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Experten-Antwort

Unterschriftenblatt

von OlliS31.10.2016 | 19:01
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12 Antworten

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Hallo, ich hätte folgende Frage zum Online-Rentenantrag. Am Ende der Antragstellung wird ein Unterschriftenblatt ausgedruckt, das unterschrieben auf dem Postweg an DRV übersenden werden muß. Wie sieht es denn aus? Ist es ein gesondertes Blatt oder sind es wohl die letzten 3 Seiten vom Formblatt R0100 (Seiten 14,15 und 16)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag OlliS;

die Deutsche Rentenversicherung nimmt Anträge gern online entgegen.

Der Forumsteilnehmer ATZler hat es auf den Punkt gebracht. Sach- und zweckdienlich ist, wenn Sie die Online Variante ohne Signaturkarte nutzen, sollten Sie sich ggf, das Unterschriftenblatt ausdrucken und dieses innerhalb von 14 Tagen per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden. Eine klare Zuordnung des Unterschriftenblatts zu dem eingesandten Antragsdatensatz ist in diesem Fall eindeutig. Hilfsweise können die letzten zwei Seiten des Rentenantragsformulars (R0100) verwendet werden.

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11 Antworten

Herz1952 via W*lfgangam 31.10.2016 | 20:20
Hallo OlliS, > Am Ende der Antragstellung wird ein Unterschriftenblatt ausgedruckt, das unterschrieben auf dem Postweg an DRV übersenden werden muß. Wie sieht es denn aus? Ist es ein gesondertes Blatt steht nicht etwa "Unterschriftenblatt"/mit den etwaigen Folgeseiten ("Am Ende der Antragstellung wird ein Unterschriftenblatt ausgedruckt"), oben drüber? ...bis hin zur Unterschrift durch den Antragsteller sollte das damit enden/Logig bemühend ;-) Gruß w. PS: Sorry, verwende nur eAntrag-Offline, deswegen hier ahnungslos/nie _dieses_ 'Unterschriftenblatt' gesehen ...machen Sie wirklich den Antrag online alleine? Good Luck damit, wenn Sie keine Rückfragen erhalten, haben Sie alles richtig gemacht – nun, die erste Frage kam ja schon ;-)
ATZleram 01.11.2016 | 09:44
Ich habe den online Rentenantrag nun bereits 2-mal problemlos für mich und meine Frau durchgezogen. Das Unterschriftenblatt nur ein Zusatzblatt, unabhängig vom eigentlichen Rentenformular. Der gesamte Antrag läuft als Interviewmodus. Zu jeder Frage gibt es ausführliche Erläuterungen. In Abhängigkeit von den Antworten werden nicht notwendige Fragen ausgeblendet. Mit den einzelnen Formularen hat man eigentlich nichts zu tun. Auch die Angaben zur Krankenkasse werden automatisch mit bedient. Am Ende wird alles elektronisch übertragen und man kann das sogenannte Unterschriftenblatt ausdrucken. Außerdem wird man auf einen Unterlagenassistenten geleitet, welcher einem klipp und klar sagt, welche Unterlagen noch benötigt werden. Also das Unterschriftenblatt ausdrucken, unterschreiben, die benötigten Unterlagen dazu packen und ab die Post. Wenn man den Antrag mit dem neuen Personalausweis (Lesegerät notwendig!) stellt, dann benötigt man nicht einmal ein Unterschriftenblatt. Ich habe das so gemacht. Meine Empfehlung (habe ich auch so gemacht): Alles einmal durchspielen bis zum Schluss, aber dann NICHT auf Senden drücken. Dann sieht man auch, was für Dokumente benötigt werden (z.B. Lehrvertrag, Geburtsurkunde Kind usw.) und ob man überhaupt damit zurechtkommt. Man kann sich den gesamten Antrag auch ausdrucken lassen und nochmals prüfen. Bei Problemen kann man sich immer noch beraten lassen und sogar den vorgefertigten Ausdruck mitnehmen. Nur Mut, wir leben im Zeitalter der Digitalisierung! Auch wenn das manchen Beamten offenbar nicht passt.
OlliSam 01.11.2016 | 14:20
Aha, das gibt es doch! Meine Frage zu ATZler: Sie haben das Blatt schon 2 Mal ausgedruckt gehabt. Wie sieht es denn aus? Gibt es drauf Rechtsbelehrung wie im Rentenformular auf Seiten 15 und 16 oder handelt es sich um reine Unterschrift des Antragstellers? Was ist z.B. mit dem Merkblatt über die KVdR? Man kann sich selbst das Blatt doch nicht aushändigen, oder? Das würde mich sehr interessieren, wie man beim online Rentenantrag rechtlich abgesichert ist. Es kann von der großen Bedeutung sein, wenn bei der Sache etwas schief gelaufen ist. Und allgemein, wenn der Rentenantrag z.B. beim Gemeindeverwaltung online gestellt wird, durchläuft man anscheinend das gleiche Prozedere. Oder haben Verwaltungen eine extra Software dafür?
OlliSam 01.11.2016 | 14:22
Aha, das gibt es doch! Meine Frage zu ATZler: Sie haben das Blatt schon 2 Mal ausgedruckt gehabt. Wie sieht es denn aus? Gibt es drauf Rechtsbelehrung wie im Rentenformular auf Seiten 15 und 16 oder handelt es sich um reine Unterschrift des Antragstellers? Was ist z.B. mit dem Merkblatt über die KVdR? Man kann sich selbst das Blatt doch nicht aushändigen, oder? Das würde mich sehr interessieren, wie man beim online Rentenantrag rechtlich abgesichert ist. Es kann von der großen Bedeutung sein, wenn bei der Sache etwas schief gelaufen ist. Und allgemein, wenn der Rentenantrag z.B. bei Gemeindeverwaltung online gestellt wird, durchläuft man anscheinend das gleiche Prozedere. Oder haben Verwaltungen eine extra Software dafür?
ATZleram 01.11.2016 | 14:59
Ich habe das Blatt selbst nicht ausgedruckt, weil ich den Antrag mit Personalausweis und Lesegerät gestellt hatte. Da geht das alles sogar OHNE Unterschrift. Soweit ich mich erinnere, bekommt man am Schluss eine kurze Belehrung, welche man per klick bestätigt. Weiß aber nicht mehr genau was diese genau beinhaltet. Ich erinnere mich aber an den Hinweis zur Hochrechnung der letzten 3 Monate und seine Folgen. Auch gut: Innerhalb von etwa 3 Tagen bekommt man eine schriftliche Eingangsbestätigung mit persönlichem Ansprechpartner zugeschickt.
OlliSam 01.11.2016 | 14:23
Sorry für Doppelpost
ATZleram 01.11.2016 | 15:09
An ein Merkblatt zur KVDR kann ich mich nicht erinnern. Es gibt aber während der Antragstellung zu jeder Frage ausführliche Erläuterungen, auch über die KVDR, 9/10 - Regelung und sowas. Soweit ich hier im Forum gelesen habe, läuft die Aufnahme des Antrages über die offiziellen Stellen genau so ab. Der Experte W*lfgang weiß da bestimmt mehr. Er macht nämlich u.a die Antragsaufnahme rät immer von einer privaten online-Antragseingabe ab.
ATZleram 01.11.2016 | 15:22
Die Weiterleitung zur Krankenkasse geht automatisch. Ich habe von dort dann auch extra Post bekommen mit einem kleinen Fragebogen zum evtl. Zusatzeinkommen und Beginn der Berufstätigkeit, obwohl schon alles im Rentenantrag steht. Wahrscheinlich wollten die sich nochmals schriftlich rückversichern, aber das könnte bei anderen Krankenkassen evtl. anders sein. Die prüfen dann anhand der angegebenen Vorversicherungszeiten, ob man für die KVDR zugelassen wird und melden das automatisch der Rentenversicherung zurück.
OlliSam 01.11.2016 | 17:41
Ich bedanke mich bei allen , insbesondere bei ATZler für die ausführlichen Beiträge zum Thema.
W*lfgangam 01.11.2016 | 20:03
Zitat von ATZler anzeigenausblenden
Hallo ATZler, rate ich nicht grundsätzlich. Ich mache höchstens darauf aufmerksam/man kennt ja die Fallstricke, dass aus Komfort- und Vollständigkeitsgründen, versorgt bereits mit Zusatzinformationen, der einfache Rentenantrag u30 Min. in die Software gehackt ist - geht sogar in 10 Min, und Sie haben Recht: für mich ist das simpelste Info-Verarbeitung ...ein Auge kann ich dabei in die Schlafphase schicken ;-) *) Wer den digitalen Weg alleine nutzen möchte (Unterschriftenblatt/ggf. Zusatzunterlagen auf dem Postweg hinterher ist da ja schon wieder 'Stilbruch), gern ...wahrscheinlich wäre ich da genauso 'verspielt' und opfere dafür sogar einen Vormittag – als nicht passiv beschäftigter ATZler habe ich nur nicht mehrere Jahre freie Vormittage zum Üben ;-) Aber, die breite Masse in 'Ihrem' Alter kann vielleicht/sicher digital die Enkel via Whatsapp kontakten - bei einem Kartenlesegerät fragen die sich eher, warum hinten keine Papierrolle dransteckt. > (KVdR) Ich habe von dort dann auch extra Post bekommen mit einem kleinen Fragebogen zum evtl. Zusatzeinkommen und Beginn der Berufstätigkeit, obwohl schon alles im Rentenantrag steht. Die (Einkommens-)Daten aus dem eigentlichen Rentenantrag gehen nicht an die KK ...wie soll die daher die tatsächliche Einkommenssituation zur Beitragsbemessung erfahren. Da wird aus einer vermeintlich erwarteten Pflichtversicherung ruckzuck eine freiwillige Versicherung. Und bei der KVdR kann im ungünstigten Fall so viel in die Hose gehen ... *) wir reden hier vom einfachen Standardaltersrentenantrag (45-50 J. in der selben Firma, Konto geklärt); es gibt aber auch Antragsverfahren, da geht der Zeiger auf 2 Std. zu - und das fürn Profi. An OlliS: > Was ist z.B. mit dem Merkblatt über die KVdR? Wenns einen interessiert, holt man es sich eben vom DRV-Server - da sind Sie doch bereits drauf :-) > Das würde mich sehr interessieren, wie man beim online Rentenantrag rechtlich abgesichert ist. Wenn Sie den Nachweis erbringen, dass Sie rechtswirksam einen Antrag gestellt haben, kein Problem - bis dahin müssen Sie auf die Bestätigung der DRV eben warten. Ihr nicht rechtsverbindlicher Ausdruck am heimischen Drucker ist da wertlos. > Es kann von der großen Bedeutung sein, wenn bei der Sache etwas schief gelaufen ist. Genau ...Strom- und/oder Serverausfall um 23:59 beim 'Senden', am nächsten Tag sind etwaige Fristen bereits verstrichen. Natürlich kann Ihre bereits registrierte Terminabsprache in der nächsten Beratungsstelle auch ein Opfer der Flammen werden ... > ATZler: Nur Mut, wir leben im Zeitalter der Digitalisierung! Auch wenn das manchen Beamten offenbar nicht passt. Mich können Sie damit sicher nicht meinen ...ich war mit meinem 14.4 Modem schon 'digital', da mussten andere noch mit Holzspielzeug spielen. Und ja, soll es jeder nach bestem Wissen einfach versuchen, kann nicht schaden die ‱ -Antragszahlen online zu steigern. In 20 - 30 Jahren reden wird dann vom einstelligen %-Bereich *g Nebenbei: ich finde es - mal ohne Flax - gut, dass Sie es einfach mal gemacht haben! Gruß w.
ATZleram 02.11.2016 | 10:51
@W*lfgang: Sie haben natürlich recht. Als ehemaliger Softwareentwickler bin ich mit über 60 immer noch ein Spielkind. Oma Erna und Onkel Paul und die große Masse sind sicher bei Ihnen besser aufgehoben ;-) Man muss sich auch mit dem Thema Rente beschäftigen, sonst kann man bei dem Antrag viel falsch machen. Aber dieses Forum und besonders Ihre Beiträge waren da schon sehr hilfreich. Das Thema KVdR ist tatsächlich der schwierigste Teil. Ich kann nur jedem raten, bei Wechsel der Krankenversicherung oder Familienversicherung die Belege gut aufzuheben. Besonders bei kleinen Renten hat man das große Los gezogen, wenn man in die freiwillige Krankenversicherung rutscht. Das weiß nicht jeder.
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