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Unterstützung bei Reha der Ehefrau

von Flo14.04.2010 | 21:04
1378 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frau ist nach ca.6-monatiger, dauerhafter Krankschreibung nun auf Reha in 200km Entfernung gekommen. Das wir die An-u.Abreise geltend machen können weis ich. Nun ist meine Frau während der Reha (nach ca.1,5 Wochen)wieder schwer erkrankt und in ein, der Rehaklinik nahes, Klinikum verlegt worden. Die Rehaklinik bat mich das Zimmer zu räumen um es für andere Patienten nutzbar zu machen, was ich auch tat. Frage ist nun: Kann ich die Kosten für eine zusätzliche Fahrt von über 500km geltend machen und... sollte meine Frau im Anschluß ihrer jetzigen Versorgung wieder zurück in die Rehaklinik verlegt werden ist das Prozedere natürlich nochmals erforderlich, da im Krankenhaus keine Unterbringungsmöglichkeiten für das umfangreiche Reha-gepäck waren. Was ist noch an Hilfe möglich, ich habe 2 Kinder mit 13 und 15 Jahren und das Übergangsgeld meiner Frau liegt unter 400,- , ich kann also nicht wirklich daheim bleiben und mich um die vielen "einfachen" Dinge des Alltags kümmern. Termine und Haushalt wachsen mir bald über den Kopf.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.04.2010 | 10:42

Hallo Flo,

grundsätzlich werden Fahrkosten nur für die An- und Abreise zur Rehabilitationseinrichtung erstattet. Die von Ihnen beschriebene Fallkonstellation (Anreise zur Räumung des Zimmers) könnte aufgrund der Besonderheiten unter Umständen als Einzelfall reguliert werden. Hierüber kann aber letztlich nur der zuständige Rentenversicherungsträger entscheiden. Fragen Sie dort nach und schildern Sie die besonderen Umstände Ihres Falles.

Was die von Ihnen angesprochenen weiteren Hilfen angeht, sehe ich leider keine Möglichkeiten. Die Gewährung von Haushaltshilfe z. B. wäre nur möglich, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben. Für ältere Kinder gibt es über den Rentenversicherungsträger leider keine Hilfen.

1 Antworten

Jonasam 15.04.2010 | 06:51
Hallo Flo! Wird die interkurrente Erkrankung an dem Ort behandelt, an dem die Leistung zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt wird, so übernimmt der Träger der Rentenversicherung die Kosten für die Rückreise nach der Beendigung der interkurrenten Behandlung von dem Rehabilitationsort zum Wohnort. Für Ihre zusätzlichen Fahrten werden, meines Wissens, keine Kosten von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. MfG Jonas
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