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Urlaub während LTA

von felix06.07.2009 | 13:17
2066 Ansichten
9 Antworten
Bei einer LTA in einem Berufsförderungswerk hat man ja Anspruch auf Heimfahrts-und Urlaubs(Ferien) tage. Ist es da wie im Berufsleben so, dass ich auf die Tage , die ich während der Ferienschliessung arbeitsunfähig krank bin, auch nach den Ferien noch Anspruch habe?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.07.2009 | 15:36

Ich verweise auf den Beitrag von Nix: Wenn Sie während der Ferien (Urlaubszeit) arbeitsunfähig erkranken, werden Ihnen keine Urlaubstage gutgeschrieben, da Sie grundsätzlich im BFW immer nur während der von dort festgelegten Ferienzeit und an Sonn- oder Feiertagen frei haben (gleichwohl davon mit Zustimmung des BFW in Ausnahmefällen bei ärztlichen Untersuchungen oder Wahrnehmung von Terminen bei Behörden abgewichen werden kann).

Dies würde ansonsten dazu führen, dass Sie dann zwangsläufig während der "Schulzeit" bzw. während der Nicht-Ferienzeit Ihren Urlaub nachholen müssten und so wiederum nicht an der LTA teilnehmen könnten und mithin Unterrichtsstoff versäumen würden, was im Falle einer längeren Erkrankung mitunter erhebliche Auswirkungen haben könnte.

8 Antworten

Frageam 06.07.2009 | 13:34
Er will doch einfach nur wissen,ob Ihm Urlaubstage durch Krankheitstage verloren gehn.Wenn er im Urlaub 5 Tage krank wird,mit Schein,ob er dann diese Tage gutgeschrieben bekommt. Sind Sie Oberlehrer oder was?
Nixam 06.07.2009 | 13:37
Beim BFW gibt es keine Urlaubstage!!!! Deshalb gibt es auch keine Urlaubstage, die durch Krankheitstage verlorengehen können! Wenn das Bfw "dicht hat", dann ist eben schulfrei! Nix
Rüsselam 06.07.2009 | 13:40
Sie hängen wohl überall Ihren kurzen Rüssel rein?
.am 06.07.2009 | 13:21
Ist es da wie im Berufsleben so, dass ich auf die Tage , die ich während der Ferienschliessung arbeitsunfähig krank bin, auch nach den Ferien noch Anspruch habe? Lesen Sie mal den letzten Satz! Verstehen Sie ihn selbst?
Ergänzungam 06.07.2009 | 14:50
Oder konnten sie als Schüler die Sommerferien auch um ein paar Tage verlängern, wenn sie in selbigen erkrankt waren ?
felixam 06.07.2009 | 21:59
Es besteht aber doch ein Anspruch auf Ferien-Und Heimfahrtstage. Kann ich diesen Anspruch nicht wahrnehmen, weil ich krank bin, fehlt mir die notwendige Regenerationszeit. Dies insbesondere, wenn sich an Ferien ein die LTA beendendes Praktikum anschließt. Gibt es denn dazu klare Weisungen-klingt doch sehr salopp,"wenn das Bfw dicht hat, ist eben schulfrei". Es geht hier ja nicht um 15 -jährige Pennäler , sondern um ältere Ex-Arbeitnehmer - und eine LTA hat doch in vielem u.a. den Sinn, realitäts-und arbeitsmarktnah zu sein-das beinhaltet nicht die Urlaubs-, bzw. Krankheitssituation?
agarveam 06.07.2009 | 22:09
..vielleicht wäre ein Kreis angebrachter als ein Punkt...
upsam 09.07.2009 | 13:00
also ich bin doch jetzt wirklich etwas verunsichert. der eine LTA'ler will hier im Forumg wissen, ob eine Abschlussprüfung sein muss, der nächste will seinen Urlaub "srecken".... Ich hoffe doch sehr, dass denen klar ist, wer ihre LTA finanziert????? Behaltet also solche Fragen lieber für euch, denn das will hier keiner lesen! Außerdem habt ihr daoch einen Rehafachberater. Was sagt der denn dazu??? mannomann...
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