Ja bin dabei , es zu lernen.
Die DRV ist mittels Staatsakt (Art 87 GG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts somit zugleich eine juristische Person. Die DRV hat Rechte und Pflichten. Mithin ist es der DRV gestattet. Verwaltungsakte und mehr zu erlassen. Da die DRV auch Pflichen hat iund nicht jeder Verwaltungsakt auf Gegenliebe stößt, kann die DRV verklagt werden.
Die Mitarbeiter der DRV sind dieLeute, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben an die DRV
für selbige dort arbeiten .Konsequẹnterweise sollte man zu trennen wissen, zwischen der DRV und ihrer rechtlichen Stellung und der ihrer Mitarbeiter.
Was "flamen "ist einfach: beobachte was Du wie wem schreibst.
Unterlasse doch bitte diese "selektive Informationsverarbeitung/Verbreitung.
Eine gute Nacht, träume schön und ich bin dann mal weg....
Da es sich hier um eine ärztliche Begutachtung bezüglich eines Rentenantrages handelte, ist dieses auch das richtige Forum. Was nützen dem Fragenden z.B. Antworten aus dem Krankenversicherungsrecht? Trolle gibt es in jedem Forum. Übrigens auf beiden Seiten. Verhöhnt worden ist hier keiner!!! Ach ja, konstruktive Kritik erträgt JEDER, selbst die DRV. Und übrigens antwortet nicht die DRV, sondern teilweise Mitarbeiter derselben. :-)wieso-womit hast Du ein Problem ? Ein derartiges Gutachachten ist eine ärtzliche Stellungnahme, die einhergeht, mit "Untersuchungen" In Folge gilt das Patientenrechtegestz. Logischerweise setzt hier die Legislative ein geringfügiges Wissen von Transfereigenschaften voraus, heißt es wird nicht jede Arztgruppe nicht jede Körperschaft des öffentlichen Rechts EXTRA erwähnt und hat Sonderrechte. Jedes Forum ist so gut wie seine Kommentatoren, präzise. möchtesat du du hier der Troll sein ? Der Verweis aud andere Foren , heißt nicht dass hier jemanfd falsch ist. Der Verweis auf EINEN Zeitungsartikel, (einen von Vielen) belegt nunmal das kritische Stimmem sich mehren. Wenn Du meinst was sinnvolles beitragen zu wollen, dann sei Hilfreich. Ich habe nur versucht Wege aufzuzeigen, was man tun könnte- ging es nicht darum darum ?! Ich hofe es geht die jetzt besser... Such Dir ein anderes Opfer. Nachdem nun jeder sich äussern durfte. ist es wohl als abgeharkt zu betrachen. "Flamen" finde ich abstossend. Alles Liebe und Gute für dich.
Da es sich hier um eine ärztliche Begutachtung bezüglich eines Rentenantrages handelte, ist dieses auch das richtige Forum. Was nützen dem Fragenden z.B. Antworten aus dem Krankenversicherungsrecht? Trolle gibt es in jedem Forum. Übrigens auf beiden Seiten. Verhöhnt worden ist hier keiner!!! Ach ja, konstruktive Kritik erträgt JEDER, selbst die DRV. Und übrigens antwortet nicht die DRV, sondern teilweise Mitarbeiter derselben. :-)wieso-womit hast Du ein Problem ? Ein derartiges Gutachachten ist eine ärtzliche Stellungnahme, die einhergeht, mit "Untersuchungen" In Folge gilt das Patientenrechtegestz. Logischerweise setzt hier die Legislative ein geringfügiges Wissen von Transfereigenschaften voraus, heißt es wird nicht jede Arztgruppe nicht jede Körperschaft des öffentlichen Rechts EXTRA erwähnt und hat Sonderrechte. Jedes Forum ist so gut wie seine Kommentatoren, präzise. möchtesat du du hier der Troll sein ? Der Verweis aud andere Foren , heißt nicht dass hier jemanfd falsch ist. Der Verweis auf EINEN Zeitungsartikel, (einen von Vielen) belegt nunmal das kritische Stimmem sich mehren. Wenn Du meinst was sinnvolles beitragen zu wollen, dann sei Hilfreich. Ich habe nur versucht Wege aufzuzeigen, was man tun könnte- ging es nicht darum darum ?! Ich hofe es geht die jetzt besser... Such Dir ein anderes Opfer. Nachdem nun jeder sich äussern durfte. ist es wohl als abgeharkt zu betrachen. "Flamen" finde ich abstossend. Alles Liebe und Gute für dich.
Ja bin dabei , es zu lernen.
Die DRV ist mittels Staatsakt (Art 87 GG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts somit zugleich eine juristische Person. Die DRV hat Rechte und Pflichten. Mithin ist es der DRV gestattet. Verwaltungsakte und mehr zu erlassen. Da die DRV auch Pflichen hat iund nicht jeder Verwaltungsakt auf Gegenliebe stößt, kann die DRV verklagt werden.
Die Mitarbeiter der DRV sind dieLeute, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben an die DRV
für selbige dort arbeiten .Konsequẹnterweise sollte man zu trennen wissen, zwischen der DRV und ihrer rechtlichen Stellung und der ihrer Mitarbeiter.
Was "flamen "ist einfach: beobachte was Du wie wem schreibst.
Unterlasse doch bitte diese "selektive Informationsverarbeitung/Verbreitung.
Eine gute Nacht, träume schön und ich bin dann mal weg....
wieso-womit hast Du ein Problem ? Ein derartiges Gutachachten ist eine ärtzliche Stellungnahme, die einhergeht, mit "Untersuchungen" In Folge gilt das Patientenrechtegestz. Logischerweise setzt hier die Legislative ein geringfügiges Wissen von Transfereigenschaften voraus, heißt es wird nicht jede Arztgruppe nicht jede Körperschaft des öffentlichen Rechts EXTRA erwähnt und hat Sonderrechte. Jedes Forum ist so gut wie seine Kommentatoren, präzise. möchtesat du du hier der Troll sein ? Der Verweis aud andere Foren , heißt nicht dass hier jemanfd falsch ist. Der Verweis auf EINEN Zeitungsartikel, (einen von Vielen) belegt nunmal das kritische Stimmem sich mehren. Wenn Du meinst was sinnvolles beitragen zu wollen, dann sei Hilfreich. Ich habe nur versucht Wege aufzuzeigen, was man tun könnte- ging es nicht darum darum ?! Ich hofe es geht die jetzt besser... Such Dir ein anderes Opfer. Nachdem nun jeder sich äussern durfte. ist es wohl als abgeharkt zu betrachen. "Flamen" finde ich abstossend. Alles Liebe und Gute für dich."Abgeharkt"? Du meinst wohl abgehakt. Das hast Du nicht zu entscheiden und wenn Du noch so arrogant hier einen auf Forumswächter machst.
Ja bin dabei , es zu lernen.
Die DRV ist mittels Staatsakt (Art 87 GG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts somit zugleich eine juristische Person. Die DRV hat Rechte und Pflichten. Mithin ist es der DRV gestattet. Verwaltungsakte und mehr zu erlassen. Da die DRV auch Pflichen hat iund nicht jeder Verwaltungsakt auf Gegenliebe stößt, kann die DRV verklagt werden.
Die Mitarbeiter der DRV sind dieLeute, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben an die DRV
für selbige dort arbeiten .Konsequẹnterweise sollte man zu trennen wissen, zwischen der DRV und ihrer rechtlichen Stellung und der ihrer Mitarbeiter.
Was "flamen "ist einfach: beobachte was Du wie wem schreibst.
Unterlasse doch bitte diese "selektive Informationsverarbeitung/Verbreitung.
Eine gute Nacht, träume schön und ich bin dann mal weg....
wieso-womit hast Du ein Problem ? Ein derartiges Gutachachten ist eine ärtzliche Stellungnahme, die einhergeht, mit "Untersuchungen" In Folge gilt das Patientenrechtegestz. Logischerweise setzt hier die Legislative ein geringfügiges Wissen von Transfereigenschaften voraus, heißt es wird nicht jede Arztgruppe nicht jede Körperschaft des öffentlichen Rechts EXTRA erwähnt und hat Sonderrechte. Jedes Forum ist so gut wie seine Kommentatoren, präzise. möchtesat du du hier der Troll sein ? Der Verweis aud andere Foren , heißt nicht dass hier jemanfd falsch ist. Der Verweis auf EINEN Zeitungsartikel, (einen von Vielen) belegt nunmal das kritische Stimmem sich mehren. Wenn Du meinst was sinnvolles beitragen zu wollen, dann sei Hilfreich. Ich habe nur versucht Wege aufzuzeigen, was man tun könnte- ging es nicht darum darum ?! Ich hofe es geht die jetzt besser... Such Dir ein anderes Opfer. Nachdem nun jeder sich äussern durfte. ist es wohl als abgeharkt zu betrachen. "Flamen" finde ich abstossend. Alles Liebe und Gute für dich.Was ist DEIN Problem??? Ich habe eigentlich keines. Lerne erst mal richtig deutsch, bevor du hier so einen Müll verzapfst. Ich habe wie immer völlig sachlich geantwortet und muss mir so einen Mist nicht anhören. P.S. Was bitte sind "Flamen"?
[quote=" Eine gute Nacht, träume schön und ich bin dann mal weg........ und komme (hoffentlich) auch nicht zurück!
Danke.
Nur, was würde die Verwaltung damit machen? Ich hatte das zunächst so verstanden, dass ein nochmals unabhängiger Mediziner der DRV das Gutachten würdigt und ggf. gegen andere vorliegende Befundberichte abwägt, aber offenbar scheint das nicht der Fall zu sein, sondern das alles macht bereits der Gutachter, d.h. er entscheidet de facto über die Gewährung der Rente (wenn auch nicht pro forma). D.h. die Stellungnahme wäre für ihn?
Ich tue mir wahrscheinlich leichter, einen unabhängigen Mediziner zu überzeugen.
Wie würde denn ein Widerspruchsverfahren ablaufen? Wird da nochmals von Amts wegen zu einer Untersuchung eingeladen, oder muß ich da ärztliche Stellungnahmen oder selbst in Auftrag gegebene Gutachten einbringen, und entscheidet dann wenigstens ein anderer Mediziner nach vorgebrachter Aktenlage?
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