In Ihrem Fall wären die Überlegungen zum sogen. Rv-Altersgrenzenanpassungsgetz (u.a. "Rente mit 67")zu beachten.
Rudimentär Infos dazu wären u.a. der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu entnehmen, die unter folgendem Link zum Download bereit steht
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/gesetzentwurf__rente__mit__67,property=publicationFile.pdf/gesetzentwurf_rente_mit_67
Im Bedarfsfall sollten Sie sich hierzu an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.
MfG
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