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Experten-Antwort

Urlaubsabgeldung/ Überstunden bei EMR

von Maja08.07.2016 | 15:13
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16 Antworten

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Hallo liebes Forum, ich bin es mal wieder :-) Meine Vorgeschichte ist hier bereits einigen bekannt, nochmal eine Kurzfassung, weil ich Hilfe benötige. Habe seit 05/2013 Teil EMR auf unbestimmte Zeit. Seit 1Jahr krank. Voll EMR eingereicht. Ungekundigt! Ich habe durch viele und längere Krankheiten über 90 Urlaubstage und über 60 Überstunden angesammelt, die ich durch Krankheit nicht abfeiern konnte. Allerdings sind auch noch Urlaubstage aus meiner gesunden Arbeitstagen vor 05/2013 dabei. Nur zur Info, in Firma sind Urlaubstage oder Stunden nie verfallen, sie sind immerwieder gut geschrieben worden. Deshalb habe ich die vielen Urlaubstage. Nun zur meiner eigentlichen Frage, in der Hoffnung, daß jemand weiterhelfen kann. Muss oder kann der Arbeitgeber die Urlaubstage /Überstunden auszahlen, wenn der Arbeitsvertrag ruht, während der Zeit der vollen EMR? Es ist doch jede Menge Geld was da zusammenkommt, aber darauf verzichten möchte ich nicht. Auch wenn es als Hinzuverdienst der Rente angerechnet werden sollte. Vielen Dank, bin schon gespannt, wie ihr das hier so seht!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maja,

inwieweit Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht, müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Grds. handelt es sich bei der Urlaubsabgeltung um eine Einmalzahlung. Diese wird auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach Beginn der Rente noch bestanden hat. Angerechnet wird die Eimalzahlung im Monat der Auszahlung. Wird auch die doppelte Hinzuverdienstgrenze überschritten, kommt es in diesem Monat zu einer Nullrente.

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15 Antworten

HotRodam 08.07.2016 | 15:38
Prust... Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Da bekommt jemand Rente, ohne dafür arbeiten zu müssen. Dann will er sich noch zusätzlich 90 angesammelte Urlaubstage auszahlen lassen, obwohl er überhaupt nicht berufstätig war und somit gar keinen Urlaubsbedarf haben konnte. Wäre ich Gesetzgeber, hätte ich dieses Paradoxum schon längst unterbunden. Wer Anstand besitzt, verzichtet auf dieses nicht verdiente Urlaubsgeld und spendet es einer gemeinnützigen Organisation: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/ Mahlzeit !
KSCam 08.07.2016 | 15:40
Ob Ihr Arbeitgeber das muss oder kann ist keine Frage des Rentenrechts sondern eine arbeitsrechtliche Frage. Dafür ist die DRV zunächst mal nicht zuständig. Mein Vorschlag: Sie richten die Frage an die Personalabteilung Ihres Betriebes, dort kann man das garantiert beantworten. Sollte Ihnen die Antwort Ihres Arbeitgebers nicht gefallen, steht es Ihnen jederzeit frei diese Antwort bei einem "Arbeitsrechtler" überprüfen zu lassen.
Majaam 08.07.2016 | 15:48
@HotRod genau auf solch eine Aussage habe ich gewartet. Um besser über mich zu urteilen, hier nochmals genau: Krank 2015; 35 Tage 2012;10 Tage Der Rest 45-90= 45 Tage (als ich noch gesund 8 Std gearbeitet habe) Was bitte daran, lassen Sie sich auf der Zunge zergehen? Haben Sie Ihr Leben ohne Urlaub und Überstunden gearbeitet? Haben Sie Ihrem Chef all ihre Zeit in der Firma geschenkt? Oder sind sie selber selbstständig? Amen
Susanne M.am 08.07.2016 | 17:47
Hallo Maja, Bei meinem Mann war es so. Er war im öffentlichen Dienst. Er bekam befristete volle EWR Rente. Sein Arbeitsplatz ruhte in der Zeit. Die befristete Rente wurde nach 2 Jahren in eine unbefristete EWR Rente umgewandelt. Das Arbeitsverhältnis ist ohne Kündigung erloschen. Seine vielen Urlaubstage und die Überstunden wurden ihm zwei Monate später ausgezahlt. LG von Susanne
Majaam 08.07.2016 | 18:29
Danke Susanne M., jeder Arbeitgeber reagiert da wohl andester. Ich möchte vermeiden, daß nach einer gewissen Zeit dann doch noch was verfällt. Ist es bei euch dann zur Verrechnung mit Rente gekommen? Wenn ich fragen darf.
Susanne M.am 08.07.2016 | 18:50
Ich hatte vergessen zu schreiben, dass mein Mann, als er noch die befristete EWR Rente bekam auch beim Arbeitgeber nachgefragt ob er den Urlaub und die Überstunden ausbezahlt bekommen könnte. Das ging aber nicht. Die Nachzahlungen wurden tatsächlich mit der Rente verrechnet. Es blieb aber nich viel über.
Susanne M.am 08.07.2016 | 18:54
Hallo Maja, Sie machen das genau richtig! Das Geld steht einem doch zu! LG nochmal von mir
Majaam 08.07.2016 | 19:18
Lieben Dank Susanne, das habe ich mir bereits gedacht, das verrechnet wird. Ich habe halt einiges noch aus der Zeit, vor der Teil EMR. Diese beziehe ich seit 2013. (Diese war schon unbefristet) und der Arbeitgeber hat das Konto einfach weiterlaufen lassen, hat gesagt ich soll es abfeiern. Bin dann bis letztes Jahr 4 Std arbeiten gegangen und konnte Std und Urlaub aus Vorzeit nicht abbauen. Ich denke, er hofft das es irgendwie dazu kommt, das es verfällt und er nichts mehr bezahlen muss. Im Internet steht soviel darüber, dafür und dagegen. Da blickt kein Mensch mehr durch.
Hannaham 08.07.2016 | 20:11
Susanne M. Wieso blieb da nicht viel über,wenn es viele Tage und Überstunden waren?!Klar,es wird nach Lohnsteuerklasse 6 besteuert und die Jahrestabelle angewandt,jedoch dürfte Ihr Mann lediglich für den Zuflussmonat keine Rente erhalten haben,aber der Rest sollte alles Ihrs sein.Oder wurde es anders angerechnet?
Susanne M.am 08.07.2016 | 20:19
Hallo Hannah, doch es blieb viel übrig! Mal wieder die Tastartur beim schreiben. Es sollte "Da blieb noch viel über" heissen. LG von mir
Hannaham 08.07.2016 | 20:54
Susanne M. Alles klar,Danke.Bei mir läuft derselbe Vorgang nämlich auch gerade.
Majaam 08.07.2016 | 21:08
Was heißt, es blieb viel über? Ich dachte!, das der Betrag komplett aufgebraucht werden muss und dann folgt weitere Rentenzahlung. Lieg ich jetzt total falsch?????
Ottoam 09.07.2016 | 11:05
Was für einen Sinn macht eine Abgeltung,welche komplett aufgebraucht werden muß?Derartige Zahlungen werden dem Zuflußmonat zugerechnet,in diesem Monat ist man dann überzahlt.
Majaam 09.07.2016 | 13:26
Danke Otto für die Nachricht.
Andre*sam 10.07.2016 | 17:26
@Maja Ihnen ist hoffentlich klar, dass ein Anspruch auf Auszahlung von Urlaub erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht? Alles andere hängt von den im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag vereinbarten Regelungen ab.
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