Hallo Florian,
ich gehe, entgegen ihrer Annahme, stark davon aus, dass wohl doch mal ein Antrag auf Zuordnung von Kinderzeiten gestellt wurde. Von alleine vermerkt die Rentenversicherung diese Zeiten nicht.
Vermutlich ist ein entsprechender Antrag irgendwo Ende 2009 bzw in 2010 gestellt worden, als die Tochter kurz vor ihrem fünften Geburtstag stand.
Hintergrund:
Kinderjahre gibt es nur auf Antrag und das Kind muss erzogen worden sein. Das heißt, dass Kinderjahre niemals für die Zukunft vorgemerkt werden, da die Erziehung ja beendet sein könnte (schlimmstenfalls das Kind gar nicht mehr erzogen wird).
Dann macht es auch Sinn, dass die Kinderjahre für den Jungen bis zum 10. Geburtstag vorgemerkt wurden. Der ist nämlich bei angenommener Antragstellung in 2009/2010 bereits 10 Jahre alt gewesen. Hier kann also die gesamte Kinderzeit (bis zum 10. Geburtstag) zugeordnet werden.
Für die fehlenden Kinderjahre der Tochter ist ein entsprechender Antrag (V0800) ist stellen.
Hallo Klaus,
diese konkrete Frage düfte ihnen wohl nur die Sachbearbeitung ihrer zuständigen DRV beantworten können.
MfG
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