Ich verweise auf den Beitrag von Nix: Wenn Sie während der Ferien (Urlaubszeit) arbeitsunfähig erkranken, werden Ihnen keine Urlaubstage gutgeschrieben, da Sie grundsätzlich im BFW immer nur während der von dort festgelegten Ferienzeit und an Sonn- oder Feiertagen frei haben (gleichwohl davon mit Zustimmung des BFW in Ausnahmefällen bei ärztlichen Untersuchungen oder Wahrnehmung von Terminen bei Behörden abgewichen werden kann).
Dies würde ansonsten dazu führen, dass Sie dann zwangsläufig während der "Schulzeit" bzw. während der Nicht-Ferienzeit Ihren Urlaub nachholen müssten und so wiederum nicht an der LTA teilnehmen könnten und mithin Unterrichtsstoff versäumen würden, was im Falle einer längeren Erkrankung mitunter erhebliche Auswirkungen haben könnte.