Hallo Fanni,
der Antwort von senf-dazu schließen wir uns an. Die Hinzuverdienstgrenzen sind im Rentenbescheid oder in der Rentenauskunft angegeben. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt diese grundsätzlich bei 450,- Euro monatlich. Woher die 112,14 Euro kommen, kann nicht nachvollzogen werden.
Allerdings empfehlen wir vor Aufnahme einer Beschäftigung sich unbedingt mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und die geplante Beschäftigung anzugeben. Bitte fragen Sie, ob die Beschäftigung nicht rentenschädlich ist. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn täglich mehr als drei Stunden gearbeitet werden.