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Experten-Antwort

Unterschiede bei Spätaussiedlern

von Spätaussiedler14.04.2025 | 14:29
329 Ansichten
3 Antworten
Worin bestehen die Unterschiede bei Spätaussiedlern bei den Paragrafen 4, 7 und 8 ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.04.2025 | 06:15
Mondkind schrieb
Wenn Sie nach § 4 BVFG anerkannt sind, sind Sie FRG-berechtigt. Ehegatten- und Abkömmlinge die nach § 7 Abs. 2 anerkannt sind sind nicht FRG-berechtigt. § 8 sagt nur was darüber aus, wie die Personen auf die Bundesländer aufzuteilen sind und dass auch Familienangehörige des Spätaussieders, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 nicht erfüllen in die Verteilung mit einzubeziehen sind.

Guten Morgen, 

 

einen groben und richtigen  Überblick erhalten Sie bereits durch die Antwort von "Mondkind".

 

Eine ausführliche Antwort bezüglich Ihrer Frage können Sie durch unsere Broschüre "Aussiedler und Ihre Rente" bekommen. 

 

Anbei der entsprechende Link zur obengenannten Broschüre: 

 

file://v970w202.wstf.drv/aa007159/Eigene%20Dateien/Download/aussiedler_und_ihre_rente%20(3).pdf

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Ihr Experten-Team 

2 Antworten

Mondkindam 14.04.2025 | 14:50
Wenn Sie nach § 4 BVFG anerkannt sind, sind Sie FRG-berechtigt. Ehegatten- und Abkömmlinge die nach § 7 Abs. 2 anerkannt sind sind nicht FRG-berechtigt. § 8 sagt nur was darüber aus, wie die Personen auf die Bundesländer aufzuteilen sind und dass auch Familienangehörige des Spätaussieders, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 nicht erfüllen in die Verteilung mit einzubeziehen sind.
Schadeam 14.04.2025 | 15:48
Die mit dem "4er Paragraph" sind die "Guten" und bekommen die Arbeitszeiten im Herkunftsland anerkannt - die mit "7er Paragraph" .bekommens es nicht (sondern nur Anrechnungszeiten wie Schule und Studium. Ganz einfach
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