Hallo Heike,
da kann ich nur auf den bestehenden Hinweis ab: Nur wenn man gesund ist, kann der Anspruch auf Urlaub entstehen.
Da die Wiedereingliederung offensichtlich nicht an einer AHB/Reha anschließt, liegt hier die Zuständigkeit beim betreffenden Leistungsträger.
wenn diese nicht im Anschluss an eine vorher erfolgte AHB/Reha stattfindet. Aber auch dann darf zwischen Reha und Wiedereingliederung kein Urlaub genommen werden. Hier werden beide möglichen Leistungsträger berücksichtigt: https://www.betanet.de/stufenweise-wiedereingliederung.html… Sie könnten allenfalls versuchen, ob Ihre Krankenkasse zustimmt, dass Sie trotz Krankengeld ins Ausland verreisen.