Hallo Caroline,
selbstverständlich dürfen Sie auch während eines Rentenverfahrens fünf Tage in den Urlaub fahren.
Teilen Sie bitte den genauen Zeitraum Ihres Urlaubes rechtzeitig vorher der Sachbearbeiterin Ihres Rentenversicherungsträgers mit, damit Ihre Abwesenheit bei einem eventuell notwendigen Gutachtertermin berücksichtigt werden kann.
Sofern Ihnen schon die Kontaktdaten des Gutachters bekannt sind, kontaktieren Sie am besten zusätzlich auch den Gutachter.
Einen schönen Urlaub wünscht
Ihr Expertenteam