Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Flo,
grundsätzlich werden Fahrkosten nur für die An- und Abreise zur Rehabilitationseinrichtung erstattet. Die von Ihnen beschriebene Fallkonstellation (Anreise zur Räumung des Zimmers) könnte aufgrund der Besonderheiten unter Umständen als Einzelfall reguliert werden. Hierüber kann aber letztlich nur der zuständige Rentenversicherungsträger entscheiden. Fragen Sie dort nach und schildern Sie die besonderen Umstände Ihres Falles.
Was die von Ihnen angesprochenen weiteren Hilfen angeht, sehe ich leider keine Möglichkeiten. Die Gewährung von Haushaltshilfe z. B. wäre nur möglich, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben. Für ältere Kinder gibt es über den Rentenversicherungsträger leider keine Hilfen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.