Bei der Frage, ab wann die Anwartschaft unverfallbar wird, ist auf den späteren Zeitpunkt abzustellen. Demnach wäre dies der Versicherungsbeginn, also der 01.Januar. So ist zumindest die gesetzliche Regelung. Sicherheitshalber empfehlen wir Ihnen sich direkt mit der betreffenden Pensionskasse in Verbindung zu setzen, ob die Satzung eventuell Ausnahmen von dieser gesetzlichen Regelung vorsieht.