Das eingeleitete Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt das Thema Angleichung der Rentenwerte „Ost-West“ noch nicht. Laut Koalitionsvertrag soll im Rahmen eines Rentenüberleitungsschlussgesetzes die vollständige Angleichung der Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen werden. Zum 01.07.2016 soll geprüft werden wie weit sich der Angleichungsprozess vollzogen hat. Somit ist derzeit noch alles offen.
Die Unterschiede der jeweiligen Entgeltpunkte wurden bereits benannt. Zu beachten ist, dass die Arbeitsentgelte in den neuen Bundesländern mit einen Faktor aufgewertet werden (vorläufiger Wert für 2013 = 1,1767).