Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die auf Lebzeit einer bezugsberechtigten Person ausgezahlt werden.
Mit Grundrenten sind eigentlich nur die Renten nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) oder anderen Nebengesetzen gemeint. Zusätzlich werden hier meist noch andere Leistungen gewährt.
Die Begriffe Leibrente und Grundrente werden in der gesetzlichen Rentenversicherung so eigentlich nicht als konkrete Leistungsbezeichnung verwendet.
Hier spricht man von z.B. einer Regelaltersrente, Witwenrente oder Rente wegen Erwerbsminderung.