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Experten-Antwort

Urlaub bei REHA Kur

von Monika23.04.2018 | 14:17
1315 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Rehakur genehmigt bekommen. Nun will mir dafür meine Firma 3 Urlaubstage abziehen weil es im Tarifvetrag steht. Ich bekomme währen der Zeit Lohnfortzahlung. Im §10 Urlaubsgesetz steht dass kein Urlaub angerechnet werden darf. Was trifft für mich zu. Danke für Rückantwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Monika,

wie alle User Ihnen mitgeteilt haben, kann dies nur über den örtlichen Betriebsrat oder direkt mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Ob der Passus im Tarifvertrag gegen das Arbeitszeit oder Urlaubsgesetz verstößt, kann ggfs. nur von einem Rechtsanwalt, am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht geklärt werden.

Auch ein Ansprechpartner bei der zuständigen Gewerkschaft kann Ihnen besser weiterhelfen.

Es bleibt nur die Frage, warum soll Ihnen während der Lohnfortzahlung, da Sie als Arbeitsunfähig angesehen werden, Urlaub abgezogen werden? Bitte mit den entsprechenden Stellen schnellstmöglich Kontakt aufnehmen.

Da es sich um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.

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8 Antworten

Grokoam 23.04.2018 | 14:26
In was für einem Tarifvertrag steht so ein Unsinn?
Monikaam 23.04.2018 | 14:32
Gr0ß- und Aussenhandel Bayern
???am 23.04.2018 | 14:42
Ich sehe das so: Tarifverträge sind keine Gesetze. Von daher sollten sie geltenden Gesetzen entsprechen und wenn sie das nicht tun, ist dass der Passus wahrscheinlich ungültig. Fragen Sie doch mal bei der Arbeitnehmervertretung, die diesen Tarifvertrag ausgehandelt hat, nach, wie sich der Vertrag mit dem Urlaubsgesetz verträgt.
Grokoam 23.04.2018 | 15:07
Tut mir leid aber den Passus kann Ich nicht finden, im übrigen dürfte so eine Abweichung von dem Arbeitsgesetz nicht zulässig sein.
santanderam 23.04.2018 | 15:09
1. Rein arbeitsrechtliche Frage. 2. Arbeitgeber darf keinen Urlaub auf Reha anrechnen Lassen sie sich die Stelle im Tarifvertrag zeigen wo dies vereinbart sein soll.
santanderam 23.04.2018 | 15:42
Hab ich gefunden Par.15 Abs.2 Bei Vorsorgekuren und Maßnahmen der Rehabilitation (sofern die Maßnahme nicht in unmittelbarem Anschluss - innerhalb von 14 Tagen - an eine Krankenhausbehandlung oder entsprechende ambulante Behandlung medizinisch notwendig ist) werden pro Kurwoche ein Urlaubstag, jedoch höchstens drei Urlaubstage pro Kalenderjahr, angerechnet.
Monikaam 23.04.2018 | 15:25
steht leider im Tarifvertrag
???am 24.04.2018 | 07:22
Ich hab' Ihre Frage jetzt mal gegoogelt - und siehe da, Sie sind nicht die Erste, die dieses Problem hat. Hier die Antwort, warum die Abweichung möglich ist: § 13 Unabdingbarkeit (1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Zur konkreten Lösung Ihres Problem wäre z.B. auch wichtig, ob Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist. Ich empfehle Ihnen, sich selbst mit Hilfe von Suchmaschinen zu Ihrer Frage zu informieren. Letztlich werden Sie wohl einen Arbeitsrechtler (Gewerkschaft oder Rechtsanwalt) fragen müssen.
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