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Experten-Antwort

Unvollständige Kinderversicherungszeiten

von Florian09.02.2024 | 11:02
316 Ansichten
8 Antworten

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Hallo. In der Rentenversicherungsübersicht meiner Ehefrau (*1968) sind für unsere gemeinsame Tochter für den Zeitraum ab Geburt in 2005 nur genau 4 Jahre und 10 Monate vermerkt, für unseren älteren Sohn aber volle 10 Jahre ab 1990. Es wurden keinerlei Anträge gestellt oder Zuordnungen zu Personen beantragt o.ä. Gibt es eine plausible Erklärung hierfür?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Florian,

 

ich gehe, entgegen ihrer Annahme, stark davon aus, dass wohl doch mal ein Antrag auf Zuordnung von Kinderzeiten gestellt wurde. Von alleine vermerkt die Rentenversicherung diese Zeiten nicht.

Vermutlich ist ein entsprechender Antrag irgendwo Ende 2009 bzw in 2010 gestellt worden, als die Tochter kurz vor ihrem fünften Geburtstag stand.

 

Hintergrund:

Kinderjahre gibt es nur auf Antrag und das Kind muss erzogen worden sein. Das heißt, dass Kinderjahre niemals für die Zukunft vorgemerkt werden, da die Erziehung ja beendet sein könnte (schlimmstenfalls das Kind gar nicht mehr erzogen wird).

Dann macht es auch Sinn, dass die Kinderjahre für den Jungen bis zum 10. Geburtstag vorgemerkt wurden. Der ist nämlich bei angenommener Antragstellung in 2009/2010 bereits 10 Jahre alt gewesen. Hier kann also die gesamte Kinderzeit (bis zum 10. Geburtstag) zugeordnet werden.

Für die fehlenden Kinderjahre der Tochter ist ein entsprechender Antrag (V0800) ist stellen.

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7 Antworten

Klausam 09.02.2024 | 11:07
Hallo Klaus, diese konkrete Frage düfte ihnen wohl nur die Sachbearbeitung ihrer zuständigen DRV beantworten können. MfG
Raminaam 09.02.2024 | 11:10
Die letzte Kontenklärung bei Ihrer Frau war wahrscheinlich 2009 oder 2010. Die restlichen Zeiten sind problemlos mit dem V0800 und ggf. V0805 zu beantragen
Feliam 09.02.2024 | 11:10
Sie bzw. Ihre Frau haben auf jeden Fall, als Ihre Tochter 4 Jahre und 10 Monate alt war, einen Antrag auf Kindererziehung gestellt. Sonst wären diese Zeiten nicht eingetragen worden. Sie sollten für die restliche Zeit für Ihre Tochter noch einmal das Formular V0800 ausfüllen. Die plausible Erklärung ist: Sie erinnern sich nicht mehr.
Raminaam 09.02.2024 | 11:13
Ergänzung Es sei denn, Ihre Frau war selbständig tätig ohne eigene Beitragszahlung bzw.in einem Anderen Alterssicherungssystem versichert.
Corneliusam 09.02.2024 | 11:16
Es gibt nicht nur eine plausible Erklärung, sondern viele. Welche die richtige ist, sagt Ihnen die Sachbearbeitung, die den Fall bearbeitet.
kurz und knappam 09.02.2024 | 11:44
Fragen Sie doch mal Ihre Frau, ob die vielleicht Anträge gestellt hatte, von denen Sie nichts wissen ;-) Informationen zu Kindererziehungs-/Kinderberücksichtigungszeiten finden Sie hier (inklusiv Antragsformularen) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
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