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Experten-Antwort

Unterschiedliche Anwartschaften durch Phasenverschobene Ehe

von Doreen04.12.2022 | 09:22
364 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Versorgungsausgleich Phasenverschobene Ehe Rentenanwartschaften Hallo, ich hätte gern erfahren ( falls möglich) wie es sich mit den Rentenansprüchen verhält wenn einer schon in Rente ist und keine eigenen Rentenansprüche mehr erwirbt jedoch der andere noch arbeitet? Sind ihnen da Fälle bekannt wenn es zur Scheidung kommt wie dann diese Anwartschaften ausgeglichen werden?Mein jetziger Mann(61) befindet sich derzeit noch in ATZ wird ab 2027 jedoch in die Rente gehen. Ich muss und will allerdings noch weiter arbeiten bis zu meiner Rente (bin 44) Wie verhält es sich da mit den Rentenansprüchen bei Scheidung und dem Versorgungsausgleich. Bei mir ist die Lage noch etwas unsicher weil wir noch nicht am selben Ort wohnen und der Altersunterschied macht auch Probleme Könnte man(falls möglich) den Versorgungsausgleich ab Renteneintritt ausschließen zB. per Ehevertrag? Ich bedanke mich schonmal vorab.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.12.2022 | 10:30

Hallo Doreen,

im Versorgungsausgleich werden die in Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt. Es wird hierbei auf die Dauer der Ehe abgestellt. Jeder Ehepartner hat die Möglichkeit, eine Auskunft über die Höhe der in der Ehezeit entfallenen Rentenanwartschaften zu beantragen, um die Auswirkungen eines beabsichtigten Scheidungsverfahrens abzuschätzen. Hinsichtlich der Frage nach Ausschluss des Versorgungsausgleichs wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.

8 Antworten

Kerstin am 04.12.2022 | 10:18
Also ich persönlich habe eine Scheidungskostenfolgevereinbarung abgeschlossen; in der haben wir den Versorgungsausgleich im gegenseitigen Einvernehmen ausgeschlossen. Das kannst du jetzt schon machen. Wir hatten auch immer ziemlich gleich verdient.
Doreenam 04.12.2022 | 10:41
Kann ich diese Vereinbarung auch ab seinem Rentenbeginn schließen oder gleich? Mfg
Kerstinam 04.12.2022 | 10:46
Wir hatten es beim Anwalt in Vorbereitung auf die Scheidung gemacht. Da war ich 34. Das geht mit Sicherheit und so eine anwaltliche Beratung kann nicht so teuer sein. Inzwischen sind wir geschieden und noch keiner ist Rentner.
Ullericham 04.12.2022 | 22:17
Sie können diese Vereinbarung nicht einseitig schließen, sondern müssen sich mit Ihrem Noch-Ehemann einigen. Der Versorgungsausgleich betrifft nur Anwartschaften aus der Ehezeit, was Sie nach der Scheidung tun, ist dafür nicht von Belang. Wenn Ihr Noch-Ehemann mehr verdient hat, warum wollen Sie dann auf den Versorgungsausgleich verzichten? Wenn Sie mehr verdient haben, wer weiß ob sich der Mann auf einen Verzicht einlässt?
Kerstinam 04.12.2022 | 22:24
Ich hab ja gesagt, wir waren uns einig. Das wird die Antragstellerin schon wissen, dass Sie das nicht alleine bestimmen kann. Wir wollten die Scheidung schneller durch bekommen. Versorgungsausgleich hätte noch viel mehr verzögert. Etwas Schwund ist immer.
Larezam 05.12.2022 | 12:09
Sie können zwar den Versorgungsausgleich -vom Umfang her- ganz oder teilweise ausschließen. Aber nicht für eine bestimmte Zeit in dieser Hinsicht gibts entweder ja oder nein.
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