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Experten-Antwort

Urlaub bei REHA Kur

von Monika23.04.2018 | 14:17
1985 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe eine Rehakur genehmigt bekommen. Nun will mir dafür meine Firma 3 Urlaubstage abziehen weil es im Tarifvetrag steht. Ich bekomme währen der Zeit Lohnfortzahlung. Im §10 Urlaubsgesetz steht dass kein Urlaub angerechnet werden darf. Was trifft für mich zu. Danke für Rückantwort

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Monika,

eine Antwort haben Ihnen bereits gegeben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika,

auch Tarifverträge dürfen nicht gegen bestehendes Recht verstoßen. Vielleicht irrt sich der Arbeitgeber?

Bitte prüfen Sie den Tarifvertrag.

Ein Urlaubsanspruch darf ihnen nicht angerechnet werden!

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Weissam 27.03.2019 | 11:32
ichputzhiernuram 23.07.2019 | 12:19
Hallo, gerade habe ich meinen Reha Bescheid im Personalbüro abgegeben. Auch mir sagte man - im Manteltarif Vertrag §12 sei geregelt, dass man 3 Tage (1 pro Woche) für die Reha abgeben müsse. Beste Grüße
Stephan V.am 27.08.2019 | 12:17
Bitte Gesetzestexte genau lesen: Da heißt es nämlich, dass nur der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden darf. Darüber hinausgehender Urlaubsanspruch darf (tarifvertraglich) durchaus gekürzt werden.
Stephan V.am 27.08.2019 | 12:17
Bitte Gesetzestexte genau lesen: Da heißt es nämlich, dass nur der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden darf. Darüber hinausgehender Urlaubsanspruch darf (tarifvertraglich) durchaus gekürzt werden.
Marco10789am 30.09.2019 | 09:21
Vielleicht sollte man ganz klar sagen: Es handelt sich um den Mindesturlaub, dieser darf NICHT gekürzt werden, wer tariflich mehr hat-dem werden Tage abgezogen!
Frankenam 08.11.2019 | 11:20
Hallo miteinander, Ob gesetzlicher oder tarifliche Urlaub - völlig egal. Im Paragraph 15 des Tarifvertrages steht das KEIN Urlaub abgezogen werden darf nach einer stationären oder ambulanten Behandlung wenn der Antrag binnen 14 Tagen gestellt wurde. Nur mein AG kümmert das nicht, der zieht auch trotz Ausnahme meinen Urlaub ab. Macht mal was dagegen - AG sitzt immer am längeren Hebel
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