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Experten-Antwort

Urkunden zurück

von Marschall13.02.2017 | 10:56
1677 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Urkunden die an die DRV geschickt werden um Zum Beispiel den Versicherungsverlauf zu korrigierten - werden sie von der DRV nach Kenntnisnahme wieder zurückgeschickt? Dann per Einschreiben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eingereichte Originalunterlagen werden von der Deutschen Rentenversicherung auf dem normalen Postweg zurückgesandt, also nicht per Einschreiben. Wenn Sie keine Originalunterlagen einreichen möchten, bieten die Rentenstellen der Rathäuser oder die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung die Möglichkeit beglaubigte Kopien fertigen zu lassen. Diese können dann beim Rentenversicherungsträger vorgelegt werden.

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7 Antworten

memyselfam 13.02.2017 | 11:04
Man sollte eigentlich keine Originale aus der Hand geben! Es sei denn, einem selbst reichen Kopien, die man dann macht
Richardam 13.02.2017 | 12:29
Sie können sich auch Kopien beglaubigen lassen.....Das macht ihre Krankenkasse normal kostenfrei. Einfach Original und Kopie vorlegen und dann Kopie per Stempel und Unterschrift beglaubigen lassen.
Jojoam 13.02.2017 | 12:18
Bei mir wurde seinerseits alles explizit im Original abgefordert,die Hälfte davon wurde verschlumpert.Schicken Sie bloß keine Originale raus!Da nützt auch kein Einschreiben,denn dieses belegt nur das und nicht was geschickt wurde.
???am 13.02.2017 | 14:31
"Sie können sich auch Kopien beglaubigen lassen" Das können Sie auch bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erledigen lassen.
ATZleram 13.02.2017 | 17:21
Dass ich nicht lache. Ich hatte mich auch darauf verlassen. Aber da kennen Sie das Amt in unserer Kleinstadt B.... nicht. Ich wollte mir nur eine beglaubigte Kopie meine eigene Geburtsurkunde in der Personenmeldestelle ausfertigen lassen. Man verwies mich an das Standesamt in der Kleinstadt B.... Ok, das ist paar Türen weiter. Die kompetente Beamtin dort sagte mir, das wäre nicht so einfach, da brauchen wir eine Bestätigung des zuständigen Standesamtes von meinem Geburtsort. Hä ?? Geht's noch ?? Ich erklärte ihr, dass sie nur für die Rentenversicherung die vorliegende Urkunde bestätigen muss und dass ich nicht meine Geburt nachweisen müsse. Nix da, geht nicht. Deutsche Amtsstuben... Na gut, dann bin ich 30 km nach Stralsund zur Rentenversicherung gefahren. Dort hat das freundlicherweise gleich der Pförtner erledigt.
W*lfgangam 13.02.2017 | 19:11
Zitat von ATZler anzeigenausblenden
Hallo ATZler, Kopien von standesamtliche Urkunden dürfen nicht _beglaubigt_ werden, sie sind vom Ursprungsstandesamt _aktuell_ (mit ggf. allen Randnotizen/Veränderungen) neu auszustellen, die Sache ist daher heikler, als Sie ahnen. Eine _bestätigte_ Kopie der alten Urkunde für Zwecke der Sozialversicherung bzw. hier Rentenversicherung kann jede Stelle anfertigen, die einen entsprechenden Stempel hat ;-) *) Möglicherweise ist Ihre Kleinstadt aber gar nicht befugt, in SV-Angelegenheiten tätig zu werden und solche 'Abstempelungen' vorzunehmen ...Näheres regelt meist in allen Bundesländern eine entsprechende Landesverordnung zur Ausführung von Bundesrecht. *) und dabei wird keinesfalls die Richtigkeit des Inhalts bestätigt - sondern nur die bloße Übereinstimmung Original(fälschung ;-)) und Kopie. Der DRV reichts, alles andere wäre Verwaltungsaufwand³ Gruß w.
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