Hallo Karl-Heinz, die jährliche Rentenanpassung erfolgt immer zum 01.07. des jeweiligen Jahres. Für 2020 bedeutet das eine Rentenerhöhung von 3,45 Prozent in den alten Bundesländern und 4,20 Prozent in den neuen Bundesländern. Bezüglich der Hinzuverdienstregeln wird immer im Folgejahr in einer sogenannten „Spitzrechnung“ überprüft, ob die von Ihnen abgegebene Prognose zum Hinzuverdienst den tatsächlichen Werten entspricht. Somit wird Ihr Hinzuverdienst für 2020 zum 01.07.2021 überprüft.