Hallo Flo,
grundsätzlich werden Fahrkosten nur für die An- und Abreise zur Rehabilitationseinrichtung erstattet. Die von Ihnen beschriebene Fallkonstellation (Anreise zur Räumung des Zimmers) könnte aufgrund der Besonderheiten unter Umständen als Einzelfall reguliert werden. Hierüber kann aber letztlich nur der zuständige Rentenversicherungsträger entscheiden. Fragen Sie dort nach und schildern Sie die besonderen Umstände Ihres Falles.
Was die von Ihnen angesprochenen weiteren Hilfen angeht, sehe ich leider keine Möglichkeiten. Die Gewährung von Haushaltshilfe z. B. wäre nur möglich, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben. Für ältere Kinder gibt es über den Rentenversicherungsträger leider keine Hilfen.