährt wurde kann von hier aus nicht beurteilt werden. Hierüber kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger genaue Auskunft geben.

Allgemein kann nur gesagt werden, dass für Versicherte, die vor dem 01.01.1951 geboren sind auch dann Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht, wenn Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht vorliegt. Eine Schwerbehinderteneigenschaft ist dann nicht erforderlich.

Sowohl bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung als auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt der Rentenartfaktor jeweils 1,0.

Der Abschlag bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 63. Lebensjahres ist ebenfalls für beide Rentenarten gleich.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt der Rentenartfaktor nur bei 0,5. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist dann für den Versicherten günstiger. Wenden Sie sich deshalb an Ihren Rentenversicherungsträger um über die Gründe für die gewährte Rentenart Auskunft zu erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

12 Antworten

Machts Sinnam 12.04.2011 | 15:25
Bei der DRV ist schlicht alles möglich - wer überhaupt eine Reaktion erhält kann, kann von Glück sagen und ein Rentenbescheid als Folge auf einen Antrag auf EM-Rente kommt so oder so fast einem Sechser im Lotto gleich.
Skatrentneram 12.04.2011 | 16:24
Ihre Aussage macht nun wirklich keinen " Sinn ", diese halte ich persänlich für Schwach"sinn", denn damit ist dem Fragesteller nicht geholfen.
furchtbaram 12.04.2011 | 16:56
Bei der DRV ist schlicht alles möglich - wer überhaupt eine Reaktion erhält kann, kann von Glück sagen und ein Rentenbescheid als Folge auf einen Antrag auf EM-Rente kommt so oder so fast einem Sechser im Lotto gleich.
Ihre Aussage macht nun wirklich keinen " Sinn ", diese halte ich persänlich für Schwach"sinn", denn damit ist dem Fragesteller nicht geholfen.
die beitrgäge von "machst sinn" helfen nie den usern. aber sie helfen ihm selbst seine verbitterung ein den griff zu kriegen. daher lassen wir den armseligen pinpf einfach. besser als wenn er seine agressionen an menschen ausllässt.
Machts Sinnam 12.04.2011 | 17:03
Geteiltes Leid ist halbes Leid und dazu noch die Wahrheit über die DRV - also wenn das nicht hilfreich ist?
Grashüpferam 12.04.2011 | 18:15
Danke, nur leicht am Thema vorbei geantwortet. Es ging hier nicht um eine gewährte Rente, sondern um einen Antrag. Das könnte evtl. auch erklären, weshalb der Antragsteller ein Jahr vorher bei der A + B-Stelle abgewiesen wurde und der Antrag nicht angenommen wurde. Da muß man der DRV nun wohl dankbar sein, daß der Antrag nun zumindest zeitweise bearbeitet wird.
B´sonam 13.04.2011 | 12:51
Hallo Grashüpfer, weshalb Ihnen statt der beantragten Rente wegen Erwerbsminderung eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen gem. § 236a SGB VI gewährt wurde kann von hier aus nicht beurteilt werden. Hierüber kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger genaue Auskunft geben. Allgemein kann nur gesagt werden, dass für Versicherte, die vor dem 01.01.1951 geboren sind auch dann Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht, wenn Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht vorliegt. Eine Schwerbehinderteneigenschaft ist dann nicht erforderlich. Sowohl bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung als auch bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt der Rentenartfaktor jeweils 1,0. Der Abschlag bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 63. Lebensjahres ist ebenfalls für beide Rentenarten gleich. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt der Rentenartfaktor nur bei 0,5. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist dann für den Versicherten günstiger. Wenden Sie sich deshalb an Ihren Rentenversicherungsträger um über die Gründe für die gewährte Rentenart Auskunft zu erhalten.
Danke, nur leicht am Thema vorbei geantwortet. Es ging hier nicht um eine gewährte Rente, sondern um einen Antrag. Das könnte evtl. auch erklären, weshalb der Antragsteller ein Jahr vorher bei der A + B-Stelle abgewiesen wurde und der Antrag nicht angenommen wurde. Da muß man der DRV nun wohl dankbar sein, daß der Antrag nun zumindest zeitweise bearbeitet wird.
Bitte seien sie mir nicht böse, aber ich nehme ihnen den Sachverhalt so wie sie ihn hier darstellen einfach nicht ab, weder die (rechtlich unmögliche) eigenmächtige Umwandlung der beantragten Rentenart, noch die Nichtannahme des Antrages in der A/B-Stelle (wobei gelegentlich tatsächlich von einer Antragstellung abgeraten werden MUSS) ... Bitte kurz beantworten : 1.) Geburtsjahr ihres Vaters 2.) Was hat er in den letzten 5 Jahren gemacht (Beiträge ?)
Grashüpferam 13.04.2011 | 13:49
Bitte seien sie mir nicht böse, aber ich nehme ihnen den Sachverhalt so wie sie ihn hier darstellen einfach nicht ab, weder die (rechtlich unmögliche) eigenmächtige Umwandlung der beantragten Rentenart, noch die Nichtannahme des Antrages in der A/B-Stelle (wobei gelegentlich tatsächlich von einer Antragstellung abgeraten werden MUSS) ... Bitte kurz beantworten : 1.) Geburtsjahr ihres Vaters 2.) Was hat er in den letzten 5 Jahren gemacht (Beiträge ?)
1.) Geburtsjahr = 1949 1.)" Die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten ist erfüllt" (Zitat der DRV aus Bescheid) Der Termin des ersten Versuches der Antragstellung und der Name der SB'in war bei Antragsanname im PC der DRV A/B-Stelle gespeichert.
B´sonam 13.04.2011 | 14:11
Fehlt noch die Frage 2... Beiträge in den letzten 5 Jahren ?
Grashüpferam 13.04.2011 | 14:57
In den letzten 5 Jahren wurden lückenlos Pflichtbeiträge gezahlt.
Feliam 13.04.2011 | 14:57
Ich vermute, dass Ihr Vater in den letzten 5 Jahren nicht die erforderlichen 36 Pflichtbeiträge oder eine lückenlose Belegung hatte und deshalb, bevor Ihr Vater 60 wurde, von einer Rentenantragstellung abgeraten wurde, weil die Rente aus versicherungsrechtlicher Sicht ohnehin abgelehnt worden wäre. Nach dem 60. Geburtstag ist es jedoch möglich, eine Altersrente wegen Berufsunfähigkeit zu erhalten, wenn denn die 35 Versicherungsjahre vorhanden sind. Dies haben die Kollegen in der Sachbearbeitung wohl auch so gesehen und die erfolgversprechende Rentenart als beantragt angesehen. Die Rentenhöhe ist bei einem identischen Rentenbeginn in beiden Fällen die selbe.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026