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Experten-Antwort

Unterschrift Rentenantrag

von Kalle09.03.2017 | 09:05
2262 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau ist verstorben und ich muss jetzt für mich die Witwerrente beantragen und für meine beiden Kinder Halbwaisenrente. Da meine Kinder bereits volljährig ist meine Frage: Darf ich die Rentenanträge für meine Kinder unterschreiben? Beide studieren und sind weit von zu Hause.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kalle,

wenn Sie eine schriftliche Vollmacht Ihrer Kinder vorlegen können und die Renten auch auf Bankkonten der Kinder überwiesen werden sollen, sollte es bei der Antragstellung kein Problem geben. Bei einer abweichenden Bankverbindung (z. B. Zahlung auf Ihr Konto) würde vermutlich eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kinder verlangt werden.

Es gibt im Übrigen auch die Möglichkeit, dass Ihre Kinder den Antrag selbst schriftlich (Formulare im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de) oder online stellen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/01_online_dienste_index/antraege_stellen_node.html

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16 Antworten

Schadeam 09.03.2017 | 09:09
Die beiden Studenten sollen doch ganz einfach eine formlose Vollmacht schreiben -"ich bevollmächtige meinen Daddy für mich die Halbwaisenrente zu beantragen" Kein Problem.......
Realistam 09.03.2017 | 10:56
Da kein Fremder die Unterschriften Ihrer Kinder kennt oder überprüft, ist es völlig egal, wer die Anträge unterschreibt. Zumal Ihren Kindern durch diese Anträge keinerlei Nachteile entstehen können, sondern nur Vorteile. Anders sähe es aus, wenn es sich um Kaufverträge oder Versicherungsverträge handeln würde. Aber selbst dann würden Ihren keine Nachteile entstehen, da Sie die Verträge leicht widerrufen könnten. Man muss nicht päpstlicher sein als der Papst.;-)
Ickeam 09.03.2017 | 12:31
Und genau deshalb ist es im Normalfall erforderlich, dass zur Vollmacht und dem eigenen Personalausweis auch der Ausweis der Vollmachtgeber (zumindest in Kopie) mit vorgelegt wird! Ich verstehe nicht, warum in anderen Bereichen (Zulassungsstelle, Paketabholung etc.) selbstverständliche Vorgehensweisen in der Rentenversicherung von den Kunden immer bis ins letzte diskutiert werden müssen... Aber wehe, es gehen mal Daten an die falsche Person heraus, dann ist das Geschreie groß... Also, Kalle, erst einmal mein herzliches Beileid. Eine formlose Vollmacht ihrer Kinder und die Kopie der Ausweise mitnehmen (neben allen anderen erforderlichen Unterlagen) und dann sollte die Antragsaufnahme kein Problem sein. MfG
Realistam 09.03.2017 | 13:52
Zitat von Icke anzeigenausblenden
Seit wann müssen postalisch gestellte Anträge Nachweise über die Korrektheit der Unterschriften enthalten? Wer außer den tatsächlich Berechtigten könnten wohl noch Renten beantragen? Dass man zur Paketabholung seine Empfangsberechtigung nachweisen muss, ist selbstverständlich, weil sonst jeder Fremde die Pakete in Empfang nehmen könnte. Als ich damals postalisch eine medizinische Reha-Maßnahme beantragte, kannte niemand von der DRV meine Unterschrift. Trotzdem wurde der reha-Antrag bearbeitet. Wie kommt das wohl? Ich musste auch noch nie eine beglaubigte Ausweiskopie beifügen, wenn ich Versicherungsanträge per Post gestellt hatte. So richtig plausibel erklären können Sie Ihre Ansichten vermutlich auch nicht. "Es ist halt so üblich." Aha.....
???am 09.03.2017 | 14:41
In der Praxis werden wahrscheinlich auch die Waisenrentenanträge mit, wie von Realist vorgeschlagen, gefälschten Unterschriften durchgehen. Es mag zwar praktisch sein und in diesem Fall auch im Sinne der Kinder, aber es bleibt eine Fälschung. Man sollte aber auch soviel Realitätssinn besitzen, dass es nicht in allen Familien so harmonisch zugeht wie bei Kalle. Es gibt oft genug Beschwerden von Waisen (über 18), dass die Mutter oder der Vater die Waisenrente ihnen vorenthält und ohne Zustimmung auf das eigene Konto überweisen lässt. Mit der Vorgehensweise von Realist wäre es für Kalle ein leichtes, die Waisenrente auf sein Konto zu leiten.
W*lfgangam 09.03.2017 | 19:28
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Was dann zu der unschönen Situation führen kann, dass Halbwaisen Jahre später erfahren, dass ja Halbwaisenrente gezahlt worden ist - an den Pappi eben, der es für sich vereinnahmt hat. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Gehen die Bescheide an die Halbwaisen, die Bankverbindung ist ihre, geht alles seinen pragmatischen Gang. Und wenn Pappi sich erst mal kümmert, ist es doch auch gut. Allerdings sollte man den erwachsenen Kindern auch einimpfen, sich um solchen Papierkram schon mal/demnächst selbst zu kümmern. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Unterschriften dann zeitnah nachzuholen, wenn die Kinder mal wieder zuhause sind, oder Pappi sie besucht. Gruß w.
TanteCharlieam 10.03.2017 | 11:26
Und nun zur Praxis wie es hier wirklich läuft: Eltern können für Kinder Anträge stellen und umgekehrt. Und das ganz ohne Vollmacht. Das geht bei Verwandten in gerader Linie. Sie erhalten dann aber nicht die Antwort. Also der Bescheid geht an die Kinder direkt, weil die ja schon 18 sind und Sie den Antrag ohne Vollmacht gestellt haben. Cherio aus'm Amt!
Rentensputnikam 10.03.2017 | 12:25
An TanteCharlie: Man lernt ja nie aus! Wo ist denn gesetzlich geregelt, dass Verwandte in gerader Linie für volljährige Kinder ohne Vollmacht Anträge stellen können?
egal (der Erste)am 10.03.2017 | 13:22
Realistam 10.03.2017 | 15:01
So etwas sollte man als DRV-Mitarbeiter eigentlich wissen. Erstaunlich, wie schlecht manche dieser Staatsdiener informiert sind. Kein Wunder, dass so viele Fehlentscheidungen nach Widersprüchen und Klagen korrigiert werden müssen!
GroKoam 10.03.2017 | 19:59
Oh nein Realist! So ein Klugscheißer wie Sie hat hier gerade noch gefehlt.
Rentensputnikam 10.03.2017 | 20:14
Hallo Realist! Tut mir unendlich leid. Aber es kann ja nicht jeder so allwissend sein wie Sie!! Ich glaube auch nicht, dass aufgrund einer fehlenden Unterschrift oder Vollmacht eine erwähnenswerte Anzahl von Widersprüchen und schon gar keine Klagen angefallen sind. Dafür ist der Sachverhalt zu banal. Hauptsache Sie konnten Sie konnten Ihre Vorurteile gegenüber der DRV loswerden. Geht es Ihnen jetzt besser? Dann Glückwunsch und schönes Wochenende!
Rentensputnikam 11.03.2017 | 01:11
Dieser Beitrag war übrigens von mir!
Rentensputnikam 11.03.2017 | 07:42
Danke meinem Double, dass heute Nacht nichts anderes zu tun hatte, als inhaltsleere Antworten zu geben. Leute gibt es, man soll es nicht glauben.
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