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Experten-Antwort

unwissend betreffend ARGE

von vereni13.09.2014 | 03:11
940 Ansichten
4 Antworten

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Hallo habe vor kurzem einen Antrag auf med. Reha gestellt und mich gleichzeitig arbeitslos (Nahtlosigkeit) gemeldet zum 14.11.2014 (Aussteuerung KK). Kann der medizinische Krankendienst der ARGE mich jetzt schon auffordern zur Untersuchung/Gutachten oder erst ab Beginn von ALG1. Ich möchte das KK noch voll ausschöpfen da es höher ist als ALG1. Noch zur Info, stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

hallo vereni,

die AfA wird frühestens nach Ende des KG mit deren Leistungen beginnen. Inwieweit diese Stelle berechtigt ist, im Vorfeld der Leistungen bereits med. GA anzufordern, kann von hier nicht geklärt werden, sondern sollte direkt bei der AfA in Erfahrung gebracht werden.

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3 Antworten

i binsam 13.09.2014 | 09:09
Der Afa müssen sie erst ab dem ersten Tag der AL zur Verfügung stehen
Christina Nowakam 13.09.2014 | 15:59
Hallo Vereni, zuerst war die Aussteuerung am 18.11. jetzt am 14.11.2014. Sie haben einen Antrag auf med. REHA gestellt, sie merkten übrigens an, dass Ihre Ärzte der Meinung waren, es wäre viel zu früh. Sie haben Alles richtig gemacht, sich bereits jetzt schon arbeitslos gemeldet zum Termin nach dem Ende des Krankengeldes. Die Agentur für Arbeit wird Sie jetzt nicht untersuchen lassen, warum denn auch, Sie sind ja noch kein Leistungsbezieher. Vielleicht haben Sie ja Glück und können die Reha bald antreten, und wenn Alles gut läuft, brauchen Sie ja dann kein ALG I, sondern kehren in Ihr ungekündigtes Arbeitsverhältnis zurück.
vereniam 14.09.2014 | 02:14
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Mit der Aussteuerung hatte ich zuerst falsch berechnet, jetzt habe ich es schwarz auf weiß. Grüße vereni
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