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Unzufrieden mit DRV-Begutachtung: Wie reagieren?

von W.29.05.2017 | 10:57
3203 Ansichten
17 Antworten
Hallo zusammen, ich hatte am Freitag eine Begutachtung im Hause der DRV zwecks Rente wegen Erwerbsminderung (Depression). Nun habe ich im Nachgang das Gefühl, dass ein völlig falscher Eindruck bezüglich meines Tagesablaufes entstanden ist - zum Teil dadurch bedingt, dass der Gutachter mir nach jedem halben Satz ins Wort fiel durch Diktieren meiner Aussage, und gleich zur nächsten Frage galoppierte, und zweitens auch durch meine gedankliche Langsamkeit, Verstocktheit und eigene Unfähigkeit, Dinge richtigzustellen. Ich hatte auch aus Scham Dinge positiver dargestellt, als sie sind (Hausarbeit) bzw. so geantwortet, wie man sie von therapeutischer Seite von mir erwartet (Tagesstruktur), u.a. Ich fürchte nun, dass die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, dass das zur Ablehnung der vollen EM führen wird. Die Frage ist nun: - Besser gleich nachsetzen mit einem max. zweiseitigen Brief an den Sachbearbeiter (entscheiden tut das ja nicht der Gutachter selbst)? - Oder besser erst den Bescheid abwarten, und dann Widerspruch einlegen, oder gar erst reagieren, nachdem das Gutachten vorliegt? Im letzteren Fall könnte sich meine Position verschlechtern, weil dann die Frage sein könnte, warum mir das erst jetzt einfällt. Im ersten Fall: wie viel Zeit habe ich? Am Mittwoch habe ich den nächsten Termin bei meinem Facharzt, den ich dazu konsultieren könnte. Es hieß, der Bescheid käme in ca. sechs Wochen. Viele Grüße

17 Antworten

???am 29.05.2017 | 11:22
Den Sachbearbeiter interessieren medizinische Sachverhalte weniger. Der sieht sich nämlich nur das Ergebnis (unter 3 Stunden, 3 - unter 6 Stunden und über 6 Stunden) an. Kein Sachbearbeiter (und bestimmt auch kein Referent) wird auf Grund eines Briefes, in dem steht, dass vielleicht ein falscher Eindruck entstanden ist, die Entscheidung des Gutachters komplett über den Haufen werfen. Von daher würde ich persönlich den Bescheid abwarten, auch auf das Risiko hin, dass es erst mal eine Ablehnung wird. Machen Sie ein Gedächtnisprotokoll von dem Gutachtertermin und geben Sie ein Kopie davon Ihrem Arzt. Wenn es zur Ablehnung kommt, beantragen Sie Akteneinsicht und dann kann er sich das Gutachten anschauen. Wenn die Ablehnung dann auf Dingen beruht, die Sie bereits genannt haben, kann er ja eine entsprechende Stellungnahme abgeben und erklären, dass Ihr Verhalten krankheitsbedingt war.
=//=am 29.05.2017 | 12:45
"Ich hatte auch aus Scham Dinge positiver dargestellt, als sie sind (Hausarbeit) bzw. so geantwortet, wie man sie von therapeutischer Seite von mir erwartet (Tagesstruktur), u.a." Tja, das hätten Sie halt nicht tun sollen. Es ist nicht gerade der Sinn und Zweck der sozialmedizinischen Untersuchung, etwas zu "beschönern". Ansonsten schließe ich mich der Meinung von @??? an. Da Sie aber bereits am nächsten Mittwoch einen Termin bei Ihrem Facharzt haben, können Sie ihn auch gleich fragen, ob er Ihnen eine Stellungnahme schreiben will/kann. Diese können Sie auch vor Bescheidserteilung an die DRV senden. Bis das Gutachten geschrieben und an die Verwaltung weitergeleitet wird, vergeht ja noch einige Zeit.
???am 29.05.2017 | 16:10
Ja, ein Arzt der DRV schaut da schon nochmal drüber, aber das ist kein Sachbearbeiter! Wenn Sie an den Ärztlichen Dienst der DRV schreiben wollen, ist das natürlich viel sinnvoller als an die Sachbearbeitung. Wie das dann alles ausgeht, ist eine andere Frage.
W.am 29.05.2017 | 16:02
Danke. Nur, was würde die Verwaltung damit machen? Ich hatte das zunächst so verstanden, dass ein nochmals unabhängiger Mediziner der DRV das Gutachten würdigt und ggf. gegen andere vorliegende Befundberichte abwägt, aber offenbar scheint das nicht der Fall zu sein, sondern das alles macht bereits der Gutachter, d.h. er entscheidet de facto über die Gewährung der Rente (wenn auch nicht pro forma). D.h. die Stellungnahme wäre für ihn? Ich tue mir wahrscheinlich leichter, einen unabhängigen Mediziner zu überzeugen. Wie würde denn ein Widerspruchsverfahren ablaufen? Wird da nochmals von Amts wegen zu einer Untersuchung eingeladen, oder muß ich da ärztliche Stellungnahmen oder selbst in Auftrag gegebene Gutachten einbringen, und entscheidet dann wenigstens ein anderer Mediziner nach vorgebrachter Aktenlage?
heuteam 29.05.2017 | 18:36
Warten Sie erst einmal den Bescheid ab. Wenn Sie dann nicht einverstanden sind, können Sie weitere Angaben, Einwände und Nachweise im Widerspruchsverfahren geltend machen.
Herz1952am 29.05.2017 | 19:33
Hallo W. Falls Sie nochmal begutachtet werden, lesen Sie bitte mal die Verhaltensregeln bei der Begutachtung, das könnte Ihnen helfen: http://www.putz-medizinrecht.de/tl_files/putz-steldinger/pdf/man… Ich habe auch festgestellt, dass Psychiater besonders mit Vorurteilen behaftet sind. Sie unterbrechen häufig und lassen keine Korrekturen zu. Machen Sie es erst mal mit einem Brief, wie vorgeschlagen. Schildern Sie darin ruhig Ihren Eindruck, bzw. Ihre Langsamkeit, Verstocktheit und Ihre Fehler, bzw. lassen Sie es von Ihrem Arzt nochmal bestätigen (am besten nur vom Arzt). Noch ein Hinweis: ein Gutachter hat auch mal gesagt, dass es falsch sei, sein eigenes Empfinden und die Leistungen zu positiv darzustellen. Sie sind bestimmt nicht der einzige dem das so geht. Aber erst mal abwarten. vielleicht hat der Gutachter schon bemerkt, dass Sie zu stolz auf Ihrer Leistungen waren. Das wäre dann zu Ihren Gunsten. Also Brief schreiben und dann abwarten und alles Gute.
Lieracam 29.05.2017 | 20:35
//www.anwalt.de/rechtstipps/rente-wegen-erwerbsminderung-aufgrund-depression-fachanwalt-fuer-arbeitsrecht-und-sozialrecht_091892 Das Ablehnen einer Erwerbsminderungsrente ist ein belasterner Verwaltungsakt, da können sie Wiedersruch einlegen, wie das steht Ihnen frei. Kriitische Stimmen zu den Begutachungen häufen sich. leider finde ich den Linke der die Aussagekraft diesbezüglich untersucht hat nicht mehr. http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/fruehrente-psycho-guta… Da ist der Artikel, einer von vielen. Kein Mensch ist jeden Tag "gleich" drauf, zudem hängt viel von dem Termin ab, entsprechend nervös dürfte man sein. Auch Gutachter sind "nur Menschen", und nicht auch diese begehn Fehler. Das heißt nicht, das das Sie nun inkompetent oder bösartig sind. viele liegen richtig in der Beuteilung. Was Sie machen könen und Vielleicht sollten ist: § 630 g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte, das zählt auch für die Unterlagen der Begutachtung, (das Patienterechtegesetz 2013 in Kraft getreten nist im BGB, geregelt somit auch durchsetzbar da reicht meist ein Verweis drauf) Oder man schreibt bevor man Mutassungen anstellt , man hätte gerne EINSICHT in die .... genommen. Also ist das nicht das "Ende der Welt" Ganz viel Glück und liebe Grüße :)
Lieracam 29.05.2017 | 20:36
//www.anwalt.de/rechtstipps/rente-wegen-erwerbsminderung-aufgrund-depression-fachanwalt-fuer-arbeitsrecht-und-sozialrecht_091892 Das Ablehnen einer Erwerbsminderungsrente ist ein belasterner Verwaltungsakt, da können sie Wiedersruch einlegen, wie das steht Ihnen frei. Kriitische Stimmen zu den Begutachungen häufen sich. leider finde ich den Linke der die Aussagekraft diesbezüglich untersucht hat nicht mehr. http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/fruehrente-psycho-guta… Da ist der Artikel, einer von vielen. Kein Mensch ist jeden Tag "gleich" drauf, zudem hängt viel von dem Termin ab, entsprechend nervös dürfte man sein. Auch Gutachter sind "nur Menschen", und nicht auch diese begehn Fehler. Das heißt nicht, das das Sie nun inkompetent oder bösartig sind. viele liegen richtig in der Beuteilung. Was Sie machen könen und Vielleicht sollten ist: § 630 g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte, das zählt auch für die Unterlagen der Begutachtung, (das Patienterechtegesetz 2013 in Kraft getreten nist im BGB, geregelt somit auch durchsetzbar da reicht meist ein Verweis drauf) Oder man schreibt bevor man Mutassungen anstellt , man hätte gerne EINSICHT in die .... genommen. Also ist das nicht das "Ende der Welt" Ganz viel Glück und liebe Grüße :)
Lieracam 29.05.2017 | 21:52
Sorry, das mit dem Posten habe ich nicht toll drauf aber ein Nachtrag "sie sind im Forum der DRV" Wieviel Kritik erträgt die DRV. Es gibt Foren, die hilfreicher sind, die keinen verhöhnen und wirklich gute Tps und Erfahrungen bieten. Diese sind "unabhängig" Und Sorry für Schreibfehler. Patientenrechtegesetz: §§ 630 a BGB ff neu normiert - Patientenrechte www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/ Auch Rehatad ist eine gute und rein auf Daten gestützte Hilfsplatform. So gute Nacht
Lieracam 30.05.2017 | 13:46
Da es sich hier um eine ärztliche Begutachtung bezüglich eines Rentenantrages handelte, ist dieses auch das richtige Forum. Was nützen dem Fragenden z.B. Antworten aus dem Krankenversicherungsrecht? Trolle gibt es in jedem Forum. Übrigens auf beiden Seiten. Verhöhnt worden ist hier keiner!!! Ach ja, konstruktive Kritik erträgt JEDER, selbst die DRV. Und übrigens antwortet nicht die DRV, sondern teilweise Mitarbeiter derselben. :-)
wieso-womit hast Du ein Problem ? Ein derartiges Gutachachten ist eine ärtzliche Stellungnahme, die einhergeht, mit "Untersuchungen" In Folge gilt das Patientenrechtegestz. Logischerweise setzt hier die Legislative ein geringfügiges Wissen von Transfereigenschaften voraus, heißt es wird nicht jede Arztgruppe nicht jede Körperschaft des öffentlichen Rechts EXTRA erwähnt und hat Sonderrechte. Jedes Forum ist so gut wie seine Kommentatoren, präzise. möchtesat du du hier der Troll sein ? Der Verweis aud andere Foren , heißt nicht dass hier jemanfd falsch ist. Der Verweis auf EINEN Zeitungsartikel, (einen von Vielen) belegt nunmal das kritische Stimmem sich mehren. Wenn Du meinst was sinnvolles beitragen zu wollen, dann sei Hilfreich. Ich habe nur versucht Wege aufzuzeigen, was man tun könnte- ging es nicht darum darum ?! Ich hofe es geht die jetzt besser... Such Dir ein anderes Opfer. Nachdem nun jeder sich äussern durfte. ist es wohl als abgeharkt zu betrachen. "Flamen" finde ich abstossend. Alles Liebe und Gute für dich.
Lieracam 30.05.2017 | 13:46
Da es sich hier um eine ärztliche Begutachtung bezüglich eines Rentenantrages handelte, ist dieses auch das richtige Forum. Was nützen dem Fragenden z.B. Antworten aus dem Krankenversicherungsrecht? Trolle gibt es in jedem Forum. Übrigens auf beiden Seiten. Verhöhnt worden ist hier keiner!!! Ach ja, konstruktive Kritik erträgt JEDER, selbst die DRV. Und übrigens antwortet nicht die DRV, sondern teilweise Mitarbeiter derselben. :-)
wieso-womit hast Du ein Problem ? Ein derartiges Gutachachten ist eine ärtzliche Stellungnahme, die einhergeht, mit "Untersuchungen" In Folge gilt das Patientenrechtegestz. Logischerweise setzt hier die Legislative ein geringfügiges Wissen von Transfereigenschaften voraus, heißt es wird nicht jede Arztgruppe nicht jede Körperschaft des öffentlichen Rechts EXTRA erwähnt und hat Sonderrechte. Jedes Forum ist so gut wie seine Kommentatoren, präzise. möchtesat du du hier der Troll sein ? Der Verweis aud andere Foren , heißt nicht dass hier jemanfd falsch ist. Der Verweis auf EINEN Zeitungsartikel, (einen von Vielen) belegt nunmal das kritische Stimmem sich mehren. Wenn Du meinst was sinnvolles beitragen zu wollen, dann sei Hilfreich. Ich habe nur versucht Wege aufzuzeigen, was man tun könnte- ging es nicht darum darum ?! Ich hofe es geht die jetzt besser... Such Dir ein anderes Opfer. Nachdem nun jeder sich äussern durfte. ist es wohl als abgeharkt zu betrachen. "Flamen" finde ich abstossend. Alles Liebe und Gute für dich.
Grokoam 30.05.2017 | 14:14
Lierac schrieb

Ja bin dabei , es zu lernen.

Die DRV ist mittels Staatsakt (Art 87 GG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts somit zugleich eine juristische Person. Die DRV hat Rechte und Pflichten. Mithin ist es der DRV gestattet. Verwaltungsakte und mehr zu erlassen. Da die DRV auch Pflichen hat iund nicht jeder Verwaltungsakt auf Gegenliebe stößt, kann die DRV verklagt werden.

Die Mitarbeiter der DRV sind dieLeute, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben an die DRV

für selbige dort arbeiten .Konsequẹnterweise sollte man zu trennen wissen, zwischen der DRV und ihrer rechtlichen Stellung und der ihrer Mitarbeiter.

Was "flamen "ist einfach: beobachte was Du wie wem schreibst.

Unterlasse doch bitte diese "selektive Informationsverarbeitung/Verbreitung.

Eine gute Nacht, träume schön und ich bin dann mal weg....

wieso-womit hast Du ein Problem ? Ein derartiges Gutachachten ist eine ärtzliche Stellungnahme, die einhergeht, mit "Untersuchungen" In Folge gilt das Patientenrechtegestz. Logischerweise setzt hier die Legislative ein geringfügiges Wissen von Transfereigenschaften voraus, heißt es wird nicht jede Arztgruppe nicht jede Körperschaft des öffentlichen Rechts EXTRA erwähnt und hat Sonderrechte. Jedes Forum ist so gut wie seine Kommentatoren, präzise. möchtesat du du hier der Troll sein ? Der Verweis aud andere Foren , heißt nicht dass hier jemanfd falsch ist. Der Verweis auf EINEN Zeitungsartikel, (einen von Vielen) belegt nunmal das kritische Stimmem sich mehren. Wenn Du meinst was sinnvolles beitragen zu wollen, dann sei Hilfreich. Ich habe nur versucht Wege aufzuzeigen, was man tun könnte- ging es nicht darum darum ?! Ich hofe es geht die jetzt besser... Such Dir ein anderes Opfer. Nachdem nun jeder sich äussern durfte. ist es wohl als abgeharkt zu betrachen. "Flamen" finde ich abstossend. Alles Liebe und Gute für dich.
"Abgeharkt"? Du meinst wohl abgehakt. Das hast Du nicht zu entscheiden und wenn Du noch so arrogant hier einen auf Forumswächter machst.
=//=am 30.05.2017 | 17:24
Lierac schrieb

Ja bin dabei , es zu lernen.

Die DRV ist mittels Staatsakt (Art 87 GG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts somit zugleich eine juristische Person. Die DRV hat Rechte und Pflichten. Mithin ist es der DRV gestattet. Verwaltungsakte und mehr zu erlassen. Da die DRV auch Pflichen hat iund nicht jeder Verwaltungsakt auf Gegenliebe stößt, kann die DRV verklagt werden.

Die Mitarbeiter der DRV sind dieLeute, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben an die DRV

für selbige dort arbeiten .Konsequẹnterweise sollte man zu trennen wissen, zwischen der DRV und ihrer rechtlichen Stellung und der ihrer Mitarbeiter.

Was "flamen "ist einfach: beobachte was Du wie wem schreibst.

Unterlasse doch bitte diese "selektive Informationsverarbeitung/Verbreitung.

Eine gute Nacht, träume schön und ich bin dann mal weg....

wieso-womit hast Du ein Problem ? Ein derartiges Gutachachten ist eine ärtzliche Stellungnahme, die einhergeht, mit "Untersuchungen" In Folge gilt das Patientenrechtegestz. Logischerweise setzt hier die Legislative ein geringfügiges Wissen von Transfereigenschaften voraus, heißt es wird nicht jede Arztgruppe nicht jede Körperschaft des öffentlichen Rechts EXTRA erwähnt und hat Sonderrechte. Jedes Forum ist so gut wie seine Kommentatoren, präzise. möchtesat du du hier der Troll sein ? Der Verweis aud andere Foren , heißt nicht dass hier jemanfd falsch ist. Der Verweis auf EINEN Zeitungsartikel, (einen von Vielen) belegt nunmal das kritische Stimmem sich mehren. Wenn Du meinst was sinnvolles beitragen zu wollen, dann sei Hilfreich. Ich habe nur versucht Wege aufzuzeigen, was man tun könnte- ging es nicht darum darum ?! Ich hofe es geht die jetzt besser... Such Dir ein anderes Opfer. Nachdem nun jeder sich äussern durfte. ist es wohl als abgeharkt zu betrachen. "Flamen" finde ich abstossend. Alles Liebe und Gute für dich.
Was ist DEIN Problem??? Ich habe eigentlich keines. Lerne erst mal richtig deutsch, bevor du hier so einen Müll verzapfst. Ich habe wie immer völlig sachlich geantwortet und muss mir so einen Mist nicht anhören. P.S. Was bitte sind "Flamen"?
Lieracam 30.05.2017 | 18:35
Ja bin dabei , es zu lernen. Die DRV ist mittels Staatsakt (Art 87 GG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts somit zugleich eine juristische Person. Die DRV hat Rechte und Pflichten. Mithin ist es der DRV gestattet. Verwaltungsakte und mehr zu erlassen. Da die DRV auch Pflichen hat iund nicht jeder Verwaltungsakt auf Gegenliebe stößt, kann die DRV verklagt werden. Die Mitarbeiter der DRV sind dieLeute, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben an die DRV für selbige dort arbeiten .Konsequẹnterweise sollte man zu trennen wissen, zwischen der DRV und ihrer rechtlichen Stellung und der ihrer Mitarbeiter. Was "flamen "ist einfach: beobachte was Du wie wem schreibst. Unterlasse doch bitte diese "selektive Informationsverarbeitung/Verbreitung. Eine gute Nacht, träume schön und ich bin dann mal weg....
Genervteram 30.05.2017 | 19:43
[quote=" Eine gute Nacht, träume schön und ich bin dann mal weg....
.... und komme (hoffentlich) auch nicht zurück!
Anonymam 30.05.2017 | 22:19
W. schrieb

Danke.

Nur, was würde die Verwaltung damit machen? Ich hatte das zunächst so verstanden, dass ein nochmals unabhängiger Mediziner der DRV das Gutachten würdigt und ggf. gegen andere vorliegende Befundberichte abwägt, aber offenbar scheint das nicht der Fall zu sein, sondern das alles macht bereits der Gutachter, d.h. er entscheidet de facto über die Gewährung der Rente (wenn auch nicht pro forma). D.h. die Stellungnahme wäre für ihn?

Ich tue mir wahrscheinlich leichter, einen unabhängigen Mediziner zu überzeugen.

Wie würde denn ein Widerspruchsverfahren ablaufen? Wird da nochmals von Amts wegen zu einer Untersuchung eingeladen, oder muß ich da ärztliche Stellungnahmen oder selbst in Auftrag gegebene Gutachten einbringen, und entscheidet dann wenigstens ein anderer Mediziner nach vorgebrachter Aktenlage?

Sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich Ihnen sagen muss, dass Sie als psychisch angeschlagener Mensch, wohl im Moment, wo sie sich diese gedanken gemacht haben, in ihren Grübelzwang verfallen sind. Ich habe auch den Eindruck, dass Sie mit einer falschen Erwartungshaltung in die Begutachtung gegangen reingangen sind. Der Gutachter, hat nicht die Zeit und viel wichtiger, es ist auch nicht seine Aufgabe, Ihre Leidensgeschichte komplett von Ihnen sich erneut anzuhören. Dazu ist ihr Psychologe da. Seine Aufgabe ist nur, die von Ihren Ärzten erteilten medizinische Auskünfte auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Deshalb ist es völlig korrekt, wenn er unterbricht. Er fragt sie nur Sachverhalte, die für ihn noch unklar sind. Sie hatten auch die Möglichkeit sich bei ihrem Antrag über Ihre Situation "auszusprechen". Sie haben damals in der Regel ein Formblatt namens R215 erhaten, wo Sie sich austoben können. Nur leider machen sich die Meisten nicht die Mühe, diese Formblatt auszufüllen. Pauschal wird gesagt: "Ich kenn mich da nicht aus". Am liebsten würde der Rentenberater ihnen Antwort: "Aber ihren Namen kennen Sie schon der gefragt wird"
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