Guten Morgen Bärbel,
der User "Mondkind" verweist auf den Übergangsbereich. Wenn Sie mehr als 556 EUR (Minijob) monatlich verdienen, aber weniger als 2000 EUR, dann zahlen Sie einen ermäßigten Beitrag zur Rentenversicherung und der Arbeitgeber einen höheren Anteil. Sie müssen also nichts ändern lassen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung