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Unterschied des Durchschnittsentgelt nach Ost und West

von Helga24.10.2008 | 20:39
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Hallo,in der Verordnung über maßgebliche Rechengrößen sind die Durchschnittsentgelte von West und Ost verschieden. In meinem Rentenbescheid (Ost)sind aber die werte so hoch wie für die alten Bundesländer,woran liegt das. Danke

5 Antworten

LSam 24.10.2008 | 20:57
Helga, gehe davon aus, sie meinen die Angaben in Anlage 3 des Bescheides. DDR Verdienste werden stets in Anlage 2 (Versicherungsverlauf)unter der Zeile "Verdienst aus" oder "Betrag aus" zunächst so erfaßt, wie sie aus SV-Büchern oder anderen Belegen entnommen wurden. In gleicher Anlage wird dann eine Multiplikation mit dem jeweiligen Hochrechnungsfakter vorgenommen und das Ergebnis dieser Mulitplikation in der darüberliegenden Zeile dargestellt. In Anlage 3 wird dann der hochgerechnete Bruttoverdienst durch den statistischen Bundesdurchschnitt geteilt um Entgeltpunkte zu erhalten. Der Bezug ist stets der Bundesdurchschnitt. Man hat ja in Anlage 2 durch die Multiplikation mit dem Umrechnungsfaktor eine Angleichung an den Bundesdurchschnitt vorgenommen, ergo kann ich bei der Ermittlung der Entgeltpunkte dann nicht den niedrigeren Durchschnitt des Beitrittsgebietes zu Grunde legen, wodurch sich eine nochmalige Verbesserung ergeben würde, die nicht zu rechtfertigen ist. Nicht zuletzt ist auch denkbar, dass im Einzelfall, gemeint für einen bestimmten Zeitraum, auch mal durch einen Schlüsselfehler eine fehlerhafte Zuordnung passieren kann, ist aber die Ausnahme. Gegebenfalls müssten Sie noch mal sagen, aus welcher Anlage die Angaben stammen, auf die Sie sich beziehen.
Helgaam 24.10.2008 | 21:22
Hallo LS, vielen Dank das leuchtet mir auch so ein ich las nur im Newsletter der Rente die Werte und glaubte hier liegt ein Fehler vor.
LSam 24.10.2008 | 21:13
Die angesprochenen Angaben (Rechengrößen) in der Verordnung werden so lange getrennt für Ost und West ermittelt, so lange ein unterschiedliches Lohngefälle vorliegt. U.a. werden die Durchschnittsentgelte West und Ost benötigt, um daraus getrennt die jeweiligen Rentenwerte West und Ost zu ermitteln und auch die neuen Umrechnungs- oder Hochrechnungsfaktoren für die Berechnung der Renten des Beitrittsgebietes.
Gerhardam 25.10.2008 | 08:54
... und wie wird das unterschiedliche Lohngefälle im ehemaligen West-Berlin zum ehemaligen West-Deutschland berücksichtigt?? Es ist doch erwiesen, dass das Durchschnittseinkommen im ehem. West-Berlin mittlerweile auf dem Niveau des Beitrittsgebietes liegt! Gruß Gerhard
LSam 25.10.2008 | 12:30
WB wurde immer schon zur Bundesrepublik gehörig betrachtet und erfährt aus meiner sicht keine eigenständige Bewertung, ist also auch im Durchschnittslohn der BRD enthalten. Wenn aber, wie Sie meinen, das Lohngefälle WB auf das Nieau Beitrittsgebiet gefallen sein soll, wozu mir Angaben nicht vorliegen, ist das ein Problem, dass nur die Politiker und Gewerkschaften klären können, hier in diesem Forum jedenfalls nicht
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