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Experten-Antwort

Unterschied Vollrente und Teiltente

von Baujahr 6327.08.2026 | 12:13
129 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich bin 63, arbeite noch bis Mitte 2027 und werde auch weiterhin meine Eltern pflegen. Habe die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und möchte jetzt mit 63 schon die Rente beantragen. Bei einer Beratung wurde mir gesagt , ich solle eine Rente zu 99,9 %beantragen. Und bei der anderen Beratung wurde mir zur Vollrente geraten. Was ist denn der Unterschied? Und was macht mehr Sinn für mich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2026 | 13:08

Hallo Baujahr 63,

 

auch wenn Sie neben Ihrer Pflegetätigkeit eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, können Sie dennoch durch die Pflegetätigkeit Ihre spätere Rente erhöhen. Eine Vollrente würde bei Ihnen also aktuell einer Versicherungspflicht als Pflegeperson nicht entgegenstehen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schadeam 27.08.2026 | 12:22
Da Sie das Regelalter noch nicht erreicht haben, zahlt die Pflegekasse die Pflegebeiträge auch bei Bezug einer Vollrente weiter. So gesehen macht die 99,99% Teilrente in Ihrem Fall keinen Sinn; auch etwaige Krankengeldansprüche falls Sie als Rentner weiterarbeiten sind ab Januar nur noch bei Teilrenten unter 2/3 möglich. Ob ab Regelalter die 99,99% Teilrente Sinn macht hängt von der Gesetzgebung in diesem Fall ab - es ist geplant dass Regelaltersrentner künftig Ihre Rente nicht mehr durch Pflegebeiträge steigern können. Zum monetären Unterschied: beträgt die Vollrente 1000€, betrüge die 99,99% Rente 999,90€ - grins
Geduld!am 27.08.2026 | 12:29
In Ihrem Fall macht eine Teilrente von 99,99% nur Sinn, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, noch pflegen und die Gesetzgebung sich bis dahin nicht ändert. Also aufmerksam die Berichte dazu in den Medien verfolgen.
Batrixam 27.08.2026 | 13:25
Bis zum 31.12.2026 hätten Sie in der Beschäftigung parallel zum Rentenbezug noch weiterhin Anspruch auf Krankengeld im Falle einer Erkrankung über die Lohnfortzahlung hinaus, wenn die Rente nicht als Vollrente gezahlt wird. Die max. mögliche Teilrente liegt bei 99,99%. Ab dem 01.01.2027 besteht der Anspruch auf Krankengeld nur dann weiter, wenn die Teilrente max. 66,66% beträgt. Ab diesem Zeitpunkt müssten Sie sich überlegen, ob Sie dann auf die 66,66% Teilrente reduzieren, um weiterhin Krankengeldanspruch zu haben oder auf die Vollrente hochgehen und dann ohne Krankengeldanspruch die Rente beziehen. Insofern kann es durchaus Sinn machen die Rente für die Zeit ab Rentenbeginn bis 31.12.2026 als 99,99% Teilrente zu beantragen und dann zum 01.01.2027 (Mitteilung an die DRV spätestens im Dezember 2026!) entweder auf 66,66% oder in die Vollrente zu wechseln. Für die weitere Beitragszahlung durch die Pflegekasse spielt es jetzt noch keine Rolle, ob Sie eine Teil- oder Vollrente beziehen. Das wird erst ab dem regulären Rentenalter relevant und dann muss man schauen, wie die Gesetzeslage dann sein wird.
am 28.08.2026 | 05:56
Batrix schrieb

Nicht, wenn sie sich für die Zeit ab 01.01.2027 für die Teilrente 66,66% entscheidet.

Wer opfert denn ein Drittel seiner Rente für einen eventuellen Krankheitsfall? Wenn überhaupt, doch nur bei einer geringen Rentenhöhe. Bitte realistisch bleiben! Ich hatte bisher niemanden, der das gemacht hat.
Batrixam 28.08.2026 | 11:21
schrieb

Wer opfert denn ein Drittel seiner Rente für einen eventuellen Krankheitsfall? Wenn überhaupt, doch nur bei einer geringen Rentenhöhe. Bitte realistisch bleiben! Ich hatte bisher niemanden, der das gemacht hat.

Das heißt ja aber nicht, dass es nicht auch Vers. gibt, die es machen werden. Zumal diese Fälle wenn, dann ja erst in der Zukunft auftreten, da bisher ja so gut wie keine Anträge für die Zeit ab 01.01.2027 aufgenommen werden dürften. Aber ganz ehrlich: entscheiden kann man sich nur, wenn man die Fakten kennt. Und diese darzustellen gehört dazu! Und damit gehört das auch vollständig in eine Beratung, wenn die Rente für einen Rentenbeginn vor dem 01.01.2027 beantragt wird. Was wir als BeraterInnen davon halten, spielt dabei überhaupt gar keine Rolle! Und ja, ich hatte bereits - wenn auch nicht viele - Vers., die ernsthaft darüber nachdenken, ab 01.01.2027 auf die 2/3-Teilrente runterzugehen!
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