Hallo Baujahr 63,
auch wenn Sie neben Ihrer Pflegetätigkeit eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, können Sie dennoch durch die Pflegetätigkeit Ihre spätere Rente erhöhen. Eine Vollrente würde bei Ihnen also aktuell einer Versicherungspflicht als Pflegeperson nicht entgegenstehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Bis zum 31.12.2026 hätten Sie in der Beschäftigung parallel zum Rentenbezug noch weiterhin Anspruch auf Krankengeld im Falle einer Erkrankung über die Lohnfortzahlung hinaus, wenn die Rente nicht als Vollrente gezahlt wird. Die max. mögliche Teilrente liegt bei 99,99%.
Ab dem 01.01.2027 besteht der Anspruch auf Krankengeld nur dann weiter, wenn die Teilrente max. 66,66% beträgt. Ab diesem Zeitpunkt müssten Sie sich überlegen, ob Sie dann auf die 66,66% Teilrente reduzieren, um weiterhin Krankengeldanspruch zu haben oder auf die Vollrente hochgehen und dann ohne Krankengeldanspruch die Rente beziehen.
Insofern kann es durchaus Sinn machen die Rente für die Zeit ab Rentenbeginn bis 31.12.2026 als 99,99% Teilrente zu beantragen und dann zum 01.01.2027 (Mitteilung an die DRV spätestens im Dezember 2026!) entweder auf 66,66% oder in die Vollrente zu wechseln.
Für die weitere Beitragszahlung durch die Pflegekasse spielt es jetzt noch keine Rolle, ob Sie eine Teil- oder Vollrente beziehen. Das wird erst ab dem regulären Rentenalter relevant und dann muss man schauen, wie die Gesetzeslage dann sein wird.
Da im Krankheitsfall zunächst 6 Wochen lang die Lohnfortzahlung erfolgt, macht eine Teilrente nur Sinn, wenn die Rente spätestens im November diesen Jahres beginnt.
Nicht, wenn sie sich für die Zeit ab 01.01.2027 für die Teilrente 66,66% entscheidet.
Wer opfert denn ein Drittel seiner Rente für einen eventuellen Krankheitsfall? Wenn überhaupt, doch nur bei einer geringen Rentenhöhe. Bitte realistisch bleiben! Ich hatte bisher niemanden, der das gemacht hat.
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