Hallo Redpower,
grundsätzlich gilt, das sowohl das Urlaubs-, als auch das Weihnachtsgeld bei der Prüfung des Einhaltens der Mindesthinzuverdienstgrenze bei Teilerwerbsminderungsrenten zu berücksichtigen sind.
Für 2025 gilt eine Mindesthinzuverdienstgrenze von 39322,50 Euro. Sie orientiert sich am höchsten, beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Das heißt, unter Umständen kann Ihre persönliche Grenze höher liegen, wenn Ihr früheres Einkommen entsprechend hoch war.
Wir empfehlen Ihnen daher, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre Situation abschließend zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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