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Experten-Antwort

Unterschiedliche Experten Aussagen zur Berücksichtigung Hinzuverdienst 2020

von Karl-Heinz15.06.2020 | 12:04
136 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, wie ich gerade gelesen habe, gibt es unterschiedliche Aussagen, wann es zur Anpassung/Nachzahlung der Rentenhöhe aufgrund der erhöhten Hinzuverdienstgrenze in 2020 kommt. Auf ausdrücklicher Nachfrage wurde mir die Auskunft gegeben, dass die Anpassung der Rentenhöhe in 2020 erfolgt: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/flexi-re… Bei der Frage von Doris wurde nun gesagt, dass die Anpassung/Nachzahlung erst in 2021 erfolgen wird, wenn man sich nicht mit der DRV in Verbindung setzt: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/rentenku… Ich vermute fast, dass die Aussage in Doris Thema richtig ist und bitte diesbezüglich nochmals um Klarstellung. Oder muss man hier noch unterscheiden zwischen Anpassung und Nachzahlung? Es könnte ja theoretisch sein, dass die Rente zum 01.07.2020 angepasst wird, aber die Nachzahlung für Januar bis Juni 2020 erst in 2021 erfolgt!? Vielen Dank im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.06.2020 | 15:07

Hallo Karl-Heinz, die jährliche Rentenanpassung erfolgt immer zum 01.07. des jeweiligen Jahres. Für 2020 bedeutet das eine Rentenerhöhung von 3,45 Prozent in den alten Bundesländern und 4,20 Prozent in den neuen Bundesländern. Bezüglich der Hinzuverdienstregeln wird immer im Folgejahr in einer sogenannten „Spitzrechnung“ überprüft, ob die von Ihnen abgegebene Prognose zum Hinzuverdienst den tatsächlichen Werten entspricht. Somit wird Ihr Hinzuverdienst für 2020 zum 01.07.2021 überprüft.

7 Antworten

DvDam 15.06.2020 | 14:44
Hallo Karl-Heinz, Ich habe meinen Neuen Rentbescheid schon bekommen. Darin aufgeführt die Neuberechnung, wegen der neuen Hinzuverdienstgrenze, mit Nachzahlung für 2020 und die Neuberechnung ab 01.07.20. Die Nachzahlung ist schon auf dem Konto. Alles automatisch ohne Antragstellung. gruss DvD
Karl-Heinzam 15.06.2020 | 15:26
Also mit Rentenanpassung meinte ich die Neuberechnung durch die Spitzabrechnung. Entschuldigen Sie bitte die unklare Ausdrucksweise. DvD schreibt aber nun, dass bei ihm jetzt schon automatisch alles angepasst wurde und die Nachzahlung erfolgte. Also wird diesmal der Hinzuverdienst für 2020 doch schon zum 01.07.2020 überprüft und nicht erst zum 01.07.2021. Damit wäre Ihre Aussage nicht korrekt.
Schadeam 15.06.2020 | 16:10
Schon mal dran gedacht, dass einige Versicherungsträger zum Wohle des Kunden, die grundsätzliche Regelung die der Experte genannt hat, großzügig auslegen könnten? Mann, schreiben Sie doch "Ihre DRV" individuell an, vielleicht klappt es dann auch bei Ihnen! Ist doch viel einfacher als hier im Forum anderen zu unterstellen, dass sie nicht Recht haben, oder?
Karl-Heinzam 15.06.2020 | 16:32
Zitat von Schade anzeigen
Ich möchte doch einfach nur wissen, wie die gelebte Praxis aussieht. Wenn sich die theoretische Umsetzung von der praktischen unterscheiden sollte, dann reicht mir auch ein diesbezüglicher Hinweis. Unterstellungen sind überhaupt nicht meine Absicht.
W°lfgangam 15.06.2020 | 19:49
Hallo Karl_Heinz, würde ich gerne im Detail darstellen, wie die Verfahrensweise der DRV in 2020 sein sollte ...ist aber eine interne Info. VersAmt MUC ...übernehmen Sie? :-) Gruß w.
DvDam 16.06.2020 | 10:53
Zitat von Karl-Heinz anzeigen
Hallo Karl-Heinz, Also wird diesmal der Hinzuverdienst für 2020 doch schon zum 01.07.2020 überprüft und nicht erst zum 01.07.2021. Damit wäre Ihre Aussage nicht korrekt.
Das kann man so nicht sagen. Die DRV geht von der Prognose, die ich erstellt habe, für das Jahr 2020 aus. Danach wurde auch meine Teilrente berechnet. Ich beziehe Teilrente seit 01.01.2020 . Die eigentliche Spitzabrechnung, für 2020, erfolgt erst 01.07.2021. gruss DvD
Karl-Heinzam 18.06.2020 | 19:47
wie ich gerade gelesen habe, gibt es unterschiedliche Aussagen, wann es zur Anpassung/Nachzahlung der Rentenhöhe aufgrund der erhöhten Hinzuverdienstgrenze in 2020 kommt.
Hallo Karl_Heinz, würde ich gerne im Detail darstellen, wie die Verfahrensweise der DRV in 2020 sein sollte ...ist aber eine interne Info. VersAmt MUC ...übernehmen Sie? :-) Gruß w.
Da habe ich ein ungutes Gefühl, wenn die Verfahrensweise nicht der Öffentlichkeit präsentiert werden darf und kann nur hoffen, dass die Regelung im Sinne der Rentner vorgenommen wird.
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