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Experten-Antwort

Unterschied Gründungszuschuss über Rententräger zu Arbeitsamt?

von frauholle08.04.2011 | 12:18
2118 Ansichten
1 Antworten
Guten Tag, ich habe gelesen, dassman auch über den Rententräger einen Gründungszuschuss beantragen kann. Was sind die Unterschiede/Vor-Nachteile? ich bin zur Zeit krankgeschrieben, und erwarte meine Kündigung während der Probezeit. ALG1-Anspruch habe ich noch von 8 Monate. Businessplan hätte ich bereits. Nun überlege ich, ob ich den Gründungszuschuss über das Arbeitsamt (wenn ich in ALG1 gerutscht bin), oder den Gründungszuschuss über den Rententräger (während der Krankschreibung) einleiten soll. Gibt es Unterschiede? Danke FrauHolle

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.04.2011 | 13:06

Hallo Frau Holle,

sofern Sie u.a. bereits 15 Jahre beschäftigt gewesen sind oder vor weniger als 6 Monaten eine med. Rehabilitation durchgeführt hatten ,wäre die Rentenversicherung der zuständige Träger. Sie können den Antrag sowohl bei der Rentenversicherung, wie auch bei der Agentur für Arbeit stellen. Sofern Sie zufällig den unzuständigen Träger erreicht haben sollten, würden die Unterlagen vom unzuständigen an den zuständigen Träger weitergeleitet.

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende

0 Antworten

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