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Experten-Antwort

Urlaubs.-Weihnachtsgeld

von Redpower02.07.2025 | 09:38
195 Ansichten
2 Antworten
Hallo , zählt bei einer Teilerwerbsminderungsrente das Urlaubs.-Weihnachtsgelde zum max.Jahresbrutto von 39.322,50€? MfG Karl-Heinz

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.07.2025 | 12:16

Hallo Redpower,

 

grundsätzlich gilt, das sowohl das Urlaubs-, als auch das Weihnachtsgeld bei der Prüfung des Einhaltens der Mindesthinzuverdienstgrenze bei Teilerwerbsminderungsrenten zu berücksichtigen sind. 

 

Für 2025 gilt eine Mindesthinzuverdienstgrenze von 39322,50 Euro. Sie orientiert sich am höchsten, beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Das heißt, unter Umständen kann Ihre persönliche Grenze höher liegen, wenn Ihr früheres Einkommen entsprechend hoch war.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre Situation abschließend zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

1 Antworten

Klares jaam 02.07.2025 | 09:42
Eindeutig ja. Möglciherwesie haben Sie auch eine individuelle höhere Hinzuverdienstgrenze. Diese steht in Ihrem EM-Rentenbescheid. Die gut 39.000 Euro sind nur eine Untergrenze. Sollten Sie über die Grenze kommen, wird vom übersteigenden Teil 40 Prozent auf Ihre EM-Rente angerechnet.
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