Hallo hey,
sofern Sie eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, sind
grundsätzlich alle Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen mitzuteilen. Dazu zählt auch die Gewährung von Urlaubs- Weihnachtsgeld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung