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Zur Experten-Antwort springenHallo Heike,
da kann ich nur auf den bestehenden Hinweis ab: Nur wenn man gesund ist, kann der Anspruch auf Urlaub entstehen.
Da die Wiedereingliederung offensichtlich nicht an einer AHB/Reha anschließt, liegt hier die Zuständigkeit beim betreffenden Leistungsträger.
wenn diese nicht im Anschluss an eine vorher erfolgte AHB/Reha stattfindet. Aber auch dann darf zwischen Reha und Wiedereingliederung kein Urlaub genommen werden. Hier werden beide möglichen Leistungsträger berücksichtigt: https://www.betanet.de/stufenweise-wiedereingliederung.html… Sie könnten allenfalls versuchen, ob Ihre Krankenkasse zustimmt, dass Sie trotz Krankengeld ins Ausland verreisen.
Hallo Heike,
ich kann da nur die vorherigen Sachverhalte bestätigen. Während einer bestehende Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub, dies würde auch der bevorstehenden Wiedereingliederung widersprechen. Sie sollten sich daher an den zuständigen Leistungsträger/ Krankenkasse und ggf. den Arbeitgeber wenden.
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