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Experten-Antwort

Unterschied Reha und Akutleistungen psychosomatisch?

von Biene18.11.2018 | 15:45
1706 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Also, eigentlich wollte ich eine Reha beantragen, ich bin länger krank und meine Ärztin hat mir dazu geraten. Es betrifft psychosomatisch und chronischer Schmerz. Da ich ja ein Wahlrecht habe, google ich gerade so nach Kliniken. Und einige bieten gleichzeitig Rehaleistungen an und Kassenfinanzierte Akutleistungen. Nun dachte ich bis dato immer, Akutleistungen seien nur für bereits dauerhaft berentete Personen. Aber bei psychosomatisch ist das wohl nicht so. Wenn ich die Klinik richtig verstanden habe, kann man das sich quasi aussuchen, ob man über die Kasse einen Krankenhausaufenthalt beantrag oder über die DRV einen Rehaaufenhalt. Vor Ort sei das, nach Aussagen der Dame der Einrichtung am Telefon, überhaupt gar kein Unterschied, auch keine anderen Zimmer usw. Die Kassenpatienten haben zwar kein Recht auf Einzelzimmer, aber die Klinik hat nur Einzelzimmer. Der einzige Unterschied sei wohl, das bei einen Aufenhalt über die Krankenkasse keine Leistungsbeurteilung stattfindet und zweimal die Woche Einzelgespräche stattfinden, statt bei Reha nur einmal. Hab ich das richtig verstanden? Steh grad auf den Schlauch, kann doch nicht so einfach gestrickt sein? Oder doch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Biene,

da die Rentenversicherungsträger keine konkrete Kenntnis oder gar Einfluss vom/auf den Leistungsumfang einer von der Krankenkasse finanzierten Akut-/Krankenhausbehandlung hat, kann ich hier im Rahmen dieses Forums leider auch nicht zu evtl. Unterschieden des jeweiligen Leistungsumfangs Stellung nehmen. Aus meiner Sicht sollten Sie jedoch zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen, welche Leistung (Akutbehandlung oder medizinische Rehabilitation) in Ihrem konkreten Einzelfall angezeigt ist und anschließend den entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger stellen.

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4 Antworten

Bieneam 18.11.2018 | 15:46
Doppelpoast, bitte einen löschen
Annaam 18.11.2018 | 16:32
Nein so einfach es ist meiner Meinung nach nicht. Die stationäre Akutversorgung ist als Kassenleistung für die Kasse teuer. Und diese schaut oft auch über den MDK genau hin, ob die Krankheit wirklich so akut ist, dass eine stationäre Therapie wirklich nötig ist oder ob nicht doch eine stationäre Reha angemessen ist, die dann durch die RV ( außer bei unbefristet Berenteten ) bezahlt werden muss. Eine stationäre Reha bekommt man dann, wenn es einem schon besser geht, man rehafähig ist und die Akutbehandlung abgeschlossen ist. Das erklärt auch die geringere Behandlungsintensität der Reha Patienten in Kliniken,im Vergleich zu Kassenpatienten der stationären Therapie.
Ge-littenam 18.11.2018 | 16:08
Es ist so einfach. Man muss doch nicht berentet sein für einen Krankenhausaufenthalt. Eine Akutbehandlung per Einweisung ist schneller genehmigt. Ein Rehaantrag benötigt mehr Zeit von der Antragsstellung bis zur Ablehnung/Bewilligung.
Bieneam 18.11.2018 | 17:45
Hallo Anna, das ist schlüssig. Danke!
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