Hallo Doreen,
im Versorgungsausgleich werden die in Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt. Es wird hierbei auf die Dauer der Ehe abgestellt. Jeder Ehepartner hat die Möglichkeit, eine Auskunft über die Höhe der in der Ehezeit entfallenen Rentenanwartschaften zu beantragen, um die Auswirkungen eines beabsichtigten Scheidungsverfahrens abzuschätzen. Hinsichtlich der Frage nach Ausschluss des Versorgungsausgleichs wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.