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Urlaub bei Erwerbsminderungsrente

von Renate14.06.2010 | 11:44
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme zurzeit Erwerbsminderungsrente bis zum 31.12.2010. Da sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat (körperlich und psychisch), hat auch meine Ärztin schon davon gesprochen, dass ich rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung stellen soll. Nun möchte mein Mann mit mir über Weihnachten in Urlaub fahren, da mich diese Zeit hier immer sehr belastet. Da das aber sehr kurz vor dem eigentlichen Ablaufdatum meiner Rente ist, weiß ich jetzt nicht, ob ich das machen kann oder ob ich da zur Verfügung stehen muss, falls es noch Unklarheiten gibt. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Renate,

dem Beitrag von "Z" ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Z,

nach meinem Kenntnisstand werden auch bei der DRV Bund die Bezieher einer befristetet bewilligten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit standardmäßig mit einem "Vorwarnschreiben" (Vordruck R5411 OVL) darauf hingewiesen, rechtzeitig (vier Monate) vor Ablauf der Befristung einen Antrag auf Weiterzahlung zu stellen.

Warum dies in Ihrem Fall nie geschehen ist, kann ich allerdings nicht abschließend klären.

9 Antworten

Zam 14.06.2010 | 11:54
Grundsätzlich können Sie innerhalb der Berentungszeit in den Urlaub fahren wann immer und so oft Sie wollen. Ob es allerdings schlau ist, so kurz vor Ablauf der EM-Rente zu fahren sei dahingestellt und können letztlich nur Sie selbst entscheiden. Normalerweise sollte bei Ablauf der Rente zum 31.12. und rechtzeitig gestelltem Verlängerungsantrag ( 5-6 Monate vor Ablauf ! ) zu Weihnachten zwar das EM-Verlängerungsverfahren " durch " sein, aber Sie wissen ja heute und bis zum Bescheid nicht mit welchem Ergebnis ( Ablehnung oder Verlängerung ). Sollten Sie also in den Widerspruch gehen müssen und wenns zeitlich ganz unglücklich läuft, könnte zu dem Zeitpunkt unter Umständen z.b. eine Begutachtung , eine Reha etc. pp anberaumt werden. Sie sollten den EM-Verlängerungsantrag aber auf jeden Fall unbedingt bereits im Juli stellen und wenn Sie Glück haben, ist dann in einigen Wochen bereits der Bescheid da und Sie können unbeschwert Weihnachten in den Urlaub fahren. Ansonsten wäre ich auf jeden Fall bei der Urlaubsbuchung darauf bedacht, möglichst eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit zu haben um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein.
Renateam 14.06.2010 | 12:35
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Deshalb bin ich ja auch so am überlegen. Andererseits war meine Überlegung, dass es so kurz vor Ablauf und über Weihnachten am besten möglich ist, denn ich habe mir schon die Monate davor freigehalten wg. Begutachtung etc. Meine Überlegung war eigentlich, dass eventuelle Maßnahmen (Begutachtung, Reha) bis dahin eigentlich beendet sein müssten. Sollte ich die Verlängerung wirklich schon im Juli beantragen? Ist das nicht sehr früh? Ein Mitpatient aus meiner früheren Reha hatte von der DRV vor Ablauf der Rente Post bekommen, mit dem notwendigen Formular zusammen. Der meinte, das war ca. 4 Monate vor Ablauf, also bei mir ca. Ende August. Das wollte ich eigentlich abwarten. Wäre das falsch?
Zam 14.06.2010 | 13:04
Manche Regionalträger der Rentenversicherung schicken ihren EM-Rentnern rechtzeitig den Verlänegrungsantrag zu - andere Regionalträger machen dies nicht ! Persönlich habe ich z.b. von der DRV Bund, Berlin noch nie so einen EM-Antrag zugesandt bekommen, sondern musste immer selbst die Initiative ergreifen und den Antrag ( im Internet auf der Seite der DRV ) selbst herunterladen und ausfüllen. Darauf können und sollten Sie sich also nicht verlassen, das man Ihnen da einen Antrag automatisch und vor allem rechtzeitg zuschickt. Den auf Sie in ihrem EM-Verfahren zukommenden zeitlichen Rahmen und die Dauer können Sie im Vorfeld nicht wissen oder auch nicht nur annähernd einschätzen. Es gibt Fälle wo alle ( Ärzte, Anwälte , VdK etc. ) sagen " das ist in ihrem Fall nur reine Formsache mit der Verlängerung und geht schnell " und dann dauerst - aus welchen Gründen auch immer - doch mehrere Monate... Da wären alle Zeitangaben reine Spekulation, da alles vom Einzelfall abhängig ist. Mein EM-Verlängerungsverfahren dauerte incl. Widerspruchsverfahren z.b. ganze 9 Monate, obwohl ich den Verlängerungsantrag genau 6 Moante vor Ablauf der Rente gestellt hatte ! Also falsch ist es nicht noch bis August mit dem Antrag zu warten, aber- die Zeit könnte ihnen dann am Schluß ( wie leider bei mir geschehen ) fehlen. Außerden könnte das abwarten mit er Antragstellung auch insofern schlecht sein, das falls sich bis dahin ihr Gesundheitszustand erheblich bessern sollte wäre dies für den Verlänegrungsantrag sicher nicht von Vorteil hinsichtlich der weiteren Berentung... Am besten Sie fahren jetzt im Juni/Juli noch schnell in den Urlaub und stellen erst danach dann den Verlänergungsantrag, Damit gehen Sie dann auf Nummer sicher... Denken Sie auch in diesem ganzen Kontext an die Agentur für Arbeit. Sollte ihr EM-Antrag abgelehnt werden und Sie sich noch im Widerspruchsverfahren zu Weihnachten befinden, müssten Sie ja ab 1.1. 11 Leistungen der AfA ( ALG I ) zur Überbrückung in Anspruch nehmen. Auch hier kommen dann event. entsprechende Termine ( vor und nach dem 1.1.11) seitens der AfA auf Sie zu.
Orkoam 14.06.2010 | 15:28
I.d.R werden Sie durch maschinell vorbereiteten Termin aotomatisch ca 3 Monate vor Wegfall der Rente angeschrieben und erhalten einen Hinweis bzgl. dem Wegfall mit der Möglichkeit eine Weitergewährung zu beantragen. Beigefügt diesem Schreiben ist dann ein leerer Befundbericht für Ihren aktuell behandelnden Arzt der zurückgesendet werden sollte so schnell wie möglich zusammen mit Ihrem formlosen - oder beser noch - gleich formellen Antrag auf Weitergewährung (Bürgermeisteramt, Inet, Beratungsstelle). Wenn Sie schon im VOraus wissen dass Sie in einem bestimmten Zeitraum verhindert sind, teilen Sie dies ebenfalls schriftlich bei antragstellung mit damit der sozialmedizinische Dienst dies schon vorher bei der evtl. nötigen Untersuchung einplanen kann zur Terminvergabe. Frühere Antragstellung (vor dem autom. Schreiben) ist möglich.
Kalleam 14.06.2010 | 15:37
Hallo Z, auch die DRV Bund schickt ca. 4 - 5 Monate vor Ablauf der Zeitrente ein Schreiben an die Versicherten raus, mit dem Hinweis dass die Rente zu dem bestimmten Termin ausläuft. Ich selber habe es auch bekommen. Dies aber nur als Hinweis, nicht als Gemecker :-))
Zam 14.06.2010 | 19:53
Bei mir und 3 Verlängerungsanträgen innerhalb derr letzten 5 Jahre ist dies nicht so geschehen. Scheint also tatsächlich sogar innerhalb des Hauses der DRV Bund , Berlin völlig unterschiedlich gehandhabt zu werden. Hierzu wäre mal die Bitte an den Expertin(in) hierzu eine konkrete Aussage zu treffen, warum dies mal so und mal so gehandbat wird und hier noch nicht mal in einem Hause offentsichtlich eine generelle und klare Regelung besteht. Sehr merkwürdig...
Zam 14.06.2010 | 20:19
Ja schon klar. Nur warum ist das bei mir so nicht passiert ? Hat man dann bei mir wohl nicht eingegeben diesen Terminschlüssel. Gilt also scheinbar nicht für jeden diese Abwicklung und Automatisierung.
Icham 14.06.2010 | 20:11
Das sind Terminläufe, die automatisch versendet werden. Es muss von der Sachbearbeitung lediglich ein Terminschlüssel mit dem Wegfallzeitpunkt des Rentenwegfalls der medizinischen Rente vorgegeben werden. Dann läuft die Information über den Wegfall der Rente vom Programm her...
vanthemanam 15.06.2010 | 12:14
Wenn man bei Ihnen keinen Terminschlüssel vorgegeben hat, dann kann Ihre Rente auch nicht wegfallen. Das ist aber unwahrscheinlich, denn als Sie Ihren Bescheid bekommen haben, da stand doch drin, dass die Rente befristet ist. Die zeitliche Befristung wird vom Terminschlüssel gesteuert, ergo hat man bei Ihnen eins eingegeben.
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