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Experten-Antwort

Urlaub nach der AU und vor der Wiedereingliederung

von Heike24.11.2023 | 08:37
15007 Ansichten
5 Antworten

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Mein Mann wurde an beiden Hüften operiert und ist seit 6 Monaten und 10 Tagen krankgeschrieben. Er möchte mit mir nach den Feiertagen für 14 Tage in den Urlaub fliegen. Der Arzt befürwortet dies. Er hat noch genug Urlaubstage für dieses Jahr, um die 14 Tage in den sogenannten "Erholungsurlaub" zu gehen. Anschließend würde er die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell beginnen. Kann der Arbeitgeber dagegen intervenieren?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike,

da kann ich nur auf den bestehenden Hinweis ab: Nur wenn man gesund ist, kann der Anspruch auf Urlaub entstehen.

Da die Wiedereingliederung offensichtlich nicht an einer AHB/Reha anschließt, liegt hier die Zuständigkeit beim betreffenden Leistungsträger.

wenn diese nicht im Anschluss an eine vorher erfolgte AHB/Reha stattfindet. Aber auch dann darf zwischen Reha und Wiedereingliederung kein Urlaub genommen werden. Hier werden beide möglichen Leistungsträger berücksichtigt: https://www.betanet.de/stufenweise-wiedereingliederung.html… Sie könnten allenfalls versuchen, ob Ihre Krankenkasse zustimmt, dass Sie trotz Krankengeld ins Ausland verreisen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike, 

ich kann da nur die vorherigen Sachverhalte bestätigen. Während einer bestehende Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub, dies würde auch der bevorstehenden Wiedereingliederung widersprechen. Sie sollten sich daher an den zuständigen Leistungsträger/ Krankenkasse und ggf. den Arbeitgeber wenden.

 

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3 Antworten

Grundsätzlicham 24.11.2023 | 09:03
Grundsätzlich sollte durchgehend Arbeitsunfähigkeit bis zur Wiedereingliederung bestehen. Läuft die Eingliederung über DRV oder Krankenkasse? Der jew. Kostenträger müsste sein Okay geben, wenn von diesem Grundsatz abgewichen wird. Könnte aber auch sein, dass Kostenträger nein sagt... Denn es ist auch verständlich: warum erst AF und dann auf einmal nach Urlaub (selbst, wenn aus med. Sicht nichts gegen Reise spricht) AU?
Abschlägeam 24.11.2023 | 11:13
Urlaub kann man nur nehmen, wenn man gesund ist. Wer gesund ist benötigt keine Wiedereingliederung. Also wird das so nicht funktionieren. Und die DRV ist für die Wiedereingliederung nicht zuständig, wenn diese nicht im Anschluss an eine vorher erfolgte AHB/Reha stattfindet. Aber auch dann darf zwischen Reha und Wiedereingliederung kein Urlaub genommen werden. Hier werden beide möglichen Leistungsträger berücksichtigt: https://www.betanet.de/stufenweise-wiedereingliederung.html Sie könnten allenfalls versuchen, ob Ihre Krankenkasse zustimmt, dass Sie trotz Krankengeld ins Ausland verreisen.
Ingebäckeram 15.01.2025 | 20:07
Ich hatte ein ähnliches Problem. Ich habe mit meinem Arbeitgeber geredet, nachdem ich mit meinem Arzt gesprochen hatte wegen der Wiedereinglierung. Beide haben zugestimmt vor der Wiedereinglierung meinemn Urlaub zu nehmen, heißt AU beendet, Urlaub eingereicht und gemacht und danach Wiedereingliederung begonnen. Also alles im Anschluss gemacht,mit Arbeitgeber ,Arzt und Krankenkasse sprechen ,wenn alle zustimmen ,klappt's vielleicht. Der Urlaub kann ja auch noch zur vollen Genesung beitragen !
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