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Experten-Antwort

unterschiedliche Leistungen der einzelnen RVs

von gast 12309.01.2011 | 13:01
1745 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, wie kann es sein, dass die RVs (Bund, Ba-Wü, etc.) unterschiedliche Leistungskataloge haben und der Versicherte sich aber nicht aussuchen kann bei welcher RV er verwaltet wird? Gleicher Beitrag, aber nicht gleiche Leistung! Danke für Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.01.2011 | 07:52

Die Versicherten werden durch die Versicherungsnummer einem RV-Träger zugewiesen. Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Knappschaft, Ausland usw.) verbleibt es lebenslang so. Die Leistungen sind durch Gesetze vorgegeben und für alle gleich. Lediglich die Zuweisung zu einer bestimmten Reha-Klinik könnten unterschiedliche Gründe ergeben, aber das Problem hat jede RV!

5 Antworten

Skatrentneram 09.01.2011 | 15:34
wer hat ihnen denn disen Schmarrn erzählt ? Das SGB gilt für alle RV - Träger einheitlich. So kann es nicht zu unterschiedlichen Leistungen kommen.
???am 10.01.2011 | 07:56
Sollte Ihrer Anfrage ein konkreter Fall zugrunde liegen, können Sie (oder der Betroffene) sich die "Ungleichbehandlung" von Ihrer DRV erklären lassen. Sie sollten zur Überprüfung jedoch genaue Angaben (unter anderem Versicherungsnummer des Besserbehandelten) machen. In der Regel stellt sich heraus, dass bei genauerem Hinschauen doch einige Unterschiede vorhanden sind. Für Laien sind die manchmal schwer zu erkennnen.
gast123am 11.01.2011 | 13:55
Die Unterschiede beziehen sich auf den Bereich Reha, z.B. gibt es Nachsorgeprogramme bei Ba-Wü und Rheinl-Pf., die es z.B. bei Bund für onkolog. Patienten nicht gibt. Das kann man betroffenen Patienten in der Beratung kaum vermitteln. Übrigens konnte mir diese Frage auch nicht vom Reha-Info-Center Bund beantwortet werden. Z.B. auch bei der AMR gibt es Unterschiede, die einen dürfen/müssen 4 Stunden da sein, die anderen 6, die einen bekommen Lehrküche, die anderen nicht...
RFn am 11.01.2011 | 17:01
Es gibt ja neben dem Bundesrecht auch ein Länderrecht. Ich kann mir vorstellen, dass es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Reha-Einrichtungen gibt, insbesondere bei Diensten und Einrichtungen freier Träger, die eben nicht in jedem Bundesland vertreten sind. Die regionalen RV-Träger hätten dann die Möglichkeit, auf weitere Möglichkeiten in Ihrem Bundesland zurückzugreifen, die somit zusätzlich zur Verfügung stehen. Länderspezifische Gegebenheiten können aber nicht der Rentenversicherung angelastet werden. Vorstehendes ist aber nur eine Mutmassung.
-_-am 09.01.2011 | 16:18
Die Zuweisung erfolgt durch die DSRV – Datenstelle der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die auch Zentrale Speicherstelle (ZSS) für das Elena-Verfahren ist. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__147.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__99.html http://www.das-elena-verfahren.de/ Zuständig für Versicherte ist der Träger der Rentenversicherung, der durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung bei der Vergabe der Versicherungsnummer in einem anonymisierten Verfahren festgelegt worden ist. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__127.html Die einzelnen Träger können sich Versicherte nicht "aussuchen" und die Versicherten die Träger ebenfalls nicht. Es leuchtet ein, dass die Leistungen aller Rentenversicherungsträger daher auch gleich sein müssen, zumal sie auf den gleichen gesetzlichen Bestimmungen beruhen. Ihre Behauptung wurde daher m. E. von einem anderen Teilnehmer zu Recht als "Schmarrn" bezeichnet, denn Ross und Reiter haben Sie nicht bezeichnet bzw. Quellen für Ihre Behauptung nicht angeben. Wo wollten wir hinkommen, würde jeder Querulant den Träger wechseln können, wenn ihm eine Laus über die Leber läuft.
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