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Experten-Antwort

Upgrade von Teil- Erwerbsminderungsrente in die volle EMR

von Lilly13.05.2024 | 14:38
332 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, kurze Frage: ich bekomme seit Jahren Teil EMR und habe dazu 5 Stunden gearbeitet. Im Februar habe ich die volle EMR beantragt und bin kurz darauf krank geworden. Hier erhielt ich vom AG 6 Wochen Lohnfortzahlung + die Teil EMR. Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalte ich Krankengeld + die Teil EMR. Jetzt habe ich gelesen, dass bei der Bewilligung der vollen EMR diese mit dem Krankengeld verrechnet wird. Muss ich dann die Teil EMR, die ich ja zum Krankengeld bisher noch dazu erhalte, dann zurückzahlen? LG Lilly

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.05.2024 | 15:46

Hallo Lilly,
sollte rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, muss die Deutsche Rentenversicherung für den Nachzahlungszeitraum den jeweiligen Leistungsträgern (hier Krankenkasse) einen Erstattungsanspruch einräumen. Diese prüfen ihre Ansprüche und machen sie gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung geltend.

 

Entsprechendes gilt für die bereits gezahlte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese wird dann mit der zustehenden Nachzahlung verrechnet.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

gut überlegenam 13.05.2024 | 15:49
Erst einmal müssten Sie einen Antrag stellen bei der DRV, damit dann geprüft werden kann, ob es sich nicht nur um eine vorübergehende längere Arbeitsunfähigkeit handelt, sondern ob es sich um eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes handelt, der dann eine volle EM-Rente begründen 'könnte'. Und ja, es würde dann Krankengeld mit einer (rückwirkend) parallel bezahlten EM Rente verrechnet werden (monats-/tagesgenau). Und auch die bereits erhaltene halbe EM-Rente würde natürlich auch berücksichtigt werden. Schlimmstenfalls erhalten Sie keinen Nachzahlungsbetrag, denn aus eigener Tasche müssen Sie nichts erstatten. Es gibt hier im Forum zahlreiche Beiträge dazu. Und alles andere warten Sie (nach einer entsprechenden Antragstellung) erst einmal ab, vielleicht bleibt es ja auch bei der halben EM-Rente, das kann man ja nicht vorhersagen.
KSCam 13.05.2024 | 15:55
Eigentlich wird man erst krank und stellt dann den Antrag auf volle EM Rente, aber egal. Die DRV prüft und Sie werden wohl in den nächsten 1-3 Monaten den Bescheid bekommen. Dann sehen Sie ob es die volle Rente gibt und wie was nachgezahlt und verrechnet wird - mehr als die Summe von teilw. Rente und KG dürfte es nicht werden. Rechnen Sie ungefähr damit dass die volle Rente ungefähr doppelt so hoch wie die Teilrente sein wird......aber das haben Sie doch garantiert schon erfragt bevor Sie die Rente beantragt haben.
Lillyam 14.05.2024 | 06:01
Experte/in schrieb

Hallo Lilly,
sollte rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, muss die Deutsche Rentenversicherung für den Nachzahlungszeitraum den jeweiligen Leistungsträgern (hier Krankenkasse) einen Erstattungsanspruch einräumen. Diese prüfen ihre Ansprüche und machen sie gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung geltend.

 

Entsprechendes gilt für die bereits gezahlte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese wird dann mit der zustehenden Nachzahlung verrechnet.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Vielen Dank für ihre Antwort. Leider verstehe ich das Thema noch nicht richtig, Beispiel: Wenn ich rückwirkend ab März eine volle EMR bekomme. Sagen wir mal 1000 € im Monat und das wird Juni bewilligt, wären das ja 4 Monate x 1000 € also 4000 €, die dann der KK zustehen würden. Zeitgleich habe ich ja schon durch die Teil EMR in diesem Zeitraum 4 x 500 € ausgezahlt bekommen. Also Geld, was dann ja der KK zusteht. Muss ich hier mit einer Rückzahlung an die KK der Teil EMR rechnen? FG Lilly
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