Hallo G,
Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 ermöglicht Ihnen keine spezielle Rentenhöhe, sondern lediglich die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Voraussetzungen :
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid ( mindestens GdB 50 )
- Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Erreichen des maßgeblichen Alters ( für ab 1964 geborene Versicherte frühestens ab dem 62. Lebensjahr mit Abschlägen, oder ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei ) Bei vor dem 01.01.1964 geborenen Versicherten weichen die maßgeblichen Altersgrenzen entsprechend Geburtsmonat und Geburtsjahr hier von ab.
Sie benötigen zur Rentenantragstellung folgende, maßgebliche Unterlagen :
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Nachweise über mögliche Lücken im Versicherungsverlauf ( z.B. Krankengeld, Arbeitslosigkeit, ggbf. Nachweise zur Berufsausbildung oder über Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr )
- aktuelle medizinische Atteste und Befunde können hilfreich sein
Den Rentenantrag können Sie ca. 3 Monate vor Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich, online, telefonisch oder persönlich stellen.
Die Rente ist nicht höher als die normale Altersrente, da der GdB keinen rentenerhöhenden Zuschlag bewirkt. Sie bleibt auch unbefristet bestehen, selbst wenn die Schwerbehinderung später wieder aufgehoben wird.
Sie können sich vor einer möglichen Rentenantragstellung auch persönlich bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die AR für schwerbehinderte Menschen ist eine der 4 Rentenarten, die Sie im Antrag R0100 ankreuzen können. Beifügen müssen Sie den SB Ausweis oder den Bescheid des Versorgungsamtes. ab GdB 50 reicht das.
Bei Altersrenten gibt es keine Befristung und den Begriff normale Rente finden Sie in keinem Gesetz, daher weiß ich nicht was eine normale Rente sein soll.
35 Jahre Wartezeit und das entsprechende Alter müssen Sie auch noch neben dem GdB von 50 haben, bevor sie in diese Rente gehen können. Wenn Sie ab 1964 geboren sind, geht das zeitigtens mit 62 mit 10,8 % Abschlag und mit fünf 65 abschlagsfrei.
Wenn Sie mit normale Rente eine Erwerbsminderungsrente meinen, dann können Sie auch mit 62 in die Schwerbehindertenrente wechseln, wenn Sie alle anderen Bedingungen erfüllen und die Schwerbehindertenrente bleibt genauso hoch wie die EMR.
Vielen vielen Dank für Ihren Ratschlag. Ich meine mit normaler Rente die Regelaltersrente.
Das ist eine interessante und neue Info über den Wechsel. Für mich ist finanziell die Erwerbsminderungsrente besser als die Schwerbehindertenrente. Sofern ich die Erwerbsminderungsrente bekommen würde, würde ich mit Erreichung von 65 Jahren automatisch in die Regelaltersrente rutschen oder muss ich den Wechsel beantragen?
Ich bin aktuell 63 Jahre alt. Die Voraussetzungen erfüllen ich.
Vielen vielen Dank!
Danke für Ihren wertvollen Ratschlag. Ich meine mit normaler Rente die Regelaltersrente.
Ist die Regelaltersrente genauso hoch wie die Rente für schwerbehinderte Menschen?
Danke
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