Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Versicherten werden durch die Versicherungsnummer einem RV-Träger zugewiesen. Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Knappschaft, Ausland usw.) verbleibt es lebenslang so. Die Leistungen sind durch Gesetze vorgegeben und für alle gleich. Lediglich die Zuweisung zu einer bestimmten Reha-Klinik könnten unterschiedliche Gründe ergeben, aber das Problem hat jede RV!
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