Hallo PeterPan,
selbstverständlich haben sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Gesetzlich ist festgelegt, dass bei der Entscheidung über die beantragten Reha-Leistungen berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen wird.
Wenn Sie die Rehabilitation in einer bestimmten Einrichtung durchführen wollen, muss der Rentenversicherungsträger prüfen, ob die gewünschte Einrichtung die im ärztlichen Befundbericht aufgeführten Diagnosen behandeln kann und ob die Klinik die Anforderungen an eine qualitätsgerechte und zielgerichtete Rehabilitation im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Um die Anforderungen an die geforderte Qualität zu erfüllen, muss die Reha-Klinik einen Vertrag mit einem Rentenversicherungsträger haben oder es muss sich um eine von einem Rentenversicherungsträger selbst betriebene Klinik handeln. Nur in solchen Kliniken werden die Qualitätsstandards laufend überprüft.
Wenn Sie die Umschreibung der Kostenzusage in eine Klinik wünschen, die diese Anforderungen erfüllt, ist dies also ein berechtigter Wunsch Ihrerseits und eine Berücksichtigung wäre grundsätzlich durchaus möglich.
Bitte bedenken sie aber, dass der Rentenversicherungsträger auch die Wartezeiten der Klinik prüfen muss, bis wann eine Aufnahme zur Reha möglich ist. Hier sind individuelle Voraussetzungen (z.B. Krankengeldbezug, Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse?) zu berücksichtigen, die nicht im Rahmen dieses Forum geklärt werden können. Setzen sie sich also bitte nochmals mit ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Und was bedeutet nun Arbeitsvotum? Ist es dasselbe wie die Leistungsbeurteilung oder etwas anderes?
Ich habe eine Vorgeschichte erzählt wollte jedoch keine Information über das Wunsch - und Wahlrecht.
Selbst die Wunschklinik kennt den Begriff "Arbeitsvotum" nicht.
Haben sie nie gehört und fanden es merkwürdig (wie ich).
Was ist das? Irgendjemand eine Ahnung?
Meine Güte, dann lesen Sie doch mal was ich geschrieben habe?
Ich bekam keine Erklärung auf Nachfrage was das denn sei sondern nur die Aussage "Zum Arbeitsvotum" werden Sie nichts finden denn das gibt es nur Rentenversicherungsintern.
Meine Güte, schon schlimm wenn man einfach versucht an Informationen zu kommen. Fatale Sache so etwas.
Wer hier merkwürdig ist ist sowieso fraghaft, denn so ein Name wirkt leicht passiv/agressiv. Sie wissen ja warum man meine Güte sagt ;-)
Meine Güte!
Da wird sich wohl vor allem deshalb nichts finden lassen, weil es das nicht gibt! Ist wahrscheinlich eher ein gebräuchlicher Jargon, den die sich selbst ausgedacht haben und verwenden und damit die Kundschaft verwirren. Genauso, wenn man statt Reha "Kur" sagt, zur EM-Rente "Erwerbsunfähigkeitsrente" oder der Zugführer fährt den Zug. Alles nur Laberrhabarber, der Dinge meint, die so nicht heißen.Vielen Dank,das macht am meisten Sinn.
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