Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Unvollständige Kinderversicherungszeiten

von Florian09.02.2024 | 11:02
314 Ansichten
8 Antworten
Hallo. In der Rentenversicherungsübersicht meiner Ehefrau (*1968) sind für unsere gemeinsame Tochter für den Zeitraum ab Geburt in 2005 nur genau 4 Jahre und 10 Monate vermerkt, für unseren älteren Sohn aber volle 10 Jahre ab 1990. Es wurden keinerlei Anträge gestellt oder Zuordnungen zu Personen beantragt o.ä. Gibt es eine plausible Erklärung hierfür?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.02.2024 | 12:30

Hallo Florian,

 

ich gehe, entgegen ihrer Annahme, stark davon aus, dass wohl doch mal ein Antrag auf Zuordnung von Kinderzeiten gestellt wurde. Von alleine vermerkt die Rentenversicherung diese Zeiten nicht.

Vermutlich ist ein entsprechender Antrag irgendwo Ende 2009 bzw in 2010 gestellt worden, als die Tochter kurz vor ihrem fünften Geburtstag stand.

 

Hintergrund:

Kinderjahre gibt es nur auf Antrag und das Kind muss erzogen worden sein. Das heißt, dass Kinderjahre niemals für die Zukunft vorgemerkt werden, da die Erziehung ja beendet sein könnte (schlimmstenfalls das Kind gar nicht mehr erzogen wird).

Dann macht es auch Sinn, dass die Kinderjahre für den Jungen bis zum 10. Geburtstag vorgemerkt wurden. Der ist nämlich bei angenommener Antragstellung in 2009/2010 bereits 10 Jahre alt gewesen. Hier kann also die gesamte Kinderzeit (bis zum 10. Geburtstag) zugeordnet werden.

Für die fehlenden Kinderjahre der Tochter ist ein entsprechender Antrag (V0800) ist stellen.

7 Antworten

Klausam 09.02.2024 | 11:07
Hallo Klaus, diese konkrete Frage düfte ihnen wohl nur die Sachbearbeitung ihrer zuständigen DRV beantworten können. MfG
Raminaam 09.02.2024 | 11:10
Die letzte Kontenklärung bei Ihrer Frau war wahrscheinlich 2009 oder 2010. Die restlichen Zeiten sind problemlos mit dem V0800 und ggf. V0805 zu beantragen
Feliam 09.02.2024 | 11:10
Sie bzw. Ihre Frau haben auf jeden Fall, als Ihre Tochter 4 Jahre und 10 Monate alt war, einen Antrag auf Kindererziehung gestellt. Sonst wären diese Zeiten nicht eingetragen worden. Sie sollten für die restliche Zeit für Ihre Tochter noch einmal das Formular V0800 ausfüllen. Die plausible Erklärung ist: Sie erinnern sich nicht mehr.
Raminaam 09.02.2024 | 11:13
Ergänzung Es sei denn, Ihre Frau war selbständig tätig ohne eigene Beitragszahlung bzw.in einem Anderen Alterssicherungssystem versichert.
Corneliusam 09.02.2024 | 11:16
Es gibt nicht nur eine plausible Erklärung, sondern viele. Welche die richtige ist, sagt Ihnen die Sachbearbeitung, die den Fall bearbeitet.
kurz und knappam 09.02.2024 | 11:44
Fragen Sie doch mal Ihre Frau, ob die vielleicht Anträge gestellt hatte, von denen Sie nichts wissen ;-) Informationen zu Kindererziehungs-/Kinderberücksichtigungszeiten finden Sie hier (inklusiv Antragsformularen) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026