Eingereichte Originalunterlagen werden von der Deutschen Rentenversicherung auf dem normalen Postweg zurückgesandt, also nicht per Einschreiben. Wenn Sie keine Originalunterlagen einreichen möchten, bieten die Rentenstellen der Rathäuser oder die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung die Möglichkeit beglaubigte Kopien fertigen zu lassen. Diese können dann beim Rentenversicherungsträger vorgelegt werden.