Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Fanni,
der Antwort von senf-dazu schließen wir uns an. Die Hinzuverdienstgrenzen sind im Rentenbescheid oder in der Rentenauskunft angegeben. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt diese grundsätzlich bei 450,- Euro monatlich. Woher die 112,14 Euro kommen, kann nicht nachvollzogen werden.
Allerdings empfehlen wir vor Aufnahme einer Beschäftigung sich unbedingt mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und die geplante Beschäftigung anzugeben. Bitte fragen Sie, ob die Beschäftigung nicht rentenschädlich ist. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn täglich mehr als drei Stunden gearbeitet werden.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, und der Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, Sie also nur noch unter drei Stunden täglich erwerbsfähig sind, erhalten Sie diese Rente unbefristet.
D. h. aufgrund der vorliegenden ärztlichen Unterlagen (u.a. Gutachten) kann eine entsprechende Entscheidung getroffen werden.
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