Die Zuweisung erfolgt durch die DSRV – Datenstelle der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die auch Zentrale Speicherstelle (ZSS) für das Elena-Verfahren ist.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__147.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__99.html
http://www.das-elena-verfahren.de/
Zuständig für Versicherte ist der Träger der Rentenversicherung, der durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung bei der Vergabe der Versicherungsnummer in einem anonymisierten Verfahren festgelegt worden ist.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__127.html
Die einzelnen Träger können sich Versicherte nicht "aussuchen" und die Versicherten die Träger ebenfalls nicht. Es leuchtet ein, dass die Leistungen aller Rentenversicherungsträger daher auch gleich sein müssen, zumal sie auf den gleichen gesetzlichen Bestimmungen beruhen.
Ihre Behauptung wurde daher m. E. von einem anderen Teilnehmer zu Recht als "Schmarrn" bezeichnet, denn Ross und Reiter haben Sie nicht bezeichnet bzw. Quellen für Ihre Behauptung nicht angeben. Wo wollten wir hinkommen, würde jeder Querulant den Träger wechseln können, wenn ihm eine Laus über die Leber läuft.