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Unterstützte Beschäftigung

von rorora21.02.2011 | 11:50
1798 Ansichten
2 Antworten
Hallo zusammen, es geht mir um § 38a SGB 9 "Unterstützte Beschäftigung". Die Arbeitsanweisungen der Agentur für Arbeit sind im Internet nachlesbar und klingen für Betroffene zunächst ganz gut. Der Personenkreis, nämlich Leute, die in einer Werkstatt für Behinderte unterfordert, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber überfordert sind, machen sich vielleicht Hoffnungen auf eine entspr. Förderung. Meine Frage: Hat jemand schon konkrete Erfahrungen mit dieser Vorschrift gemacht und falls ja, welche? Kennt jemand Quellen. aus denen mehr zu erfahren ist als nur die theoretisch gehaltenen Formulierungen der Arbeitsanw.?Gibt es z.B. Hinweise auf Betriebe, in denen ein entsprechender Ausbildungs- oder Arbeitsplatzz angeboten wird? Für Hinweise wäre ich dankbar! Bei der zuständigen Arbeitsagentur war man nicht willens oder in der Lage, mir weiterzuhelfen! Mit feundlichen Grüßen, rorora

2 Antworten

-am 21.02.2011 | 16:02
Hallo rorora, Leistungsträger für Leistungen zur Teilhabe sind neben der Agentur für Arbeit: - gesetzliche Rentenversicherung - gesetzliche Unfallversicherung - öffentliche Jugendhilfe - Träger der Sozialhilfe. Alle erbringen die Leistungen nach dem SGB IX und können für Auskünfte kontaktiert werden. Für allgemeine Auskünfte und Zusendung von Broschüren, empfiehlt es sich die Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de)zu besuchen. Außerdem gibt es noch die regionalen Integrationsfachdienste, die zum Beispiel in Baden-Württemberg bei der Arbeiterwohlfahrt angesiedelt sind und ebenfalls Beratungen anbieten. Bei den von Ihnen genannten Leistungen geht es hauptsächlich um Zuschüsse an Arbeitgeber. Hier gibt es keine speziellen Arbeitgeber sondern jeder Arbeitgeber,der bereit ist den Rehabilitanten einzustellen, kann die Leistung erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Anitaam 21.02.2011 | 17:59
Es muss nicht nur um Zuschüsse gehen. Ich kenne einen chronisch kranken jungen Mann, der von einem Sozialarbeiter mehrmals wöchentlich am Arbeitsplatz "betreut" wird zwecks Wiedereingliederung (Abklärung seiner Arbeitsinhalte, Besprechung eventueller Probleme mit Vorgesetzten und Kollegen). Das Ganze wurde von der Arbeitsagentur organisiert.
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