Hallo Kalle,
wenn Sie eine schriftliche Vollmacht Ihrer Kinder vorlegen können und die Renten auch auf Bankkonten der Kinder überwiesen werden sollen, sollte es bei der Antragstellung kein Problem geben. Bei einer abweichenden Bankverbindung (z. B. Zahlung auf Ihr Konto) würde vermutlich eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kinder verlangt werden.
Es gibt im Übrigen auch die Möglichkeit, dass Ihre Kinder den Antrag selbst schriftlich (Formulare im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de) oder online stellen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/01_online_dienste_index/antraege_stellen_node.html