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Experten-Antwort

Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Teilerwerbsminderungsrente

von Fanni10.10.2016 | 16:27
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann mir bitte Jemand sagen, was der Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und Teilerwerbsminderungsrente ist? - Ist die so hoch, wie auf dem Schein, den mal alle Jahre mal zugeschickt bekommt wie viel Rente man bekommt? - Wie viele Stunden darf man dann noch arbeiten? - Wie viel Geld darf man dazu verdien. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fanni,

der Antwort von senf-dazu schließen wir uns an. Die Hinzuverdienstgrenzen sind im Rentenbescheid oder in der Rentenauskunft angegeben. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt diese grundsätzlich bei 450,- Euro monatlich. Woher die 112,14 Euro kommen, kann nicht nachvollzogen werden.

Allerdings empfehlen wir vor Aufnahme einer Beschäftigung sich unbedingt mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und die geplante Beschäftigung anzugeben. Bitte fragen Sie, ob die Beschäftigung nicht rentenschädlich ist. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn täglich mehr als drei Stunden gearbeitet werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, und der Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, Sie also nur noch unter drei Stunden täglich erwerbsfähig sind, erhalten Sie diese Rente unbefristet.

D. h. aufgrund der vorliegenden ärztlichen Unterlagen (u.a. Gutachten) kann eine entsprechende Entscheidung getroffen werden.

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12 Antworten

senf-dazuam 10.10.2016 | 16:46
Hallo Fanni! Wenn Du erwerbsgemindert bist, kannst Du noch unter 6 Stunden täglich arbeiten. Bist Du voll erwerbsgemindert, sind es weniger als 3 Stunden täglich, daraus folgt dann, dass eine teilweise Erwerbsminderung nicht mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich zulässt. Die Renteninformation nennt den Betrag der vollen Erwerbsminderungsrente, eine teilweise Erwerbsminderungsrente ist halb so hoch. Letztere hat auch nicht die Einkommensersatzfunktion, da man ja noch hinzuverdienen kann. Auf dem Rentenbescheid ist dann angegeben, wie hoch der Hinzuverdienst sein darf, bevor die Rente als Teilrente gezahlt wird. Mit dem Flexirentengesetz ist dieses Thema gerade in Bewegung, es soll dann bei einem Hinzuverdienst über der vorgegebenen Grenze in Summe mehr in der Geldbörse bleiben ...
Fanniam 10.10.2016 | 17:03
Danke für deine Super Antwort. Wie viel darf man bei den Renten dazu verdienen? Das letzte Mal als ich drauf geschaut habe, auf den Bescheid waren es 112,14 Euro.
W*lfgangam 10.10.2016 | 18:26
Zitat von Fanni anzeigenausblenden
Hallo Fanni, der Hinzuverdienst ist abhängig vom Verdienst der letzten 3 Jahre vor Rentenbeginn, wobei Mindesthinzuverdienstgrenzen gelten, wenn Sie ein sehr kleines Einkommen hatten. In diesem Merkblatt finden Sie Beispiele: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… > - Wie viele Stunden darf man dann noch arbeiten? Die tgl. Arbeitszeit im Rahmen einen 5-Tage-Woche sollte 6 Std. nicht erreichen. Das ist aber im Einzelfall einer besonderen Betrachtungsweise zu unterziehen bzw. kann es im Ausnahmefall auch 6 und mehr Std. sein. Ist dann mit der DRV selbst _vorher_ zu klären. Gruß w.
Fanniam 11.10.2016 | 13:23
Danke für die netten Antworten. Ich warte seit Juni auf einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung. Ich bin im Moment Krank geschrieben und habe einen Schwerbehindertenausweis von 50 %. Es geht darum, ob ich versuchen soll, in einer Behindertenwerkstatt unter zu kommen. Ich habe schon 12 Arbeitsstellen gehabt, 4 Praktikumsstellen und eine Umschulung. In den letzten 3 Jahren habe ich nur 8 Monate gearbeitet, also sehr sehr wenig verdient. Ich habe einfach Angst eine falsche Entscheidung zu treffen, aus der ich nicht mehr raus kann.
fanniam 12.10.2016 | 13:28
Hallo, leider gibt es folgenden Link nicht mehr. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
fanniam 12.10.2016 | 15:03
Ich habe nochmal auf meiner Renteninformation nachgeschaut, da steht nicht drauf, wie viel ich dazu verdienen darf.
senf-dazuam 12.10.2016 | 16:04
Hallo fanni! 1. Der Link ist ok, achten Sie nur darauf, dass er komplett in die Browserzeile übernommen wird. Dort finden Sie die Broschüre "Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen" Alternativ suchen Sie diesen Titel über das Suchfeld auf den Seiten der DRV. 2. In der Renten*information* stehen nur ein paar grobe Richtwerte. Z.B. in etwa die zu erwartende Erwerbsminderungsrente. Weitere Zahlen stehen dann im Renten*bescheid*. Auf jeden Fall können Sie monatlich 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass dies die Rente schmälert. Angeben müssen Sie diesen Hinzuverdienst aber schon! Im nächsten Jahr soll dies sich etwas ändern, so dass ein Hinzuverdienst über 6300 Euro pro Jahr die Rente nicht mehr um ein Drittel kürzt, sondern nur noch um 40% des Betrages über den 6300 Euro (Stichwort Flexirente).
fanniam 13.10.2016 | 14:29
Den Rentenbescheid bekomme ich ja erst wenn ich die Rente habe? Ich muss ja irgendwie planen können? Ich kann ja mit 165 Euro keine Miete bezahlen oder so?
fanniam 13.10.2016 | 15:21
Ich lese mir gerade das im Internet durch und da steht, wenn ich nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann, dann bekomme ich eine unbefristete Rente? Das will ich aber nicht. Ich will mich wieder hoch kämpfen.
fanniam 14.10.2016 | 15:49
Mal eine doofe Frage: Kann es eine Rente auf Zeit auch geben, wenn ich unter drei Stunden Arbeitsfähig bin. Ich will noch nicht mein ganzes Leben in Rente gehen, da ich mich wieder stabilisieren will und wieder Arbeiten will. Ich will wieder ein richtiges Mitglied der Gesellschaft werden.
W*lfgangam 15.10.2016 | 20:54
Hallo fanni, EM-Renten werden grundsätzlich nur auf Zeit/max. 3 Jahre bewilligt - sofern Sie nicht sozialmed. gesehen ein völlig hoffnungsloser Fall sind/die reißt selbst bei 'niederen' Tätigkeiten keinen Wischlappen mehr vom Eimer ;-) Gruß w.
fanniam 16.10.2016 | 14:57
Ich hoffe ich bin nicht ein Hoffnungsloser Fall ;-). Ich bin ja auch am überlegen, ob ich in der Zeit nicht in einer Behindertenwerkstatt arbeiten gehe und dann wäre ich ja kein Hoffnungsloser Fall. Ich bin seelisch erkrankt, aber diese Krankheit kann wieder vergehen.
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