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Experten-Antwort

Unterschied zwischen "Arbeitsvotum" und "Leistungsgeburteilung" in einer Rehaklinik

von PeterPan 14.03.2022 | 14:35
66 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich bin etwas verwirrt. Ich habe eine Rehaklinik zugeteilt bekommen und habe dann ein Fax gesendet, dass ich über mein Wunsch-und Wahlrecht gerne in eine andere Rehaklinik mit exakt derselben Fachrichtung möchte. Als ich heute am Telefon nach dem Eingang des Faxes fragte wurde mir gesagt es gäbe keine Wunsch- bzw Wahlrecht, da nur bestimmte Kliniken ein "Arbeitsvotum" vornehmen können und nur vorgeschriebene Einrichtungen gehen (ob hier Neutralität gegeben ist ist fraglich). Ich war bislang immer in der Annahme (es wäre die zweite medizinische bzw orthöpädische Reha), dass jede Rehaklinik Leistungseinschätzungen über die Erwerbsfähigkeit erbringen können... Über dieses Arbeitsvotum würde ich als Bürger auch gar nichts in Erfahrung bringen können, da dies eine Rentenversicherungsinterner Begriff ist. Aber vielleicht weiß es doch jemand hier?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2022 | 09:24

Hallo PeterPan,

selbstverständlich haben sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Gesetzlich ist festgelegt, dass bei der Entscheidung über die beantragten Reha-Leistungen berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen wird.

Wenn Sie die Rehabilitation in einer bestimmten Einrichtung durchführen wollen, muss der Rentenversicherungsträger prüfen, ob die gewünschte Einrichtung die im ärztlichen Befundbericht aufgeführten Diagnosen behandeln kann und ob die Klinik die Anforderungen an eine qualitätsgerechte und zielgerichtete Rehabilitation im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Um die Anforderungen an die geforderte Qualität zu erfüllen, muss die Reha-Klinik einen Vertrag mit einem Rentenversicherungsträger haben oder es muss sich um eine von einem Rentenversicherungsträger selbst betriebene Klinik handeln. Nur in solchen Kliniken werden die Qualitätsstandards laufend überprüft.

Wenn Sie die Umschreibung der Kostenzusage in eine Klinik wünschen, die diese Anforderungen erfüllt, ist dies also ein berechtigter Wunsch Ihrerseits und eine Berücksichtigung wäre grundsätzlich durchaus möglich.

Bitte bedenken sie aber, dass der Rentenversicherungsträger auch die Wartezeiten der Klinik prüfen muss, bis wann eine Aufnahme zur Reha möglich ist. Hier sind individuelle Voraussetzungen (z.B. Krankengeldbezug, Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse?) zu berücksichtigen, die nicht im Rahmen dieses Forum geklärt werden können. Setzen sie sich also bitte nochmals mit ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

PeterPan am 15.03.2022 | 09:49
Und was bedeutet nun Arbeitsvotum? Ist es dasselbe wie die Leistungsbeurteilung oder etwas anderes? Ich habe eine Vorgeschichte erzählt wollte jedoch keine Information über das Wunsch - und Wahlrecht. Selbst die Wunschklinik kennt den Begriff "Arbeitsvotum" nicht. Haben sie nie gehört und fanden es merkwürdig (wie ich). Was ist das? Irgendjemand eine Ahnung?
Karliam 15.03.2022 | 10:23
PeterPan schrieb

Meine Güte, dann lesen Sie doch mal was ich geschrieben habe?

Ich bekam keine Erklärung auf Nachfrage was das denn sei sondern nur die Aussage "Zum Arbeitsvotum" werden Sie nichts finden denn das gibt es nur Rentenversicherungsintern.

Meine Güte, schon schlimm wenn man einfach versucht an Informationen zu kommen. Fatale Sache so etwas.

Wer hier merkwürdig ist ist sowieso fraghaft, denn so ein Name wirkt leicht passiv/agressiv. Sie wissen ja warum man meine Güte sagt ;-)

Meine Güte!

Da wird sich wohl vor allem deshalb nichts finden lassen, weil es das nicht gibt! Ist wahrscheinlich eher ein gebräuchlicher Jargon, den die sich selbst ausgedacht haben und verwenden und damit die Kundschaft verwirren. Genauso, wenn man statt Reha "Kur" sagt, zur EM-Rente "Erwerbsunfähigkeitsrente" oder der Zugführer fährt den Zug. Alles nur Laberrhabarber, der Dinge meint, die so nicht heißen.
PeterPan am 15.03.2022 | 10:05
Meine Güte, dann lesen Sie doch mal was ich geschrieben habe? Ich bekam keine Erklärung auf Nachfrage was das denn sei sondern nur die Aussage "Zum Arbeitsvotum" werden Sie nichts finden denn das gibt es nur Rentenversicherungsintern. Meine Güte, schon schlimm wenn man einfach versucht an Informationen zu kommen. Fatale Sache so etwas. Wer hier merkwürdig ist ist sowieso fraghaft, denn so ein Name wirkt leicht passiv/agressiv. Sie wissen ja warum man meine Güte sagt ;-) Meine Güte!
PeterPanam 15.03.2022 | 12:58
Da wird sich wohl vor allem deshalb nichts finden lassen, weil es das nicht gibt! Ist wahrscheinlich eher ein gebräuchlicher Jargon, den die sich selbst ausgedacht haben und verwenden und damit die Kundschaft verwirren. Genauso, wenn man statt Reha "Kur" sagt, zur EM-Rente "Erwerbsunfähigkeitsrente" oder der Zugführer fährt den Zug. Alles nur Laberrhabarber, der Dinge meint, die so nicht heißen.
Vielen Dank,das macht am meisten Sinn.
Schadeam 15.03.2022 | 13:56
Bin jetzt seit über 30 Jahren im Beratungsdienst der DRV und habe den Begriff "Arbeitsvotum" noch nie gehört. Das scheint wirklich kein gebräuchlicher Fachbegriff zu sein......so gesehen wundere ich mich nicht dass diesbezüglich auch keine vernünftige Antwort kommt.
Königam 15.03.2022 | 15:07
Wer weiß denn auch schon ob der Begriff "Arbeitsvotum" tatsächlich im Gespräch so gefallen ist? Hier kann man ja viel erzählen!
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