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Experten-Antwort

Urlaubsabgeltung

von sanae ja13.02.2017 | 20:39
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27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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RE: volle Erwerbsminderungsrente und Urlaubsabgeltung Ich Möchte auch mehr erfahren über dieses Thema. Ich bin seit 2005 Dauerrentner. Habe zum 31.03.2017 Aufhebungsvertrag Unterschrieben, damit ich die Betriebsrente bekomme. Nun kommen 37 Tage Urlaub zur Auszahlung. Etwa 5000 Euro Brutto. Muss ich dass der DRV Mitteilen ? Vielen dank für die Antworten. Bitte auch Experten Antwort

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Alle Arbeitsentgelte aus einem Beschäftigungsverhältnis, das nach Beginn der Erwerbsminderungsrente noch besteht, sind als Hinzuverdienst anzurechnen.

Hierbei zählen auch Einmalzahlungen zum Hinzuverdienst, wie z.B. die von Ihnen genannte Urlaubsabgeltung. Diese Einmalzahlungen werden als Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden.

Bitte melden Sie Ihrem Rentenversicherungsträger daher die Einmalzahlung, sobald Sie darüber eine Abrechnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Da Sie jetzt schon wissen, wann und in welcher Höhe Sie die Einmalzahlung erhalten,

können Sie Ihren Rentenversicherungsträger auch schon vorab entsprechend informieren und darauf hinweisen, dass Sie die konkrete Abrechnung nach Erhalt nachreichen werden.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Sie können sich auch per Fax an Ihren Rentenversicherungsträger wenden !

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

24 Antworten

Hannesam 13.02.2017 | 20:45
Vielleicht können sie die Auszahlung nach den 1.7 legen.......dann hätten sie 5300 Hinzuverdienst frei ,ansonsten kommt es eben ganz darauf an was in ihrem Tarifvertrag steht zur Regelung des ruhenden Arbeitsverhältnis. Das fragt die DRV dann beim Arbeitgeber ab und entscheidet Anrechnung ja oder nein!
sanae jaam 13.02.2017 | 21:25
Was passiert wenn ich dass der DRV nicht melde. ?
Hannesam 13.02.2017 | 21:28
Zitat von sanae ja anzeigenausblenden
Vielleicht können sie die Auszahlung nach den 1.7 legen.......dann hätten sie 5300 Hinzuverdienst frei ,ansonsten kommt es eben ganz darauf an was in ihrem Tarifvertrag steht zur Regelung des ruhenden Arbeitsverhältnis. Das fragt die DRV dann beim Arbeitgeber ab und entscheidet Anrechnung ja oder nein!
Geht leider nicht mehr 31.03.2017 ist Ende. Was wird denn die Rentenversicherung davon einbehalten ?
Ende schon, aber vielleicht einigen sie sich mit dem Arbeitgeber auf eine Auszahlung im Juli!
Hannesam 13.02.2017 | 21:32
Ich denke da werden warscheinlich eh Sozialabgaben fällig und somit würde das die Rentenversicherung sowieso erfahren. Ausserdem sind sie verpflichtet jeden Hinzuverdienst zu melden. Welche rechtliche Folgen das hat wenn sie eine Meldung unterlassen weiss ich nicht, da müssen sie auf die Antwort des Experten warten.
sanae jaam 14.02.2017 | 14:45
okulam 14.02.2017 | 15:57
Zitat von sanae ja anzeigenausblenden
Vielleicht können sie die Auszahlung nach den 1.7 legen.......dann hätten sie 5300 Hinzuverdienst frei ,ansonsten kommt es eben ganz darauf an was in ihrem Tarifvertrag steht zur Regelung des ruhenden Arbeitsverhältnis. Das fragt die DRV dann beim Arbeitgeber ab und entscheidet Anrechnung ja oder nein!
Warum 1.7. Was passiert da Bitte um hilfe
Steht doch geschrieben,per 1.Julei können sie 5300 Euro Zuverdienst haben,egal wie dieser zustande kommt.Nach jetzigem Recht können Sie MONATLICH 450 Euro dazuverdienen und dabei 2 mal den doppelten Betrag,sprich 900 Euro ohne das die Rente sich dadurch verringert.Diese Grenzen gelten für Ihre Urlaubsabgeltung und zwar für den Monat des Zuflusses.Ihre Zuverdienstgrenzen finden Sie explizit im Rentenbescheid.Sie bekommen dann die Abgeltung ausbezahlt und die Rente wird entsprechend weniger.Ich hatte seinerzeit 40 Urlaubstage ausbezahlt bekommen und die Rente wurde nur noch zur Hälfte ausbezahlt,den Rest darf man dann behalten.
sanae jaam 14.02.2017 | 17:00
Warum 1.7. Was passiert da Bitte um hilfe
Steht doch geschrieben,per 1.Julei können sie 5300 Euro Zuverdienst haben,egal wie dieser zustande kommt.Nach jetzigem Recht können Sie MONATLICH 450 Euro dazuverdienen und dabei 2 mal den doppelten Betrag,sprich 900 Euro ohne das die Rente sich dadurch verringert.Diese Grenzen gelten für Ihre Urlaubsabgeltung und zwar für den Monat des Zuflusses.Ihre Zuverdienstgrenzen finden Sie explizit im Rentenbescheid.Sie bekommen dann die Abgeltung ausbezahlt und die Rente wird entsprechend weniger.Ich hatte seinerzeit 40 Urlaubstage ausbezahlt bekommen und die Rente wurde nur noch zur Hälfte ausbezahlt,den Rest darf man dann behalten.
Hallo Okul Was heißt die Rente wird nur zur Hälfte ausbezahlt. Was wird mir von den 5000 eur angerechnet, was bleibt über.? Finanzamt wird ja bestimmt auch was abziehen. Wenn ich Heute 450 x 12 Nehme sind das 5400 eur. Da bin ich doch Heute schon unter dem satz. Bitte um infos. Gruß
Hannesam 14.02.2017 | 17:25
Sorry hab mich vertan.....der Hinzuverdienst ab 1.7 wird aufs Jahr gesehen und vorher eben auf Monat gerechnet. Ab 1.7 dürften sie dann 6300.- Hinzuverdienst haben. Das entspricht 10x 450.- Plus 2x 900.- ( 2mal im Jahr darf man das doppelte dazuverdienen) . Wenn sie jetzt vor dem 1.7 die Auszahlung bekommen wird auf das Monat gerechnet sprich max 900.- Bei 5000.- Euro liegen sie dann 4100 über dem Hinzuverdienst und die Rente wird dann gekürzt. Inwieweit Steuern fällig werden ist ganz individell vom Finanzamt zu prüfen.
okulam 14.02.2017 | 17:41
Zitat von sanae ja anzeigenausblenden
Vielleicht können sie die Auszahlung nach den 1.7 legen.......dann hätten sie 5300 Hinzuverdienst frei ,ansonsten kommt es eben ganz darauf an was in ihrem Tarifvertrag steht zur Regelung des ruhenden Arbeitsverhältnis. Das fragt die DRV dann beim Arbeitgeber ab und entscheidet Anrechnung ja oder nein!
Warum 1.7. Was passiert da Bitte um hilfe
Steht doch geschrieben,per 1.Julei können sie 5300 Euro Zuverdienst haben,egal wie dieser zustande kommt.Nach jetzigem Recht können Sie MONATLICH 450 Euro dazuverdienen und dabei 2 mal den doppelten Betrag,sprich 900 Euro ohne das die Rente sich dadurch verringert.Diese Grenzen gelten für Ihre Urlaubsabgeltung und zwar für den Monat des Zuflusses.Ihre Zuverdienstgrenzen finden Sie explizit im Rentenbescheid.Sie bekommen dann die Abgeltung ausbezahlt und die Rente wird entsprechend weniger.Ich hatte seinerzeit 40 Urlaubstage ausbezahlt bekommen und die Rente wurde nur noch zur Hälfte ausbezahlt,den Rest darf man dann behalten.
Hallo Okul Was heißt die Rente wird nur zur Hälfte ausbezahlt. Was wird mir von den 5000 eur angerechnet, was bleibt über.? Finanzamt wird ja bestimmt auch was abziehen. Wenn ich Heute 450 x 12 Nehme sind das 5400 eur. Da bin ich doch Heute schon unter dem satz. Bitte um infos. Gruß
Ja,die Abgeltung wird sogar nach der Jahressteuertabelle mit LSK 6 besteuert,man kann pauschal keine Zahlen nennen,da jeder individuell berechnet wird.Ich sage Ihnen gern mein Beispiel.Abgeltung waren 40 Urlaubstage Wert 4000 Euro,davon waren 500 Euro Steuer/Soli usw.Bleiben noch 3500.Die DRV rechnete dies per Zuverdiensgrenze an.Meine EM-Rente betrug 1100 Euro,sie wurde auf eine halbe gekürzt.550 Euro also noch mal weg um die Rentenhöhe zu halten,den Rest durfte ich behalten.Damit Sie mal einen Anhaltspunkt haben,aber wie gesagt ist nicht zu pauschalisieren.
okulam 14.02.2017 | 17:43
Anmerkung die Rente wird nicht mal 12 gekürzt,sondern nur im Monat der Auszahlung!
sanae jaam 14.02.2017 | 19:28
Ich denke nicht 4100 drüber,denn es besteht ja aus der gezahlten Rente plus Zuverdienst
Jo, die Hinzuverdienstgrenzen sind ja auch individuell, war nur grob dargestellt. Es bleibt sowieso nichts anderes übrig als den Hinzuverdienst zu melden und zu sehen was dabei Rauskommt. Was eben gut wäre wenn der Fragesteller die Auszahlung auf Juli legen könnte, da ja dann der Hinzuverdienst aufs ganze Jahr gesehen wird und er dann mit keinen Abzügen bei der EM Rente zu rechnen hat.
Werde ich auf jeden fall berücksichtigen, und versuchen mit dem Arbeitgeber die auszahlung zu verschieben. Vielen dank
Hannesam 14.02.2017 | 19:18
Sorry hab mich vertan.....der Hinzuverdienst ab 1.7 wird aufs Jahr gesehen und vorher eben auf Monat gerechnet. Ab 1.7 dürften sie dann 6300.- Hinzuverdienst haben. Das entspricht 10x 450.- Plus 2x 900.- ( 2mal im Jahr darf man das doppelte dazuverdienen) . Wenn sie jetzt vor dem 1.7 die Auszahlung bekommen wird auf das Monat gerechnet sprich max 900.- Bei 5000.- Euro liegen sie dann 4100 über dem Hinzuverdienst und die Rente wird dann gekürzt. Inwieweit Steuern fällig werden ist ganz individell vom Finanzamt zu prüfen.
Ich denke nicht 4100 drüber,denn es besteht ja aus der gezahlten Rente plus Zuverdienst
Jo, die Hinzuverdienstgrenzen sind ja auch individuell, war nur grob dargestellt. Es bleibt sowieso nichts anderes übrig als den Hinzuverdienst zu melden und zu sehen was dabei Rauskommt. Was eben gut wäre wenn der Fragesteller die Auszahlung auf Juli legen könnte, da ja dann der Hinzuverdienst aufs ganze Jahr gesehen wird und er dann mit keinen Abzügen bei der EM Rente zu rechnen hat.
Hannesam 15.02.2017 | 15:33
Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen entnehmen sie bitte ihrem letzten EM Rentenbescheid!!! Das kann man nicht pauschal sagen, da sie für jeden individuell berechnet sind!!!!!!
sanae jaam 15.02.2017 | 14:38
Zitat von sanae ja anzeigenausblenden
Sorry hab mich vertan.....der Hinzuverdienst ab 1.7 wird aufs Jahr gesehen und vorher eben auf Monat gerechnet. Ab 1.7 dürften sie dann 6300.- Hinzuverdienst haben. Das entspricht 10x 450.- Plus 2x 900.- ( 2mal im Jahr darf man das doppelte dazuverdienen) . Wenn sie jetzt vor dem 1.7 die Auszahlung bekommen wird auf das Monat gerechnet sprich max 900.- Bei 5000.- Euro liegen sie dann 4100 über dem Hinzuverdienst und die Rente wird dann gekürzt. Inwieweit Steuern fällig werden ist ganz individell vom Finanzamt zu prüfen.
Ich denke nicht 4100 drüber,denn es besteht ja aus der gezahlten Rente plus Zuverdienst
Jo, die Hinzuverdienstgrenzen sind ja auch individuell, war nur grob dargestellt. Es bleibt sowieso nichts anderes übrig als den Hinzuverdienst zu melden und zu sehen was dabei Rauskommt. Was eben gut wäre wenn der Fragesteller die Auszahlung auf Juli legen könnte, da ja dann der Hinzuverdienst aufs ganze Jahr gesehen wird und er dann mit keinen Abzügen bei der EM Rente zu rechnen hat.
Werde ich auf jeden fall berücksichtigen, und versuchen mit dem Arbeitgeber die auszahlung zu verschieben. Vielen dank
Arbeitgeber lässt sich leider nicht drauf ein. Was wird mir nun von 5000 Euro angerechnet. Auszahlung erfolgt im April
Konrad Schießlam 15.02.2017 | 15:43
Zitat von sanae ja anzeigenausblenden
Das lässt sich ganz genau ausrechnen. Es werden 4100 Euro angerechnet. Das bedeutet, Ihnen wird in diesem Monat keine Rente gezahlt. Das Finanzamt wird von den 4100,-€ ca. 50% einbehalten (je nach Steuerklasse). Ihnen bleiben also unter dem Strich, inkl. Urlaubsabgeltung und Rente, ca.3000,-€ übrig. Davon lässt sich doch ganz gut leben...
sanae jaam 21.02.2017 | 07:39
Hallo Experte, Es ist mir bekannt dass das Geld durch den Arbeitgeber im April ausbezahlt wird ( Aufhebungsvertrag) Muss ich das Jetzt schon der DRV melden oder erst nach erhalt des Geldes. Wie verhalte ich mich richtig.? Vielen dank
sanae jaam 22.02.2017 | 06:27
Vielen dank. Fax Reicht ?
sanae jaam 02.03.2017 | 17:47
Ich habe Heute Post von der DRV bekommen, Bescheinigung/ Erklärung zum antrag auf rente wegen verminderter erwerbsfähigkeit. Diesen Formular soll ich und Mein Arbeitgeber ausfüllen. Wegen der Einmalzahlung. Ist das richtig so ? Bekommt mann diesen Formular, wenn die Hinzuverdienstgrenzen überprüft werden ?
sanae jaam 02.03.2017 | 17:49
Ich habe Heute Post von der DRV bekommen, Bescheinigung/ Erklärung zum antrag auf rente wegen verminderter erwerbsfähigkeit. Diesen Formular soll ich und Mein Arbeitgeber ausfüllen. Wegen der Einmalzahlung. Ist das richtig so ? Bekommt mann diesen Formular, wenn die Hinzuverdienstgrenzen überprüft werden ?
sanae jaam 02.03.2017 | 20:32
Ich habe Heute Post von der DRV bekommen, Bescheinigung/ Erklärung zum antrag auf rente wegen verminderter erwerbsfähigkeit. Diesen Formular soll ich und Mein Arbeitgeber ausfüllen. Wegen der Einmalzahlung. Ist das richtig so ? Bekommt mann diesen Formular, wenn die Hinzuverdienstgrenzen überprüft werden ?
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