Hallo User Monika,
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Hallo User Monika,
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Hallo Monika,
auch Tarifverträge dürfen nicht gegen bestehendes Recht verstoßen. Vielleicht irrt sich der Arbeitgeber?
Bitte prüfen Sie den Tarifvertrag.
Ein Urlaubsanspruch darf ihnen nicht angerechnet werden!
Freundliche Grüße
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