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Unverfallbare Anwartschaft Pensionskasse, 5 Jahre Arbeitsverhältnis oder 5 Jahre Beiträge?

von Angestellter21.09.2007 | 11:40
1893 Ansichten
2 Antworten

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Liebe Experten, stehe gerade vor der Entscheidung, einen neuen Job anzunehmen, und bin noch am zögern: Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten sind ja nach 5 Jahren unverfallbar. In meinem Fall erfolgte die Aufnahme in die betr. AV (Pensionskasse) zum nächsten 1.1. nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Im Moment hätte ich zwar 5 Jahre Arbeitsverhältnis voll, aber noch nicht 5 Jahre Mitgliedschaft in der Pensionskasse. Was gilt jetzt? Darf ich heuer schon den Job wechseln, oder soll ich lieber noch ins nächste Jahr warten, wäre ja sonst schade um knapp 5 Jahre Arbeitgeber-Beiträge. Danke für jede kompetente Antwort !!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Frage, ab wann die Anwartschaft unverfallbar wird, ist auf den späteren Zeitpunkt abzustellen. Demnach wäre dies der Versicherungsbeginn, also der 01.Januar. So ist zumindest die gesetzliche Regelung. Sicherheitshalber empfehlen wir Ihnen sich direkt mit der betreffenden Pensionskasse in Verbindung zu setzen, ob die Satzung eventuell Ausnahmen von dieser gesetzlichen Regelung vorsieht.

1 Antworten

Angestellteram 25.09.2007 | 16:30
Herzlichen Dank !!
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